Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 353

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 353 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 353); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 19. Dezember 1983 353 tätserhöhende Maßnahmen berechtigt, die den Industriepreisen dieser Erzeugnisse zugrunde liegenden Kalkulationsansätze beim zuständigen Kombinat zu erfragen. Die Kombinate sind verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. (2) Die Abnehmer von Erzeugnissen sind berechtigt, von ihren Lieferern für die von ihnen vertraglich vereinbarten Lieferungen einen Nachweis über die den Industriepreisen zugrunde liegenden Kalkulationsansätze zu fordern, wenn die Industriepreise auf Antrag der Betriebe festgesetzt worden sind oder von den Betrieben selbständig nach Kalkulationsvorschriften, Preiserrechnungsvorschriften oder als Vereinbarungspreise festgelegt werden sollen. Der Nachweis kann auch dadurch geführt werden, daß die Abnehmer bei den Lieferern Einsicht in die Unterlagen über die den Industriepreisen zugrunde liegenden Kalkulationsansätze erhalten. Abnehmer im Sinne dieser Bestimmung sind die Kombinate und Betriebe, gesellschaftliche Einrichtungen sowie staatliche Organe der Deutschen Demokratischen Republik. Lieferer im Sinne dieser Bestimmung sind die Betriebe, die unter den Geltungsbereich dieser Anordnung fallen. Die Verpflichtung zum Nachweis besteht nur innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Preisunterlagen. Die Führung des Nachweises hat unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz von Staats- und Dienstgeheimnissen zu erfolgen. (3) Stellen die Abnehmer unzulässige Kalkulationsansätze fest, die dem Preisantrag bzw. der selbständigen Preisfestlegung zugrunde lagen, so sind die Lieferer verpflichtet, die von ihnen selbst festgelegten Industriepreise unverzüglich zu berichtigen; bei allen übrigen Industriepreisen haben sie von den verantwortlichen Organen eine sofortige Korrektur zu fordern. (4) Kommen die Lieferer ihrer Verpflichtung gemäß Abs. 3 nicht nach, so haben die Abnehmer das zuständige Kombinat hiervon zu unterrichten. VIIL Schlußbestimmungen §31 Abrundungsbestimmungen Für die Abrundung der nach dieser Anordnung gebildeten Industrieabgabepreise für Produktionsmittel gelten die Bestimmungen der Anlage 10. §32 Spezielle Kalkulationsrichtlinien (1) Bei der Ausarbeitung und staatlichen Bestätigung der speziellen Kalkulationsrichtlinien haben die nach den Rechtsvorschriften2 zuständigen Kombinate und staatlichen Organe zu sichern, daß die Bestimmungen dieser Anordnung in ihrem Verantwortungsbereich voll durchgesetzt werden. Sie haben hierzu mit den speziellen Kalkulationsrichtlinien die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. In die speziellen Kalkulationsrichtlinien sind, ausgehend von den in dieser Anordnung festgelegten staatlichen Anforderungen und Methoden, Bestimmungen aufzunehmen, mit denen die spezifischen Fragen der Industriepreisbildung der jeweiligen Industriezweige bzw. Erzeugnisgruppen gelöst werden. (2) Die in den speziellen Kalkulationsrichtlinien zu treffenden Festlegungen sind grundsätzlich entsprechend der Systematik der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik abzugrenzen. (3) Soweit für einen Betrieb infolge der Vielgestaltigkeit seiner Produktion mehrere spezielle Kalkulationsrichtlinien gelten und sich hieraus unterschiedliche Anforderungen an den Betrieb ergeben (z. B. in bezug auf das anzuwendende Kalkulationsschema), entscheidet das Kombinat, dem der Be- trieb angehört, im Einvernehmen mit dem für die jeweilige spezielle Kalkulationsrichtlinie verantwortlichen Kombinat über ihre sinnvolle Anwendung in diesem Betrieb. (4) Die auf der Grundlage dieser Anordnung auszuarbeitenden bzw. zu überarbeitenden speziellen Kalkulationsrichtlinien sind bis zum I. Juli 1984 in Kraft zu setzen. §33 Berücksichtigung spezifischer Bedingungen; Ausnahmebestimmungen (1) Zur Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen einzelner volkswirtschaftlicher Bereiche (z. B. der Leichtindustrie, der Versorgungswirtschaft, des Verkehrswesens oder des Post- und Fernmeldewesens) können die Industrieminister mit Zustimmung des Leiters des Amtes für Preise besondere Vorschriften erlassen. (2) Festlegungen zur Anwendung vereinfachter Methoden der Kalkulation und der Bildung der Industriepreise sind von den berechtigten Betrieben anzuwenden, soweit sie noch im reduzierten Umfang planen und abrechnen. (3) Soweit Betriebe auf der Grundlage staatlich bestätigter Preisbildungsmethoden zur selbständigen Festlegung von Industriepreisen berechtigt sind, gelten hierfür die Bestimmungen der Anlage 11. (4) Über Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung entscheidet der Leiter des Amtes für Preise. § 34 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer als Verantwortlicher fahrlässig a) zuläßt, daß den Industriepreisen unzutreffende Angaben zur Bestimmung der Kosten, des kalkulatorischen Gewinnzuschlages, des Extragewinnes und von Gewinn--und Preiszuschlägen zugrunde gelegt werden, b) unzulässige Preisbildungsmethoden anwendet, c) seiner Verpflichtung nicht nachkommt, Kalkulationsnormative, Teilpreise und Teilpreisnormative, Parameterpreise, Preisreihen sowie spezielle Kalkulationsrichtlinien auszuarbeiten und zur Bestätigung vorzulegen, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 1 000 M belegt werden. (2) Bei vorsätzlicher Verletzung der Tatbestände gemäß Abs. 1 kann eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des Amtes für Preise; dem Staatssekretär im Amt für Preise; den Stellvertretern des Leiters des Amtes für Preise; dem Leiter der Zentralen Staatlichen Preiskontrolle für ' Investitionen beim Amt für Preise; den Leitern der Abteilungen-des Amtes für Preise; den Leitern der Außenstellen des Amtes für Preise; den Leitern der Abteilungen oder der Referate Preise bei den örtlichen Räten. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968" zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §35 In- und Außerkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des § 34 am 1. Januar 1984 in Kraft. Der § 34 tritt 1 Monat nach Veröffentlichung in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: ' die Anordnung (Nr. 1) vom 10. Juni 1976 über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie' zur Bildung von Industriepreisen (GBl. I Nr. 24 S. 321);;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 353 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 353) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 353 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 353)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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