Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 288

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 288 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 288); 288 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 2. November 1983 betriebe, bei anderen Wirtschaftspatenten ein von dem zuständigen zentralen staatlichen Organ festgelegter sozialistischer Betrieb, bei Ausschließungspatenten die Patentinhaber. Das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, haben die Geschädigten. (2) Beziehen sich die Ansprüche auf Unterlassung der Benutzung oder Schadenersatz auf eine Erfindung, die ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Stoffes zum Gegenstand hat, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils jeder Stoff gleicher Beschaffenheit als nach dem patentierten Verfahren hergestellt. (3) Die im Abs. 1 genannten Ansprüche verjähren in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem die Berechtigten von der Verletzung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt haben. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren die Ansprüche in 10 Jahren vom Zeitpunkt der Verletzung an. §30 Streitigkeiten über die Urheberschaft und über den Berechtigten (1) Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Urheberschaft an einer Erfindung, über das Vorliegen einer Erfindung gemäß § 8 Abs. 2 sowie über die Inhaberschaft bei Ausschließungspatenten ist das Bezirksgericht Leipzig ausschließlich zuständig. (2) Das Patentamt nimmt auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung über eine Klage gemäß Abs. 1 die erforderlichen Änderungen im Patentregister und in den anderen amtlichen Dokumenten vor. In Verfahren vor dem Patentamt darf erst entschieden werden, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. 6. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen §31 Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Präsident des Patentamtes im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §32 (1) Die Bestimmungen der '§§ 5 und 6 finden auf alle Erfindungen Anwendung, - die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Patentamt zur Erteilung eines Patents angemeldet werden. (2) Die Bestimmungen des § 10 über das Recht zur Benutzung einer durch Wirtschaftspatent geschützten Erfindung sowie über die bei Benutzung vorzunehmenden Informationen des Patentamtes gelten auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Wirtschaftspatent geschützten Erfindungen. (3) Die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilten Zusatzpatente werden nach den Bestimmungen des Patentgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik vom 6. September 1950 (GBl. Nr. 106 S. 989) über Zusatzpatente weiter behandelt. Patentanmeldungen zur Erteilung eines Zusatzpatents werden als selbständige Patentanmeldungen weiter behandelt. §33 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: das Patentgesetz für die Deutsche Demokratische Republik vom 6. September 1950 (GBl. Nr. 106 S. 989) in der Fassung der Ziff. 5 der Anlage zum Anpassungsgesetz vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 242); das Gesetz vom 31. Juli 1963 zur Änderung des Patentgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik und zur Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes für die Deutsche Demokratische Republik Änderungsgesetz zum Patentgesetz (GBl. I Nr. 9 S. 121); die Erste Durchführungsbestimmung vom 20. März 1952 zum Patentgesetz für die Deutsche Demokratische Republik (GBl. Nr. 44 S. 281) die Verordnung vom 21. Mai 1951 über die Errichtung des Patentgerichtes (GBl. Nr. 61 S. 483); das Gesetz vom 6. September 1950 über die Errichtung eines Amtes für Erfindungs- und Patentwesen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 106 S. 1000). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertdreiundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertdreiundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Bestätigung der Haushaltsrechnung für das Jahr 1982 und Entlastung des Ministerrates vom 27. Oktober 1983 Diie der Volkskammer vom Ministerrat vorgelegte Haushaltsrechnung für das Jahr 1982 wird bestätigt. Dem Ministerrat wird für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 7. Tagung am 27. Oktober 1983 gefaßt. Berlin, den 27. Oktober 1983 Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Horst Sindermann;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 288 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 288) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 288 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 288)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X