Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 331

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 331 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 331); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 14. Dezember 1983. 331 Zu § 9 Absätze 5 und 6 des Gesetzes: §4 Wird durch die Anordnung einer Mitnutzung die vertraglich vereinbarte Nutzung von Grundstücken, Gebäuden öder Anlagen aufgehoben oder wesentlich eingeschränkt, ist dem Verlangen der Mieter oder Nutzer auf Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses nachzukommen. §5 (1) Für die aus dem Entzug von Boden, Gebäuden und Anlagen aus der landwirtschaftlichen Nutzung oder Mitnutzung sowie der Beschränkung landwirtschaftlicher Nutzung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gelten die Rechtsvorschriften über die Bodennutzung3. (2) Für das Verfahren über die Anordnung der.Mitnutzung oder des Entzuges des Eigentumsrechts und für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, mit Ausnahme der im Abs. 1 genannten, sind die bergrechtlichen Bestimmungen entsprechend anzuwenden.4 §6 Inkrafttreten Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft Berlin, den 8. Dezember 1983 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender 3 z. Z. gelten die Bodennutzungsverordnung vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 105) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 28. Mal 1968 zur Bodennutzungsverordnung - Ausgleich der Wirtschaftserschwernisse - (GBl. II Nr. 58 S. 295; Ber. GBl. II Nr. 116 S. 918). 4 Z. Z. gelten die Erste Durchführungsverordnung wom 12. Mal 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen RepubUk (GBl. n Nr. 40 S. 257) und die Zweite Durchführungsverordnung vom 18. Dezember 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik - Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen - (GBl. II 1970 Nr. 13 S. 65). \ Anlage zu vorstehender Durchführungsverordnung Zur Vorbereitung einer Schutzgebietserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Generalbebauungsplan für den Standort der Keman-lage, 2. Angaben über bestehende industrielle, land- und forstwirtschaftliche sowie bergbauliche Anlagen, die Verkehrsverhältnisse sowie die Besiedlung, Erholungsnutzung u. ä. sowie langfristig geplante Nutzungsänderungen, 3. Angaben über Nutzung natürlicher Ressourcen, wie Trinkwasser und andere Wassernutzungen, landwirtschaftliche, gärtnerische, forstwirtschaftliche und fischwirtschaftliche Nutzung, 4. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an Grundstücken, Gebäuden und Anlagen, 5. Darlegung der nach Inhalt und Umfang zu erwartenden Beeinträchtigungen und Entschädigungsansprüche, 6. Topographische Karte 1 :25 000. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz kann weitere Unterlagen in gesondert festzulegenden Übergabefristen fordern. Zweiunddreißigste Durchführungsbestimmung1 zum Zollgesetz Änderung des Verfahrens für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege vom 29. November 1983 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 Die Begrenzung für den Empfang von jährlich bis zu 12 Geschenksendungen für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und jede andere Person mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Absatz 1 des § 8 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein-und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird aufgehoben. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. November 1983 Der Minister für Außenhandel I.V.:Dr. Beil Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers l 31. DB vom 15, Februar 1982 (GBl. I Nr. 5 S. 124) Anordnung über die Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zur Sicherung des Rechtsschutzes für Erfindungen vom 10. November 1983 Gemäß § 26 des Patentgesetzes vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 284) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: 1 Prüfungs- und Sprucfastellen (1) Die im Patentgesetz festgelegten Verfahren werden - zur Prüfung von Patentanmeldungen sowie zur nachträglichen Prüfung von Patenten von den Prüfungsstellen; - zur Berichtigung von Patenten von den Spruchstellen für Patentberichtigung; - zur endgültigen Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen in den Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen (im folgenden Patentamt genannt) von den Beschwerdespruchstellen; - zur teilweisen oder vollständigen Nichtigerklärung von Patenten von den Spruchstellen für Nichtigerklärung durchgeführt. (2) Die Spruchstellen entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. In der Spruchstelle für Patentberichtigung können Beisitzer mitwirken, die an der Erteilung oder Bestätigung des zu berichtigenden Patents beteiligt waren. .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung stellen die Untersuchungsorgane stets in Rechnung, daß die bürgerlichen Oustiz- und Polizeiorgane den Beweiswert mate reeller- Beweismittel gegenüber ideellen Bewe qof tma überbewerten. Des weiteren gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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