Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 315 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 315); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 - Ausgabetag: 30. November 1983 315 2. die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden oder 3. eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde. (3) Zur Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens sind die sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke und Kreise befugt. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). Schlußbestimmungen § 14 (1) Zur Sicherung volkswirtschaftlicher Belange kann der Minister für Chemische Industrie in Abstimmung mit den zuständigen Ministern auf der Grundlage dieser Anordnung gesonderte Regelungen durch Verfügung erlassen. (2) Die Leiter zentraler Staatsorgane sind berechtigt, auf der' Grundlage dieser Anordnung für ihre Verantwortungsbereiche zweigspezifische Festlegungen in Abstimmung mit dem Minister für Chemische Industrie zu treffen. §15 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme des § 8 Abs. 3 und des § 13, die am 1. Januar 1984 in Kraft treten. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. Juni 1976 über die Ablieferungspflicht und die Wiederverwendung von gebrauchten Kraftfahrzeugreifen (GBl. I Nr. 23 S. 310) außer Kraft. (3) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung sind die Regelungen der Anordnung vom 12. Juli 1976 über die planmäßige Erfassung von Altrohstoffen (GBl. I Nr. 29 S. 387) auf gebrauchte Kraftfahrzeugbereifung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 2. November 1983 Der Minister für Chemische Industrie I. V.: Q u a a s Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Gemäß § 11 sind für jeweils 10 neue oder runderneuerte Kraftfahrzeugreifen folgender ELN-Positionen mindestens folgende runderneuerungsfähige Reifen abzuliefern: Erzeugnisposition Schlüssel-Nr. Ablieferung rund- erneuerungsfähiger Reifen Reifen für Pkw und Fahrzeuge auf Pkw- Fahrgestell 146 21 30 0 6 146 23 30 0 Reifen für Leicht- lastkraftwagen 146 21 40 0 6 146 23 40 0 Reifen für die Landwirtschaft 146 21 60 0 4 146 23 60 0 Reifen für Flur- förderzeuge und Transportkarren 146 21 70 0 2 146 23 70 0 Erzeugnisposition Schlüssel-Nr. Ablieferung runderneuerungsfähiger Reifen Reifen für Schwerlastanhänger und Erdbaumaschinen 146 21 80 0 2 Reifen für Sonder- 146 23 80 0 fahrzeuge Reifen für Lkw, KOM, Straßenzugmaschinen 146 21 146 23 83 0 83 0 6 und deren Anhänger 146 21 50 0 für diese Reifen 146 23 50 0 gelten die gemäß § 14 Abs. 1 getroffenen gesonderten Regelungen Anordnung über die Erfassung von Spenden aus Leistungen der Jugend und anderer Werktätiger in Vorbereitung des „Nationalen Jugendfestivals der DDR“ im Jahre 1984 vom 7. November 1983 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der FDJ und dem Bundesvorstand des FDGB wird zur Unterstützung der vielfältigen Initiativen' der Jugend und anderer Werktätiger zur Vorbereitung und Durchführung des „Nationalen Jugendfestivals der DDR des Verbandstreffens der FDJ zu Pfingsten 1984 und des Fackelzuges der FDJ am 6. Oktober 1984“ (nachfolgend „Nationales Jugendfestival der DDR“ genannt) folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung regelt die Erfassung von Spenden aus Leistungen der Jugend, anderer Werktätiger sowie aus Fonds der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Kombinate sowie wirtschaftsleitenden Organe, Staatsorgane, staatlichen und volkseigenen Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt) einschließlich der Verwendung der Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung des „Nationalen Jugendfestivals der DDR “. (2) In den sozialistischen Genossenschaften, ihren kooperativen Einrichtungen und Betrieben sind die Bestimmungen dieser Anordnung entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus können landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und ihre kooperativen Einrichtungen, gärtnerische Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften des Handwerks und Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer Mittel ihrer Fonds, die zur Finanzierung des planmäßigen Reproduktionsprozesses nicht eingesetzt werden, als Spende für das „Nationale Jugendfestival der DDR“ zur Verfügung stellen. §2 (1) Die den „Konten junger Sozialisten“ der Betriebe im Jahre 1983 und im 1. Halbjahr 1984 zugeführten Mittel sind auf Vorschlag der zuständigen Leitungen der FDJ vorrangig zur Finanzierung der in den Betrieben, Gemeinden und Städten zu lösenden Aufgaben in Vorbereitung des „Nationalen Jugendfestivals der DDR" zu verwenden. (2) Über die Verwendung gemäß Abs. 1 hinaus können Mittel der „Konten junger Sozialisten“ der Betriebe für das „Nationale Jugendfestival der DDR“ gespendet und auf das Festival-Konto gemäß § 8 überwiesen werden. §3 (1) Soweit Jugendliche und andere Werktätige ihren aus Sonder- und Initiativschichten erzielten Lohn als Spende für;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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