Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 262 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Oktober 1983 zur kurzfristigen Information über das Wettergeschehen die von Radio DDR I gesendeten Wetterberichte, Wetterwarnungen und Hinweise genutzt, die zum Abhören notwendigen Regelungen getroffen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz abgeleitet werden; auf der Grundlage gewonnener Erfahrungen für die jeweils möglichen Arten gefahrdrohender Wettererscheinungen Maßnahmepläne vorbereitet (Maßnahmen gemäß Anlage 4) und nach Erhalt von Wetterwarnungen oder eigenem Erkennen unmittelbarer Gefahren ohne vorherige Wetterwarnung die vorbereiteten Maßnahmepläne im erforderlichen Umfang unverzüglich realisiert werden. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Kreise sichern, daß das System der Benachrichtigung der Räte der Städte und Gemeinden, der Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie der Vorsitzenden der Genossenschaften über Wetterwarnungen den territorialen Bedingungen entsprechend ständig weiter vervollkommnet wird. §6 Hinweise auf weitere gefahrdrohende Wettererscheinungen Hinweise auf gefahrdrohende Wettererscheinungen, die unterhalb der Schwelle der „Wetterwarnung Katastrophenverhütung“ liegen (Anlage 5), werden vom Meteorologischen Dienst der DDR erarbeitet und von Radio DDR I gemäß Anlage 3 verbreitet. Darüber hinaus werden im täglichen 6.00-Uhr-Wetterbericht an zentrale Staatsorgane dazu Aussagen aufgenommen. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 2. November 1979 über Aufgaben der Kombinate, Betriebe, Einrichtungen sowie Genossenschaften bei gefahrdrohenden Wettererscheinungen (GBl. I Nr. 39 S. 367) außer Kraft. Berlin, den 1. September 1983 Der Leiter der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik Peter Generalleutnant Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Auslösung von Wetterwarnungen L „Wetterwarnung Katastrophen Verhütung“ „Wetterwarnung Katastrophenverhütung“ wird ausgelöst, wenn Wettererscheinungen zu erwarten sind, die zu Störungen bzw. Gefährdungen im öffentlichen Leben, der Industrie und der Landwirtschaft führen können, um die rechtzeitige Einleitung erforderlicher Maßnahmen durch die zuständigen staatlichen Leiter zu ermöglichen. „Wetterwarnungen Katastrophenverhütung“ beziehen sich insbesondere auf folgende Wettererscheinungen: Windspitzen von 25 29 m/s ergiebiger Regen ( 25 mm/6 h oder 50 mm/12 h) Schneefall ( 15 cm/12 h) Schneeverwehungen Schneefall ( 15 cm/12 h) bei mittlerer Windgeschwindigkeit 1 6 m/s Vorhandensein einer lockeren Schneedecke 15 cm und mittlerer Windgeschwindigkeit 8 m/s verbreitetes Glatteis am Erdboden Tauwetter mit länger anhaltendem Regen bei einer Schneedecke 15 cm strenger Frost mit Höchstwerten der Lufttemperatur an mehreren Tagen unter 10 °C. 2. „Unwetterwarnung Katastrophen Verhütung“ „Unwetterwarnung Katastrophen Verhütung“, wird ausgelöst, wenn mit extremen Wettererscheinungen zu rechnen ist, in deren Folge umfangreiche Störungen bzw. Auswirkungen in Industrie und Landwirtschaft, im Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu erwarten sind und deren Bekämpfung umfassende Sofortmaßnahmen erfordern. „Unwetterwarnungen Katastrophen Verhütung“ beziehen sich insbesondere auf folgende Wettererscheinungen: Windspitzen ab 30 m/s Starkniederschläge ( 50 mm/6 h) Schneefall 30 cm/12 h und Windgeschwindigkeiten 8 m/s verbreitetes Glatteis am Erdboden und plötzlich verbreitet starker Eisansatz an Gegenständen über dem Erdboden. Anmerkung Die in den Ziffern 1 und 2 angeführten Kriterien gelten hauptsächlich für Höhenlagen bis etwa 400 m über HN. Für Höhenlagen oberhalb etwa 400 m über HN werden bei Herausgabe von Warnungen die orographisch bedingten Besonderheiten berücksichtigt. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Schema der Benachrichtigung (zentrale Ebene) Die Benachrichtigung über Abs. 1 Buchst, a erhalten: Sekretariat des Ministerrates (Zentraler Diensthabender beim Vorsitzenden des Ministerrates) Ministerium für Nationale Verteidigung (Op. Diensthabender) Hauptverwaltung Zivilverteidigung (Op. Diensthabender) ausgewählte zentrale Staatsorgane (Diensthabende) weitere ausgewählte Ministerien u. a. zentrale Staatsorgane (Diensthabende) die Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder), Magdeburg, Berlin Hauptstadt der DDR Rostock, Schwerin, N eubrandenburg Leipzig, Cottbus, Halle Erfurt, Gera, Suhl Dresden, Karl-Marx-Stadt Wetterwarnungen gemäß § 3 von der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam von der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam von der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam von der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam vom Sekretariat des Ministerrates (Zentraler Diensthabender beim Vorsitzenden des Ministerrates) von der Wetterdienststelle Zentrale Wetterdienststelle Potsdam Seewetterdienststelle Warnemünde Amt für Meteorologie Leipzig Amt für Meteorologie Weimar Amt für Meteorologie Dresden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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