Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 27 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 27); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 28. Januar 1983 27 Anordnung Nr. 21 1 über die Abführung von Handelsspannen-und Umbewertungsdifferenzen durch Großhandelsbetriebe vom 31. Dezember 1982 §1 Der § 1 der Anordnung vom 4. Juni 1980 über die Abführung von Handelsspannen- und Umbewertungsdifferenzen durch Großhandelsbetriebe (GBl. I Nr. 18 S. 173) erhält folgende Fassung: „§1 (1) Diese Anordnung gilt für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks (ELG), Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (AGP), private Gewerbetreibende mit Großhandelstätigkeit (nachfolgend Betriebe genannt), die nach den Rechtsvorschriften oder aufgrund gesonderter Entscheidungen des zuständigen Preisorgans ihre Handelsware zu neuen Preisen (Preisstand der ab 1. Januar 1976 durchgeführten planmäßigen Industriepreisänderüngen) beziehen. (2) Diese Anordnung gilt nicht für nachfolgend aufgeführte Handelsware, deren Großhandelsspanne im Rahmen der Industriepreisänderungen verändert wurde: Zement, lose, Mineralwolle und Mineralwollerzeugnisse, Sand und Kies, Schotter und Splitt.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Berlin, den 31. Dezember 1982 - Der Minister der Finanzen I. V.: Dr. S i e g e r t Staatssekretär 1 Anordnung (Nr. 1) vom 4. Juni 1980 (GBL I Nr. 18 S. 173) Anordnung Nr. 21 über die Festsetzung von Gebühren für Leistungen auf dem Gebiet der Forstwirtschaft . vom 31. Dezember 1982 Zur Änderung der Anordnung vom 13. Oktober 1976 über die Festsetzung von Gebühren für Leistungen auf dem Gebiet der Forstwirtschaft (Sonderdruck Nr. 887 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: N §1 . Die Ziffern 1.2. und 2. des Abschn, I. der Anlage erhalten folgende Fassung: , „ „ , . . Gebühren- „1.2. Holzeinschlagsgebuhr höhe Die Holzeinschlagsgebühr wird von den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom Erlös des Holzverkaufes einbehalten und beträgt vom Industrieabgabepreis des Rohholzes für l Anordnung (Nr. 1) vom 13. Oktober 1976 (Sonderdruck Nr. 887 des Gesetzblattes) nachfolgend genannte Sorten oder Sortengruppen : Furnierholz, Klangholz, Bootsbauholz, Zündwarenholz, Sägeholz, Sägeblöcke, Plattenholz PLI und PNI, Holzwolleholz, Sonstiges Schichtholz, Meilerholz, Brennholz, Langrohholz LOl, L02 und LI, Industrielangrohholz, Stangen Stl bis St4, Pfähle, Grubenholz, Mastenholz, Gerüstholz, Faschinen, Faserholz, Hackschnitzel ohne Rinde Bemerkungen: Keine Holzeinschlagsgebühr wird erhoben für a) Rohholz für den Eigenbedarf (Pfähle, Stangen, Schichtholz); b) Rohholz von juristischen Personen, die die Bewirtschaftung ihres Waldes mit eigenen leitenden Forstfachkräften durchführen ; c) . Rohholz von staatlichen Forstwirtschafts- betrieben, die Genossenschafts- und Pri-vatwald auf vertraglicher Grundlage bewirtschaften ; d) Rohholz aus der offenen Landschaft und Einzelbäume aus Grundstücken. 6%. 2. Aufkauf- und Absatzgebühr Die Aufkauf- und Absatzgebühr wird von den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom Erlös des Holzverkaufes oder vom Verkaufserlös anderer forstwirtschaftlicher Erzeugnisse einbehalten und beträgt vom Industrieabgabepreis §2 Gebühren- höhe 0,5'%.“ Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen und Leistungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 31. Dezember 1982 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Lietz Anordnung Nr. Pr. 293/11 über die Industriepreise für Papier, Karton und Pappe vom 3. Januar 1983 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 293 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Papier, Karton und Pappe (Sonderdruck Nr. 1041 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 1 wird um folgende Schlüsselnummern2 ergänzt: „155 64 30 0 Beschichtete Papiere, Kartone und Pappen (ohne plastbeschichtete' Papiere, Kartone und Pappen) 155 64 94 0 VTH-Papier.“ 1 Anordnung Nr. Pr. 293 vom 8. Mai 1980 (Sonderdruck Nr. 1041 des Gesetzblattes) 2 Die angegebenen Schlüsselnummern beruhen auf der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, Teil IV, Neudruck 1975, l. bis 5. Ergänzung, Stand 1. Januar 1982.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie bei ausschließlich auf operativen Informationen beruhenden Ausgangslagen zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen auf der Grundlage des. Gesetzes. Sobald das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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