Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 249); c-Ewi*trHJJOiouotniMr GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 249 1983 Berlin, den 27. September 1983 Teil I Nr. 26 Tag Inhalt Seite v 1.9. 83 Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß des Ministerrates , , 249 15.'9. 83 Verordnung zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und der Ehe- schließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern 254 15.9. 83 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Regelung von Fragen der Fami- ■ lienzusammenführvmg und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern 255 Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß des Ministerrates vom 1. September 1983 I. Funktionen und Aufgaben der Akademie §1 (1) Die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Akademie genannt) ist die zentrale agrarwissenschaftliche Einrichtung der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Akademie untersteht dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. (3) Die Akademie erfüllt ihre Aufgaben unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften. Der wachsenden gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend leistet sie zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ihren Beitrag zur Verbindung der Vorzüge des Sozialismus mit der wissenschaftlich-technischen Revolution. Ausgehend von den Entwicklungstendenzen der Natur- und Gesellschaftswissenschaften schafft sie wissenschaftlichen Vorlauf für die weitere Entwicklung und den ständigen Leistungsanstieg der Landwirtschaft. Sie wirkt konsequent für die Stärkung des Sozialismus und die Erhaltung des Friedens." Sie pflegt das progressive geistig-kultu-' relle Erbe. (4) Die Akademie hat wissenschaftsleitende Funktionen und vereinigt in eigenen wissenschaftlichen Einrichtungen naturwissenschaftliches, technisches, technologisches und ökonomisches Forschungspotential. Als sozialistische Forschungsakademie trägt sie mit Spitzenleistungen und Ergebnissen mit hoher ökonomischer Wirksamkeit aus der Grundlagen-und angewandten Forschung zur Weiterentwicklung der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse der sozialistischen Landwirtschaft bei. Auf der Grundlage langfristiger Programme und der Pläne Wissenschaft und Technik hat sie Forschungsergebnisse für eine intensive landwirtschaftliche Produktion mit steigenden und stabileren Erträgen und Leistungen bei wachsender Effektivität zu erarbeiten und damit zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts beizutragen. Dazu hat sie ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit anderen Organen zu koordinieren und in Gemeinschaftsarbeit mit ihren Partnern durchzuführen. In engem Zusammenwirken mit den Genossenschaftsbauern und Arbeitern nimmt sie aktiven Einfluß auf die Anwendung der Ergebnisse. (5) Die Akademie sichert mit ihren Gremien die Verflechtung mit anderen Wissenschaftsdisziplinen und -zweigen. Sie gestaltet und fördert den schöpferischen Meinungsstreit und wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch. Sie bezieht die Gremien in die Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für die Leitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ein. §2 (1) Die Akademie gewährleistet durch die Steigerung der Produktivität der geis'tig-schöpferischen Arbeit der Wissenschaftler sowie aller Mitarbeiter und den engen Zusammenschluß von Wissenschaft und Produktion sowie eine wirkungsvolle internationale Kooperation ein hohes wissenschaftlich-theoretisches Niveau und einen steigenden volkswirtschaftlichen Nutzeffekt der agrarwissenschaftlichen Forschung. Durch ständige Intensivierung der Forschungsprozesse sichert sie eine hohe Effektivität ihrer Forschungskapazitäten. Sie gewährleistet eine schöpferische Arßeitsatmo-sphäre in den wissenschaftlichen Einrichtungen und trägt durch die Verallgemeinerung effektiver Forschungsmethoden und rationeller Formen des sozialistischen Leitens zur Erhöhung der Produktivität der geistig-schöpferischen Arbeit bei. Sie entwickelt leistungsfähige sozialistische Forscher-kollektive und -Persönlichkeiten, vor allem durch eine kontinuierliche politisch-ideologische Erziehungsarbeit sowie durch die zielstrebige Weiterbildung der Mitarbeiter auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus und auf den Fachgebieten. Sie nimmt aktiven Einfluß auf die Heranbildung eines hoch-qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. (2) Die Akademie erarbeitet in engem Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und gestützt auf analytische und prognostische Einschätzungen für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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