Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 212 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 15. August 1983 § 12 Kurzfristiger Bedarf mit besonderer Dringlichkeit (1) Eine Bestellung kann jederzeit eingereicht werden, wenn es sich um 'Bedarf für Leistungen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung gemäß § 25 des Vertragsgesetzes oder für vorrangige Leistungen und Aufgaben gemäß §26 des Vertragsgesetzes oder auf Grund besonderer Vorkommnisse wie z. B. Havarien oder Brände handelt und der Bedarf zu den in den §§ 10 und 11 genannten Bestellterminen noch nicht bekannt sein konnte. In diesen Fällen ist die Bestellung mit einem Bestätigungsvermerk des Fondsträgers einzureichen, den dieser nur erteilen darf, wenn er nach Prüfung das Vorliegen der genannten Voraussetzungen feststellt. Auf Verlangen des bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinates hat der Fondsträger den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zu führen. Er ist verpflichtet, die Lösung des Versorgungsfalles im Rahmen seines Bilanzanteils unverzüglich mit dem bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinat zu beraten und unter Berücksichtigung von Aufwand und Ergebnis gemeinsam mit ihm zu entscheiden. (2) Wenn die Bestellung eingewiesen wurde, ist der Leistungsvertrag unverzüglich nach Bekanntgabe der Einweisung zwischen Lieferer und Bedarfsträger abzuschließen. Im Falle der Einweisung in das Importaufkommen ist der Einfuhrvertrag unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für den Abschluß des Importvertrages abzuschließen. (3) Im Leistungsvertrag kann ein dem Aufwand des Lieferers entsprechender Preiszuschlag für kurzfristige Lieferungen vereinbart werden. (4) Mit der Entscheidung über die Einweisung ist über die Änderung oder Aufhebung betroffener Leistungs- und Einfuhrverträge zu entscheiden. Grundlage dafür sind § 24 Vertragsgesetz bzw. gemäß § 16 Abs. 8 der Verordnung vom 15. November 1979 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung (GBl. I 1980 Nr. 1 S. 1) zu treffende Bilanzentscheidungen. § 13 Importmaterial „ (1) Die Bestellungen für die im Teil I der jährlich von der Stahlberatungsstelle Freiberg herausgegebenen „Liste für spezifisches Importmaterial“ genannten metallurgischen Erzeugnisse sind bis 15. Juni des Vorjahres für das 1. Halbjahr des Folgejahres und bis 15. Dezember des Vorjahres für das 2. Halbjahr des Folgejahres beim bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinat2 einzureichen. Bei Stammbeziehungen gilt die Bestellfrist des § 10 Abs. 5. Für den Direktbezug von Stahlrohren II. Verarbeitungsstufe (ELN-Nr. 121 80 000) Eisen-, Mangan-, Ohromerzen (ELN-Nr. 121 11 100 121 11 200 121 11 300) NE-Blockmetallen (ELN-Nr. 122 31 000 122 32 000 122 33 000) und NE-Metall-Halbzeug - ' (ELN-Nr. 122 51 000 122 52 000 122 53 000)~ ist die Bestellung bis 15. Juni für das gesamte Folgejahr einzureichen. Der Abschluß der Einfuhrverträge erfolgt 2 Monate vor dem jeweiligen Lieferquartal. (2) Für die im Teil II der jährlich von der Stahlberatungsstelle Freiberg herausgegebenen „Liste für spezifisches Im- portmaterial“ genannten metallurgischen Erzeugnisse sind nach den dort getroffenen Festlegungen die Bestellungen bis 15. Juni bzw. 15. September des Vorjahres für das 1. Halbjahr des Folgejahres und bis 15. Dezember des Vorjahres bzw. 15. März des laufenden Jahres für das 2. Halbjahr beim bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinat2 einzureichen. Für den Lagerbezug sind die Bestellungen jeweils 2 Wochen vor den in den Absätzen 1 und 2 genannten Terminen bei der zuständigen zentralen Dispositionsstelle des Produktionsmittelhandels einzureichen. (3) Wenn das bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Kombinat die Angaben der Bestellung zum Leistungsgegenstand ändert oder ergänzt, hat es den Bedarfsträger darüber unverzüglich zu informieren. Die Festlegung des bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinates ist verbindlich, sofern der Bedarfsträger nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Erhalt der Information dagegen bei ihm Einspruch einlegt. § 14 Lagerbezug über den VE Metallurgiehandel (1) Die Versorgung mit metallurgischen Erzeugnissen im Lagerbezug erfolgt über den VE Metallurgiehandel, sofern für bestimmte Erzeugnisse bzw. Bedarfsträger die Realisierung'dieses Bedarfes nicht durch andere Industriezweig- oder erzeugnisspezifische Organe des Produktionsmittelhandels vorzunehmen ist. (2) Die Bestellungen für Lagerbezug aus dem VE Metallurgiehandel sind bei der zuständigen zentralen Dispositionsstelle dieses Betriebes einzureichen für Erzeugnisse im Rahmen des Handelsprogrammes bis 6 Wochen vor dem gewünschten Liefermonat, für Erzeugnisse, die nicht im Handelsprogramm enthalten , sind, 2 Wochen vor den in den §§11 und 13 genannten Bestellterminen. (3) Die Leistungsverträge sind unter Einhaltung des Quartalsanteils für den Lagerbezug 14 Tage vor dem gewünschten Liefermonat abzuschließen. § 15 Leistungszeit (1) Im Leistungsvertrag ist als Leistungszeit der Kalendermonat zu vereinbaren. (2) Soweit für Importmaterial in von der DDR anerkannten internationalen Lieferbedingungen oder Verträgen andere Leistungszeiten vereinbart wurden oder nachweislich Leistungszeiten nach Monaten nicht durchsetzbar sind und der Bezug nicht über Lager erfolgt, gelten die Festlegungen im Importvertrag in der Lieferkette bis zum Endabnehmer. Bei Lieferungen von Importmaterial, das über Lager umgeschla-* gen werden muß, kann zur vereinbarten Leistungszeit eine zusätzliche Leistungszeit von 2 Wochen und bei nachweisbar objektiv notwendiger längerer Dauer von maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden. §16 Anforderungen an die Bestellungen (1) Für die Bestellungen ist der einheitliche datenverarbeitungsgerechte Wirtschaftsvertrag zu verwenden.3 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Austausch maschinenlesbarer Datenträger vereinbart werden. Darüber haben der Generaldirektor des bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten 3 Für Direktbezug Wirtschaftsvertrag (Liefervertrag) Format A 4, ZPD-Nr. 510 - 001. Für Lagerbezug Wirtschaftsvertrag (Liefervertrag) Format A4, ZPD-Nr. 510 - 010.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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