Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 284

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 284 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 284); 284 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 2. November 1983 nuar 1968 zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 3 S. 97); 4. das Gesetz vom 12. Juli 1973 über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luftfahrzeugen (GBl. I Nr. 33 S. 337); 5. die Verordnung vom 4. Juli 1972 über die Pflichten und Rechte des Kommandanten und der Besatzung zur Gewährleistung der Sicherheit an Bord ziviler Luftfahrzeuge (GBl. II Nr. 47 S. 539); 6. die Anordnung vom 25. August 1980 über Fluggerät (GBl. I Nr. 27 S. 273). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenundzwanzigsten Oktober neun-’zehnhundertdreiundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertdreiundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen Patentgesetz vom 27. Oktober 1983 Mit der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die schöpferische Arbeit der Werktätigen für die Stärkung der Wirtschaftskraft der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität. Einen hervorragenden Beitrag leisten die Erfinder. Mit ihrer verantwortungsvollen schöpferischen Tätigkeit verwirklichen sie ein bedeutendes gesellschaftliches Anliegen zum Wohle des Volkes. Der sozialistische Staat fördert das erfinderische Schaffen sowie die umfassende Nutzung von Erfindungen und sichert ihren Schutz durch Patente. Er gewährleistet die Wahrnehmung der internationalen Verpflichtungen der Deutschen Demokratischen Republik zum Schutz von Erfindungen. Dazu beschließt die Volkskammer folgendes Gesetz: 1. Abschnitt Geltungsbereich §1 (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, den Inhalt und die Gewährleistung des Rechtsschutzes für Erfindungen. (2) Dieses Gesetz gilt für Bürger, volkseigene Kombinate, volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, volkseigene und staatliche Einrichtungen, sozialistische Genossenschaften und deren Einrichtungen, Betriebe der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen (im folgenden sozialistische Betriebe genannt), Betriebe und Einrichtungen anderer Eigentumsformen, staatliche und wirtschaftsleitende Organe. (3) Dieses Gesetz findet auf Bürger, Betriebe und Einrichtungen anderer Staaten in Übereinstimmung mit den Regelungen internationaler Verträge oder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit Anwendung. 2. Abschnitt Grundsätze §2 Förderung der Erfinder (1) Die Erfinder und ihr wissenschaftlich-technisches Schöpfertum genießen in der Deutschen Demokratischen Republik eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung. Die erfinderische Tätigkeit wird durch den sozialistischen Staat gefördert; ihren Ergebnissen gewährt er einen besonderen Schutz. Die Lei- stungen der Erfinder werden entsprechend dem Beitrag der Erfindungen zur Effektivitätsentwicklung und zur Steigerung der Wirtschaftskraft der Deutschen Demokratischen Republik gewürdigt. (2) Den Erfindern gewährt der sozialistische Staat umfassende Rechte. Die Erfinder haben vor allem das Recht auf den Schutz ihrer erfinderischen Ergebnisse, das Recht auf moralische und materielle Anerkennung ihrer Leistungen und das Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte als Erfinder. Der sozialistische Staat gewährleistet die Durchsetzung der Rechte der Erfinder. §3 Aufgaben des Rechtsschutzes (1) Der Rechtsschutz für Erfindungen ist Bestandteil der Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik. Er ist darauf gerichtet,- die Erfindertätigkeit zu stimulieren, Erfindungen uneingeschränkt zu nutzen, effektiv zu verwerten und wirksam zu schützen mit dem Ziel, das Leistungswachstum der Volkswirtschaft zu beschleunigen und das Volkseigentum zu mehren. (2) Der Rechtsschutz für Erfindungen trägt dazu bei, die internationalen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Beziehungen zu anderen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der Gegenseitigkeit zu entwickeln. Erfindungen von Bürgern, Betrieben und Einrichtungen anderer Staaten werden auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und in Übereinstimmung mit den dafür geltenden internationalen Abkommen geschützt. §4 Aufgaben der staatlichen Organe und sozialistischen Betriebe (1) Die staatlichen Organe und die sozialistischen Betriebe haben die Aufgabe, bei der Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts das Schöpfertum herauszufordern und das erfinderische Schaffen auf anspruchsvolle wissenschaftlich-technische Ergebnisse und eine hohe ökonomische Wirksamkeit zu orientieren. Sie sind verpflichtet, die Bedingungen für die Tätigkeit der Erfinder ständig zu vervollkommnen und eine leistungsbezogene moralische und materielle Stimulierung auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. (2) Die staatlichen Organe und die sozialistischen Betriebe sichern, daß die Rechte der Erfinder durchgesetzt werden. Sie gewährleisten eine schnelle, volkswirtschaftlich effektive Verwertung der Erfindungen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. (3) Die Leiter arbeiten bei der Entwicklung der Erfindertätigkeit eng mit den gewerkschaftlichen Vorständen und Leitungen zusammen. Die Gewerkschaften fördern im engen Zu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen.

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