Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 354

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 354 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 354); 354 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 - Ausgabetag: 19. Dezember 1983 die Anordnung Nr. 2 vom 23. August 1978 über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen (GBl. I Nr. 30 S. 336); die Anordnung Nr. Pr. 283 vom 1. November 1978 über die Preisbildung zur Förderung der Produktion von Sondermaschinen, Sondervorrichtungen und Sonderwerkzeugen (GBl. I Nr. 41 S. 447); die Anordnung Nr. Pr. 285 vom 20. Juli 1978 über die Preisbildung zur Förderung der Produktion von Rationalisierungsmitteln (GBl. I Nr. 23 S. 263). Berlin, den 17. November 1983 Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Verzeichnis der kalkulationsfähigen Kosten nach Kostenarten und Komplexkosten 0. Allgemeine Bestimmungen 0.1. Bei der Ausarbeitung der Kosten- und Industriepreis- kalkulation dürfen die Kosten nur einmal verrechnet werden. Die Verrechnung als direkte oder indirekte Kosten erfolgt entsprechend ihrer Zuordnung zu den Positionen des Kalkulationsschemas, das bei der Kosten- und Industriepreiskalkulation anzuwenden ist. 0.2. Werden im Maßstab der Volkswirtschaft oder in einzelnen volkswirtschaftlichen Bereichen Aufwendungen erstmalig in die Selbstkosten einbezogen, so wird vom Leiter des Amtes für Preise über ihre Kalkulationsfähigkeit entschieden. Werden sie als kalkulationsfähig anerkannt, so wird eine Ergänzung dieser Anlage vorgenommen. Eine entsprechende Ergänzung wird auch dann vorgenommen, wenn festgelegt wird, daß bestimmte Aufwendungen aus den Selbstkosten auszugliedern oder aus Fonds zu finanzieren sind. 0.3. Bestehen für die Kosten bestimmter Kostenarten bzw. Komplexkosten, die ihrer Art nach kalkulierbar sind, in Rechtsvorschriften staatlich festgelegte Normative (z. B. Grundzinssatz), so sind höhere Kosten, die sich aus einer eventuellen Veränderung dieser Normative ergeben, nur dann kalkulationsfähig, wenn dies vom Leiter des Amtes für Preise festgelegt wird. 0.4. Die kalkulationsfähigen Kosten sind zeitlich abzugrenzen, wenn dies zur Sicherung einer gleichmäßigen Kostenverrechnung während eines mehrere Jahre umfassenden Zeitraumes erforderlich ist (z. B. Vorleistungen gemäß Ziff. 13). 0.5. Die Bestimmungen über die Kalkulationsfähigkeit der Kosten finden auch Anwendung bei der Ausarbeitung von überbetrieblichen Normativen und betrieblichen Normen, die bei der Preisbildung zum Ansatz kommen. 0.6. Durch die Bestimmung der Ziff. 0.1. über die einmalige Verrechnung der Kosten im Industriepreis wird die Anwendung spezifischer Kalkulationsverfahren für mehrstufige Produktionsprozesse, wie der Stufendivisionskalkulation, nicht ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für die Bildung der Industriepreise für Anlagen, die durch Kombinate und Betriebe als General-bzw. Hauptauftragnehmer geliefert werden.1 * S. 1 Z. Z. gelten die Anordnung (Nr. 1) vom 10. März 1971 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. II Nr. 32 S. 259) und die Anordnung Nr. 3 vom 10. Mai 1979 (GBl. I Nr. 19 S. 165). 1. Abschreibungen: Kosten für die Nutzung von Grundmitteln 1.1. Die Abschreibungen für die zur Herstellung von Erzeugnissen erforderlichen Grundmittel (wie Gebäude, Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge usw.) sind in Höhe der nach der normativen Nutzungsdauer festgelegten Abschreibungssätze vom Bruttowert der einzelnen Grundmittel unter Berücksichtigung der durch Generalreparaturen eingetretenen Veränderungen kalkulationsfähig. Abschreibungen auf Reservegrundmittel sind kalkulationsfähig. Abschreibungen auf stillgelegte Grundmittel sind nicht kalkulationsfähig. 1.2. Zu Lasten der Selbstkosten verrechnete Restbuchwerte sind kalkulationsfähig, wenn sich aus der Aussonderung der Grundmittel, auf die die Restbuchwerte entfallen, ein solcher Nutzen ergibt, daß durch ihre Verrechnung keine Erhöhung der. Selbstkosten der Erzeugnisse und Leistungen eintritt. Abweichend hiervon sind die für Restbuchwerte aus der vorzeitigen Aussonderung von Grundmitteln durch Abbruch und Verschrottung verrechneten Selbstkosten nicht kalkulationsfähig (§ 8 der Anordnung vom 10. September 1971 über die Aussonderung von Grundmitteln, die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Bildung und Verwendung des Reparaturfonds GBl. II Nr. 78 S. 694 in der Fassung des § 7 Abs. 3 der Anordnung vom 27. April 1982 über die Planung, Bildung und Verwendung des Fonds für die Instandhaltung GBl. I Nr. 19 S. 395 ). 1.3. Nutzungsentgelte für die Überlassung von Grundstük-ken und Grundmitteln gemäß der Anordnung vom 30. Dezember 1982 über die Berechnung und Zahlung von Nutzung'sentgelten für Grundstücke und Grundmittel (GBl. I 1983 Nr. 3 S. 25) sind kalkulationsfähig. Soweit auch die anteilige Produktionsfondsabgabe bzw. Handelsfondsabgabe entsprechend den Rechtsvorschriften in das Nutzungsentgelt einzubeziehen ist, sind diese Abgaben beim Nutzer nicht kalkulierbar. Sie sind aus dem kalkulatorischen Gewinnzuschlag des Nutzers zu decken. Mietkosten sind, soweit der Abschluß von Mietverträgen zulässig ist, kalkulationsfähig. 2. Materialkosten 2.1. Die Kalkulation des Materials erfolgt zu Materialverrechnungspreisen oder effektiven Preisen (Einkaufspreisen oder Einstandspreisen). Material Verrechnungspreise müssen mit den tatsächlichen Einkaufs- bzw. Einstandspreisen weitestgehend übereinstimmen. Die kalkulierten Preise für Material müssen den in - den Rechtsvorschriften festgelegten Industriepreisen entsprechen. Hinsichtlich der Kalkulationsfähigkeit von Materialpreisänderungen auf der Grundlage planmäßiger Industriepreisänderungen gelten die im Zusammenhang damit getroffenen Festlegungen. Werden solche Festlegungen nicht getroffen, so sind die mit den planmäßigen Industriepreisänderungen festgelegten Materialpreise kalkulationsfähig. Liegt zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Kosten-und Industriepreiskalkulation noch kein endgültiger Preis für das Grundmaterial vor, so haben die Betriebe das Grundmaterial wie folgt zu bewerten: a) in Höhe der bestätigten Preisobergrenze bzw. b) in Höhe des vereinbarten vorläufigen Preises gemäß § 50 Abs. 2 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293), sofern eine Preisobergrenze für das betreffende Material nach den Rechtsvorschriften nicht zu bestätigen ist. Die Betriebe sind verpflichtet, bei der Kalkulation der Materialkosten derartige Positionen besonders zu kennzeichnen. Liegt der endgültige Preis erheblich;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei festgestellt werden können, oder zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, wenn dies unumgänglich ist.

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