Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 352

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 352 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 352); 352 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 19. Dezember 1983 (5) Im einzelnen gelten die vom Leiter des Amtes für Preise zur Durchführung vorstehender Bestimmungen herausgegebenen Festlegungen. §27 Industriepreise und Preiszuschläge für Zulieferungen für Aufgaben der Forschung und Entwicklung (1) Sind zur Durchführung von Aufgaben der Forschung und Entwicklung Zulieferungen kurzfristig und bzw. oder in kleinen Stückzahlen oder in geringen Mengen erforderlich, so sind soweit für diese Erzeugnisse noch keine Preise festgesetzt sind die Industriepreise für diese Lieferungen als Vereinbarungspreise zu bilden. Sind für diese Erzeugnisse bereits Preise festgesetzt, so sind die Vertragspartner berechtigt, Preiszuschläge zu vereinbaren. (2) Den Vereinbarungspreisen gemäß Abs. 1 sind zugrunde zu legen: die kalkulationsfähigen Kosten für die Herstellung der Erzeugnisse einschließlich der Kosten, die sich aus der kurzfristigen Herstellung (z. B. aus zusätzlicher Umrüstung der Maschinen und Anlagen) bzw. aus der Herstellung in kleinen Stückzahlen bzw. geringen Mengen (z. B. durch Einzelfertigungen) ergeben; der staatlich bestätigte kalkulatorische Gewinnzuschlag; ein Anteil an dem sich beim Auftraggeber ergebenden Nutzen. Der Nutzensanteil darf 50 % des Nutzens, höchstens aber 50 % des staatlich bestätigten kalkulatorischen Gewinnzuschlages, nicht überschreiten. (3) Die Höhe der Preiszuschläge gemäß Abs. 1 ist nach den Bestimmungen der Ziffern 3 und 4 der Anlage 7 zu vereinbaren. VI. Planmäßige Änderungen der Industriepreise §28 (1) Die vom Ministerrat beschlossenen planmäßigen Industriepreisänderungen sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften so vorzubereiten, daß die neuen Industriepreise der Ausarbeitung des jeweiligen Volkswirtschaftsplanes zugrunde gelegt werden. (2) Zur Ermittlung der neuen Industriepreise ist grundsätzlich von den Selbstkosten, den produktiven Fonds und den zu produzierenden Mengen im Einführungsjahr der neuen Industriepreise auszugehen. Für die Ermittlung der Selbstkosten, produktiven Fonds und zur Zurechnung des kalkulatorischen Gewinnzuschlages auf die Erzeugnisse gelten die Festlegungen der §§ 5 bis 11. Dabei ist zu gewährleisten, daß den neuen Industriepreisen der Aufwand zugrunde gelegt wird, der dem real erreichbaren Leistungsvermögen im Industriezweig bzw. in der Erzeugnisgruppe als Ausdruck des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwandes (kalkulationsfähige Selbstkosten plus staatlich bestätigter kalkulatorischer Gewinnzuschlag) entspricht. (3) Innerhalb der Erzeugnisgruppen und zwischen den Erzeugnisgruppen sind ökonomisch begründete Relationen der Industriepreise herzustellen. Die neuen Industriepreise können abweichend vom gesellschaftlich notwendigen Aufwand vorgeschlagen werden, wenn dies zur Durchführung wirtschaftspolitischer Zielstellungen notwendig ist. VII. Verpflichtung zur Aufstellung von Nachkalkulationen und zur Auskunftserteilung Uber die den Industriepreisen zugrunde liegenden Kalkulationsansätze §29 Nachkalkulationen (1) Die Betriebe haben die Nachkalkulation der Industriepreise mindestens jährlich einmal für ihre wichtigsten Er- 12 12 Z. Z. gilt die Anordnung vom 28. November 1979 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 - Teil IV -Abschnitt 26 „Planung der Preise“ (Sonderdruck Nr. 1020 des Gesetzblattes) einschließlich ihrer Ergänzungen. Zeugnisse durchzuführen. Für die Festlegung dieser Erzeugnisse gelten die Richtlinien gemäß § 119 der Anordnung vom 20. Juni 1975 über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten (Sonderdruck Nr. 800 des Gesetzblattes). Mit