Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 234

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 234 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 234); 234 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 30. August 1983 Anordnung über das Arzneibuch der DDR vom 26. Juli 1983 Gemäß § 15 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I Nr. 7 S. 101) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft folgendes angeordnet : §1 (1) Ab 1. Dezember 1983 ist das Arzneibuch der Deutschen Demokratischen Republik (AB-DDR) in der Fassung der jeweils letzten Ergänzung verbindlich. Die Herausgabe der Ergänzungen sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Ergänzung werden durch das Ministerium für Gesundheitswesen bekanntgemacht1. (2) Bestandteil jeder Ergänzung ist eine Übersicht über die geltenden Normen, Vorschriften und Festlegungen des AB-DDR (Inhaltsverzeichnis). (3) Die’ Normen, Vorschriften und Festlegungen des Com-pendium Medicamentorum (CM RGW)2 sind entsprechend den Angaben des AB DDR Bestandteil dieses Arzneibuches. § 2 Standardisierte diagnostische Laboratoriumsmethoden werden im Rahmen des AB-DDR als gesonderter Teil „Diagnostische Laboratoriumsmethoden“ [AB(D. L.) DDR] herausgegeben. Der § 1 Absätze 1 und 2 finden für das AB(D. L.) DDR entsprechende Anwendung. §3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1983 in Kraft. (2) Gftichzeitig tritt die Anordnung vom 14. Oktober 1976 über das Arzneibuch der DDR (GBl. I Nr. 41 S. 492) außer Kraft. Berlin, den 26. Juli 1983 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger 1 Die Bekanntmachungen werden in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen veröffentlicht. 2 Das Compendium Medicamentorum ist eine Sammlung vereinheitlichter Forderungen und Prüfmethoden für Arzneimittel, die im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe erarbeitet wurden. Anordnung Nr. 21 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 122/1 Bergbausicherheit im Bergbau über Tage vom 26. Juli 1983 Zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 122/1 vom 5. Oktober 1973 Bergbausicherheit im Bergbau über Tage (Sonderdruck Nr. 768 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet : §1 Anlage 2 zu § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Anlage 2 zu § 6 Abs. 3 der vorstehenden Anordnung Grundsätze für das Führen von Tagebaurissen 1. Für Tagebaue in Steine-und-Erden-Betrieben, bei denen die Grundfläche des offenen Tagebauraumes kleiner als 1 Iha ist, ist ein vereinfachter Tagebauriß nach den Grundsätzen gemäß Ziff. 3 zu führen, sofern die Berg- 1 Anordnung Nr. 1 vom 28. März 1978 (GBl. I Nr. 12 S. 156) behörde auf Grund der bergbausicherheitlichen, betrieblichen oder territorialen Verhältnisse nicht entschieden hat, daß der Tagebauriß nach den Grundsätzen gemäß Ziff. 2 zu führen ist. 2. Der Tagebauriß ist wie folgt zu führen: 2.1. Der Tagebauriß hat auf der rechteft unteren Blattecke einen Titel mit folgenden Angaben zu tragen: Name des Betriebes oder Betriebsteiles (Objekt), 'Bezeichnung des mineralischen Rohstoffes, Bezeichnung des bergmännischen Rißwerkes (Tagebauriß), Maßstaib, Anfertigungsdatum des Tagebaurisses, Unterschrift des Betriebsleiters. Am unteren Blattrand ist eine Leiste für die Nachtragungsvermerke anzulegen. 2.2. Der Maßstab des Tagebaurisses hat 1 :2 000 oder größer zu betragen. Als Richtwerte gelten in Abhängigkeit von den Objektgrößen folgende Maßstäbe: bis 5 ha: 1 : 500 über 5 bis 30 ha: 1 :1 000 über 30 ha: 1:2 000. 2.3. Für die Führung des Tagebaurisses können aktuelle geodätische oder kartographische Erzeugnisse verwendet werden. Es ist zu gewährleisten, daß die Tagebaue mit richtigem und vollständigem läge- und höhenmäßigen Bezug zum angrenzenden Territorium dargestellt werden. 2.4. Für die Darstellung sind Blattgrößen vom Format A 1 zu verwenden. Wenn ein Blatt nicht ausreicht, ist der Tagebauriß in mehrere Einzeilblätter des Formates A 1 zu unterteilen. 2.5. Auf dem Tagebauriß ist eine kleinmaßstäbliche Skizze oder ein Auszug aus einer topographischen Karte anzubringen, damit die großmaßstäbliche Darstellung den Bezug zum angrenzenden Territorium eindeutig erkennen läßt. Bei Tagebaurissen, die aus mehreren Einzelblättern bestehen, ist ein Übersichtsriß anzufertigen, auf dem die Lage der Objekte und Anlagen und die Anordnung der Einzeilblätter ersichtlich sind. Der Übersichtsriß hat auf der rechten unteren Blattecke die Bezeichnung ,Übersichtsriß zum Tagebauriß' und weitere Angaben gemäß Ziff. 2.1. zu tragen. 2.6. Der Tagebauriß ist in Abständen von 3 Jahren nachzutragen, sofern aus betrieblichen oder bergbausicherheitlichen Gründen keine kürzeren Nachtragungsfristen notwendig sind oder die Bergbehörde keine anderen Fristen festlegt: In jedem Fall ist der Tagebauriß vor Beginn von Verkippungsarbeiten, nach Einstellung der Gewinnungsarbeiten und nach Beendigung der Wiederurbarmachung nachzutragen. Der Nachtragungszeitpumkt ist auf dem Tagebauriß in der am unteren Blattrand vorhandenen Nach tragungsleiste mit Angabe des Monats und Jahres auszuweisen,' 2.7. Der Betriebsleiter hat den Tagebauriß sowie Vervielfältigungen, Auszüge oder Teile des Tagebaurisses zu unterschreiben. Der Betriebsleiter hat mit der Unterschrift die Vollständigkeit der Darstellung sowie die Nachtragung zu bestätigen. Die Unterschrift des Betriebsleiters ist keine Beurkundung der Darstellungen im Sinne der markscheiderischen Beurkundung. 2.8. Für die Genauigkeit der Darstellungen und Höhenangaben der betrieblichen Objekte und Anlagen gelten für den Tagebauriß folgende Richtwerte: Markante Funkte Lagegenauigkeit: ± 1 m Höhengenauigkeit: + 0,2 m Beliebige Geländepunkte Lagegenauigkeit: ± 2 m Höhengenauigkeit: + 0,3 bis 0,4 m;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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