Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 290

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 290 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 290); 290 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 2. November 1983 Überflug der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik; b) Flüge mit Landung auf einem Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik mindestens 15 Werktage bei einer Serie von mehr als 6 Flügen 10 Werktage bei einer Serie bis zu 6 Flügen 3 Werktage bei einzelnen Flügen vor derri Tag der geplanten Landung bei der Luftfahrtbehörde vorliegen. (2) Erfordert die Hilfeleistung im Rahmen humanitärer Aufgaben die unverzügliche Durchführung eines Fluges, so finden die vorgenannten Fristen keine Anwendung. (3) Die Luftfahrtbehörde kann gemäß den Empfehlungen zwischenstaatlicher Organisationen die Entscheidung über Erlaubnisanträge für Flüge ohne Landung auf einem Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik auf den Flugsicherungsdienst übertragen und die Antragsfristen verkürzen, wenn die Erlaubnis allein aus dem Grunde beantragt wird, daß der Luftraum benachbarter Staaten gesperrt ist oder Verkehrseinschränkungen unterliegt (Umroutung), und die Gegenseitigkeit für Flüge von Luftfahrzeughaltern mit Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik im Heimatstaat des Luftfahrzeughalters gewährleistet ist. §7 Inhalt des Antrages (1) Anträge auf Erteilung der Erlaubnis müssen in folgender Reihenfolge enthalten: a) Luftfahrzeug-Rufzeichen sowie Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen; b) Flugregeln und Flugart; c) Anzahl und Typ/Typen der Luftfahrzeuge und Luftwirbelschleppenkategorie; d) Startflugplatz und voraussichtliche Startzeit sowie Ort und voraussichtlicher Zeitpunkt des Grenzüberflugs; e) Reisegeschwindigkeit (TAS in km/h), Reiseflughöhe (metrische Flugfläche in Dekametern) und Flugstrecke; f) Bestimmungsflugplatz und voraussichtliche Ankunftszeit; g) Flugtag und Zeitraum der Flüge, bei einzelnen Flügen Datum des Fluges; h) Name und Anschrift des Luftfahrzeughalters und, wenn der Flug von einem anderen Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden soll, Name und Anschrift dieses Luftverkehrsunternehmens; i) vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Luftfahrzeugkommandanten ; j) Anzahl der Besatzungsmitglieder; k) Zweck des Fluges; l) maximales Startgewicht des Luftfahrzeuges; m) bei Landung auf einem Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik Anzahl, Kategorie und Herkunft der Fluggäste Art und Menge der Fracht gegebenenfalls Name und Anschrift des Charterers; n) bei kommerzieller Landung auf einem Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik im gewerblichen Bedarfsluftverkehr auf Verlangen der Luftfahrtbehörde Angaben über Tarife und/oder Charterpreise; o) Angaben über die Versicherung des Luftfahrzeughalters. (2) Anträge auf Erteilung der Erlaubnis für Flüge zur Beförderung "von Kranken im Rahmen humanitärer Hilfeleistung müssen zusätzlich enthalten: a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und Paßnummer des Patienten; b) Aufenthalts- und Bestimmungsort des Patienten; c) Diagnose; d) Name, Staatsbürgerschaft und Paßnummern des begleitenden medizinischen Personals oder sonstiger Personen; e) erforderlichenfalls Informationen über besonders vereinbarten Bodentransport zum oder vom Flughafen sowie über gewünschte zusätzliche Betreuung durch den medizinischen Dienst am Flughafen. (3) Anträge auf Erteilung der Erlaubnis für Such- und Rettungsflüge müssen mindestens die im Abs. 1 Buchstaben a, d, e, f und k geforderten Angaben enthalten; auf weitere der im Abs. 1 geforderten Angaben kann die Luftfahrtbehörde verzichten. (4) Bei Anträgen auf Erteilung der Betriebserlaubnis oder der Erlaubnis für Linien- und Liniendoublierungsflüge sowie bei Flügen mit Typenwechsel kann die Luftfahrtbehörde auf einzelne der im Abs. 1 geforderten Angaben verzichten, wenn der Luftfahrtbehörde die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Informationen bekannt sind. §3 Sonstige Bestimmungen (1) Die Erteilung der Erlaubnis berührt nicht die Pflicht zur Anmeldung der Flüge beim Flugsicherungsdienst der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Erlaubnis umfaßt nicht die Bestätigung der zeitlichen und sonstigen Bedingungen für die technische und kommerzielle Abfertigung des Luftfahrzeuges auf den Flughäfen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Bestätigung ist vom Antragsteller unmittelbar schriftlich oder fernschriftlich rechtzeitig, spätestens aber innerhalb der Antragsfristen für die Erlaubnis, beim Luftverkehrsuntemeh-men der Deutschen Demokratischen Republik, INTERFLUG, anzufordern. (3) Werden Flugpläne, Luftfahrzeugtyp, Eintragungszeichen oder Liniennummern für bereits erlaubte Flüge geändert, so ist der Flugsicherungsdienst der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich davon zu informieren. (4) Wird die erlaubte Zeit des Überfluges der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik um mehr als 24 Stunden überschritten, ist bei nichtplanmäßigen und sonstigen Flügen die Erlaubnis erneut zu beantragen. §9 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 25. Mai 1964 über die Erteilung von Ein- und Üiberfluggenehmigungen für zivile Luftfahrzeuge anderer Staaten im Bereich der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 61 S. 575) außer Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1983 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anordnung über die Führung des Registers der Hoch- und Fachschulen vom 13. September 1983 Auf der Grundlage des § 3 Abs. 4 der Verordnung vom 15. Oktober 1969 über das Statut des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen (GBl. II Nr. 89 S. 547) wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Universitäten, Medizinischen Akademien, Hoch- und Fachschulen der DDR (nachfolgend Hoch- und Fachschulen genannt). Für die Hoch- und Fachschulen der Nationalen Volksarmee, der Grpnztruppen der DDR und der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane sowie der gesellschaftlichen Organisationen werden im Einvernehmen mit den Ministern und Leitungen tozw. Vorständen der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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