Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 331

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 331 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 331); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 14. Dezember 1983. 331 Zu § 9 Absätze 5 und 6 des Gesetzes: §4 Wird durch die Anordnung einer Mitnutzung die vertraglich vereinbarte Nutzung von Grundstücken, Gebäuden öder Anlagen aufgehoben oder wesentlich eingeschränkt, ist dem Verlangen der Mieter oder Nutzer auf Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses nachzukommen. §5 (1) Für die aus dem Entzug von Boden, Gebäuden und Anlagen aus der landwirtschaftlichen Nutzung oder Mitnutzung sowie der Beschränkung landwirtschaftlicher Nutzung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gelten die Rechtsvorschriften über die Bodennutzung3. (2) Für das Verfahren über die Anordnung der.Mitnutzung oder des Entzuges des Eigentumsrechts und für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, mit Ausnahme der im Abs. 1 genannten, sind die bergrechtlichen Bestimmungen entsprechend anzuwenden.4 §6 Inkrafttreten Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft Berlin, den 8. Dezember 1983 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender 3 z. Z. gelten die Bodennutzungsverordnung vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 105) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 28. Mal 1968 zur Bodennutzungsverordnung - Ausgleich der Wirtschaftserschwernisse - (GBl. II Nr. 58 S. 295; Ber. GBl. II Nr. 116 S. 918). 4 Z. Z. gelten die Erste Durchführungsverordnung wom 12. Mal 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen RepubUk (GBl. n Nr. 40 S. 257) und die Zweite Durchführungsverordnung vom 18. Dezember 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik - Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen - (GBl. II 1970 Nr. 13 S. 65). \ Anlage zu vorstehender Durchführungsverordnung Zur Vorbereitung einer Schutzgebietserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Generalbebauungsplan für den Standort der Keman-lage, 2. Angaben über bestehende industrielle, land- und forstwirtschaftliche sowie bergbauliche Anlagen, die Verkehrsverhältnisse sowie die Besiedlung, Erholungsnutzung u. ä. sowie langfristig geplante Nutzungsänderungen, 3. Angaben über Nutzung natürlicher Ressourcen, wie Trinkwasser und andere Wassernutzungen, landwirtschaftliche, gärtnerische, forstwirtschaftliche und fischwirtschaftliche Nutzung, 4. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an Grundstücken, Gebäuden und Anlagen, 5. Darlegung der nach Inhalt und Umfang zu erwartenden Beeinträchtigungen und Entschädigungsansprüche, 6. Topographische Karte 1 :25 000. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz kann weitere Unterlagen in gesondert festzulegenden Übergabefristen fordern. Zweiunddreißigste Durchführungsbestimmung1 zum Zollgesetz Änderung des Verfahrens für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege vom 29. November 1983 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 Die Begrenzung für den Empfang von jährlich bis zu 12 Geschenksendungen für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und jede andere Person mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Absatz 1 des § 8 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein-und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird aufgehoben. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. November 1983 Der Minister für Außenhandel I.V.:Dr. Beil Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers l 31. DB vom 15, Februar 1982 (GBl. I Nr. 5 S. 124) Anordnung über die Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zur Sicherung des Rechtsschutzes für Erfindungen vom 10. November 1983 Gemäß § 26 des Patentgesetzes vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 284) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: 1 Prüfungs- und Sprucfastellen (1) Die im Patentgesetz festgelegten Verfahren werden - zur Prüfung von Patentanmeldungen sowie zur nachträglichen Prüfung von Patenten von den Prüfungsstellen; - zur Berichtigung von Patenten von den Spruchstellen für Patentberichtigung; - zur endgültigen Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen in den Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen (im folgenden Patentamt genannt) von den Beschwerdespruchstellen; - zur teilweisen oder vollständigen Nichtigerklärung von Patenten von den Spruchstellen für Nichtigerklärung durchgeführt. (2) Die Spruchstellen entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. In der Spruchstelle für Patentberichtigung können Beisitzer mitwirken, die an der Erteilung oder Bestätigung des zu berichtigenden Patents beteiligt waren. .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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