Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 249); c-Ewi*trHJJOiouotniMr GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 249 1983 Berlin, den 27. September 1983 Teil I Nr. 26 Tag Inhalt Seite v 1.9. 83 Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß des Ministerrates , , 249 15.'9. 83 Verordnung zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und der Ehe- schließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern 254 15.9. 83 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Regelung von Fragen der Fami- ■ lienzusammenführvmg und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern 255 Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß des Ministerrates vom 1. September 1983 I. Funktionen und Aufgaben der Akademie §1 (1) Die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Akademie genannt) ist die zentrale agrarwissenschaftliche Einrichtung der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Akademie untersteht dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. (3) Die Akademie erfüllt ihre Aufgaben unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften. Der wachsenden gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend leistet sie zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ihren Beitrag zur Verbindung der Vorzüge des Sozialismus mit der wissenschaftlich-technischen Revolution. Ausgehend von den Entwicklungstendenzen der Natur- und Gesellschaftswissenschaften schafft sie wissenschaftlichen Vorlauf für die weitere Entwicklung und den ständigen Leistungsanstieg der Landwirtschaft. Sie wirkt konsequent für die Stärkung des Sozialismus und die Erhaltung des Friedens." Sie pflegt das progressive geistig-kultu-' relle Erbe. (4) Die Akademie hat wissenschaftsleitende Funktionen und vereinigt in eigenen wissenschaftlichen Einrichtungen naturwissenschaftliches, technisches, technologisches und ökonomisches Forschungspotential. Als sozialistische Forschungsakademie trägt sie mit Spitzenleistungen und Ergebnissen mit hoher ökonomischer Wirksamkeit aus der Grundlagen-und angewandten Forschung zur Weiterentwicklung der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse der sozialistischen Landwirtschaft bei. Auf der Grundlage langfristiger Programme und der Pläne Wissenschaft und Technik hat sie Forschungsergebnisse für eine intensive landwirtschaftliche Produktion mit steigenden und stabileren Erträgen und Leistungen bei wachsender Effektivität zu erarbeiten und damit zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts beizutragen. Dazu hat sie ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit anderen Organen zu koordinieren und in Gemeinschaftsarbeit mit ihren Partnern durchzuführen. In engem Zusammenwirken mit den Genossenschaftsbauern und Arbeitern nimmt sie aktiven Einfluß auf die Anwendung der Ergebnisse. (5) Die Akademie sichert mit ihren Gremien die Verflechtung mit anderen Wissenschaftsdisziplinen und -zweigen. Sie gestaltet und fördert den schöpferischen Meinungsstreit und wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch. Sie bezieht die Gremien in die Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für die Leitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ein. §2 (1) Die Akademie gewährleistet durch die Steigerung der Produktivität der geis'tig-schöpferischen Arbeit der Wissenschaftler sowie aller Mitarbeiter und den engen Zusammenschluß von Wissenschaft und Produktion sowie eine wirkungsvolle internationale Kooperation ein hohes wissenschaftlich-theoretisches Niveau und einen steigenden volkswirtschaftlichen Nutzeffekt der agrarwissenschaftlichen Forschung. Durch ständige Intensivierung der Forschungsprozesse sichert sie eine hohe Effektivität ihrer Forschungskapazitäten. Sie gewährleistet eine schöpferische Arßeitsatmo-sphäre in den wissenschaftlichen Einrichtungen und trägt durch die Verallgemeinerung effektiver Forschungsmethoden und rationeller Formen des sozialistischen Leitens zur Erhöhung der Produktivität der geistig-schöpferischen Arbeit bei. Sie entwickelt leistungsfähige sozialistische Forscher-kollektive und -Persönlichkeiten, vor allem durch eine kontinuierliche politisch-ideologische Erziehungsarbeit sowie durch die zielstrebige Weiterbildung der Mitarbeiter auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus und auf den Fachgebieten. Sie nimmt aktiven Einfluß auf die Heranbildung eines hoch-qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. (2) Die Akademie erarbeitet in engem Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und gestützt auf analytische und prognostische Einschätzungen für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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