Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 329

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 329 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 329); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 14. Dezember 1983 329 tretungsstrafbestimmungen und von Strafhinweisen - Anpassungsverordnung (GBl. II Nr. 62 S. 363), § 9 Abs. 3 und die Ziffern 4, 7 und 8 der Anlage zur Verordnung vom 26. November 1969 über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung Strahlenschutzverordnung (GBl. II Nr. 99 S. 627). Anlage zu vorstehendem Gesetz Begriffsbestimmungen: 1. Kernanlagen: a) Kernkraftwerke, Kernheizwerke, b) Forschungsreaktoren und sonstige Kernreaktoranlagen, c) unterkritische Anordnungen, d) Anlagen zur Herstellung, Be- und Verarbeitung sowie zur Aufbewahrung von Kemmeterial, e) Anlagen zur Wiederaufbereitung von bestrahltem Kern-material, f) Anlagen zur zentralen Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2. Einsatz von Keraanlagen: Der Einsatz von Kernanlagen umfaßt: a) den dem Anwendungszweck entsprechenden Betrieb der Anlage, b) die zur Vorbereitung auf diesen Betrieb notwendigen Tätigkeiten, wie Standortwahl, Projektierung, Konstruktion, Errichtung, Herstellung, Inbetriebnahme, Reparatur und Rekonstruktion, c) die Stillegung der Anlage. 3. Strahleneinrichtungen: a) Einrichtungen, die umschlossene Strahlenquellen enthalten (z. B. Teletherapieeinrichtungen, Gammadefektoskopieeinrichtungen, Banddickenmeßeinrichtungen, Strahlenschranken, Dichte- und Feuchtemeßeinrichtungen, Ionisationsdetektoren u. a.), b) Einrichtungen, in denen geladene Teilchen beschleunigt werden (Röntgeneinrichtungen und Teilchenbeschleuniger), c) Einrichtungen, in denen ionisierende Strahlung als Nebeneffekt auftritt. 4. Einsatz von Strahleneinrichtungen: Der Einsatz von Strahleneinrichtungen umfaßt: a) den dem Anwendungszweck entsprechenden Betrieb der Einrichtung, b) die zur Vorbereitung auf diesen Betrieb notwendigen Tätigkeiten, wie Standortwahl, Projektierung, Konstruktion, Errichtung, Herstellung, Inbetriebnahme und Instandhaltung, c) die Stillegung der Einrichtung. 5. * Radioaktiver Stoff: Radioaktiver Stoff ist jeder Stoff, der Radionuklide oberhalb festzulegender Mengen und/oder- Konzentrationen enthält. 6. Umschlossene Strahlenquelle: Ein radioaktiver Stoff, der ständig von einer allseitig dichten, festen, inaktiven Hülle umschlossen ist, die unter üblichen betriebsmäßigen Beanspruchungen seinen Austritt verhindert. 7. Kernmaterial: ✓ Kernmaterial sind radioaktive Stoffe, in denen bei geeigneter Anordnung eine Kernspaltungskettenreaktion unterhalten werden kann (Kernbrennstoffe), aus denen durch physikalische oder chemische Verfahren Kernbrennstoffe hergestellt werden können, sofern festzulegende Mindestmengen und/oder Konzentrationen überschritten werden. 8. Verkehr mit radioaktiven Stoffen: Erwerb, Besitz, Verfügung, Ein- und Ausfuhr, Weitergabe und jede.andere Verbreitung sowie Tränsport auf öffentlichen Verkehrswegen; Umgang (Untersuchung, Gewinnung, Aufbereitung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Anwendung, Aufbewahrung, innerbetrieblicher Transport, Beseitigung und jede sonstige Verwendung oder Veränderung); andere Tätigkeiten, bei denen radioaktive Stoffe anwesend sind. 9. Strahlenschutz: Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dem Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung dienen. 10. Atomsicherheit: Atomsicherheit umfaßt die nukleare Sicherheit und die Maß- nahmen zur Verhinderung der mißbräuchlichen Anwendung der Atomenergie. 11. Nukleare Sicherheit: Zustand und Eigenschaft einer Kernanlage, die dadurch charakterisiert sind, daß bei zweckbestimmter Funktionsweise solche Abweichungen vom Normalbetrieb zuverlässig vermieden werden, die zu unerlaubten Strahlenbelastungen des Betriebspersonals oder von Personen in der Umgebung führen, beim Eintritt zu berücksichtigender Störfälle keine unzulässigen Strahlenbelastungen des Betriebspersonals oder von Personen in der Umgebung verursacht werden. 12. Mißbräuchliche Anwendung der Atomenergie: Die mißbräuchliche Anwendung der Atomenergie umfaßt den Einsatz von Kernanlagen und Strahleneinrichtungen oder den Verkehr mit Kernmaterial oder sonstigen radioaktiven Stoffen ohne Erlaubnis oder zu anderen als in der Erlaubnis genannten Zwecken. Sie umfaßt auch Angriffe sowie unbefugte Einwirkungen auf Kernmaterial und Kernanlagen. 13. Kernmaterialkontrolle: Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Nachweisführung und Überwachung von Kernmaterial. 14. Physischer Schutz: Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden, um kriminellen Angriffen und unbefugten Einwirkungen auf Kernmaterial und Kernanlagen wirksam vorzubeugen, sie rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, sowie um verlorengegangenes Kernmaterial wiederzuerlangen. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am achten Dezember neunzehnhundertdreiundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achten Dezember neunzehnhundertdreiundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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