den Nachkalkulationen sind mindestens 50 % des Volumens der industriellen Warenproduktion (gegebenenfalls auch der nichtindustriellen Warenproduktion) zu Betriebspreisen zu erfassen. Soweit die Nachkalkulation im vorstehenden Umfang infolge der Vielzahl der hergestellten Erzeugnisarten nur mit hohem Verwaltungsaufwand durchführbar ist, können in den speziellen Kalkulationsrichtlinien besondere Festlegungen getroffen werden, z. B. über die Nachkalkulation repräsentativer Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen sowie die Anerkennung der Kostenträgerrechnung als Nachkalkulation im Sinne dieser Bestimmung. (2) Die- Betriebe haben entsprechend den Festlegungen in den speziellen Kalkulationsrichtlinien dem Kombinat Nachkalkulationen zusammen mit dem Preisantrag oder periodisch in bestimmten Zeitabständen vorzulegen. (3) Die Betriebe haben auch zur Kontrolle, zur Analyse und zur Vorbereitung planmäßiger Veränderungen der Industriepreise auf Anforderung der zuständigen Organe (einschließlich der staatlichen Preiskontrollorgane) Nachkalkulationen aufzustellen. (4) Die Nachkalkulation gemäß den Absätzen 1 bis 3 hat auf der Grundlage dös für die Kosten- und Industriepreiskalkulation geltenden Kalkulationsschemas zu erfolgen. Dabei ist zu gewährleisten, daß ein Vergleich zwischen den der Kosten- und Industriepreiskalkulation zugrunde liegenden Kalkulationsansätzen einschließlich des staatlich bestätigten kalkulatorischen Gewinnzuschlages einerseits sowie den effektiv entstehenden Kosten und dem effektiv entstandenen Gewinn andererseits vorgenommen werden kann. (5) In den Nachkalkulationen gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind grundsätzlich die Gesamtselbstkosten des Erzeugnisses auf der Basis der in Rechnungsführung und Statistik ausgewiesenen Ist-Selbstkosten soweit sie der Art nach kalkulationsfähig sind nachzuweisen. Die Nachkalkulation mit normativen Selbstkosten und den Abweichungen hiervon ist zulässig. Die ihrer Art nach nicht kalkulationsfähigen Kosten sind abzusetzen, wobei zur Vereinfachung gemäß Abs. 6 verfahren werden kann. In den speziellen Kalkulationsrichtlinien kann festgelegt werden, daß die Nachkalkulation auf Basis der Ist-Selbstkosten (bzw. der normativen Selbstkosten und der Abweichungen hiervon) nur bis zu den direkten technologischen Kosten aufzustellen ist und die indirekten technologischen Kosten und Gemeinkosten auf der Grundlage der Planzuschlagssätze zum Ansatz kommen. Die Nachkalkulation kann, wenn dies den spezifischen Bedingungen eines Industriezweiges entspricht, auch für Prozesse geführt werden. (6) In den speziellen Kalkulationsrichtlinien kann zur Vereinfachung ferner festgelegt werden, daß die nicht kalkulationsfähigen Kosten gemäß Anlage 2 in Höhe eines prozentualen Abschlages, der die im Industriezweig im Durchschnitt anfallenden nicht kalkulationsfähigen Kosten repräsentiert, bei der Nachkalkulation abzusetzen sind. Der Abschlag kann auch in der Weise festgelegt werden, daß er nur für bestimmte nicht kalkulationsfähige Kosten gemäß Anlage 2 zur Anwendung kommt, während die übrigen nicht kalkulationsfähigen Kosten insbesondere solche, die von Betrieb zu Betrieb eine stark unterschiedliche Höhe aufweisen in effektiver Höhe abgesetzt werden. (7) Bestimmungen über die Aufstellung von Nachkalkulationen in sonstigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt §30 Auskunftserteilung über die den Industriepreisen zugrunde liegenden Kalkulationsansätze (1) Nehmen Betriebe die Produktion'von Erzeugnissen auf, deren Industriepreise den geltenden Preiskatalogen und Preislisten zu entnehmen sind, so sind sie zum Zwecke des Kosten- und Betriebsvergleiches als Grundlage für effektivi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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