Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 196

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 196 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 196); 196 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 21. Juli 1983 nes für das Folgejahr und zu anderen Problemen, die in eigener Verantwortung nicht gelöst werden können, vom übergeordneten Leiter Entscheidungen im Prozeß der Rechenschaftslegung zu verlangen. Hierzu sind dem übergeordneten Leiter in Vorbereitung der Jahresrechenschaftslegung Vorschläge für volkswirtschaftlich effektive Lösungen zu unterbreiten. § 17 (1) Durch die übergeordneten Leiter sind den Generaldirektoren der Kombinate bzw. Direktoren der Betriebe Orientierungen für die Vorbereitung und Durchführung der Jahresrechenschaftslegung zu übergeben. Damit sind, ausgehend von den spezifischen Bedingungen im Verantwortungsbereich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Jahresrechenschaftslegung festzulegen. (2) Die Übergabe der inhaltlichen Schwerpunkte für die Jahresrechenschaftslegung der Generaldirektoren der Außenhandelsbetriebe, die einem Ministerium bzw. einem anderen zentralen Staatsorgan zugeordnet sind oder einem Kombinat angehören, erfolgt im Einvernehmen mit dem Minister für Außenhandel. (3) Die übergeordneten Leiter haben zu den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten unabhängig von den rechenschaftslegenden Leitern eigene Untersuchungen durchzuführen und die Wirtschaftstätigkeit der Kombinate bzw. Betriebe zu analysieren. § 18 Die gesellschaftlichen und staatlichen Kontrollorgane, insbesondere die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, die Staatliche Bilanzinspektion, die Staatliche Finanzrevision, die Preiskontrollorgane und die Staatliche Qualitätsinspektion haben das Recht, zur Unterstützung der Jahresrechenschaftslegung der Kombinate und Betriebe eigenständige Untersuchungen durchzuführen und dem übergeordneten Leiter Entscheidungsvorschläge zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit und des Einsatzes der volkswirtschaftlichen Ressourcen, zur Erschließung von Reserven sowie zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Umgang mit dem Volkseigentum zu unterbreiten. § 19 (Ij Teilnehmer an der Jahresrechenschaftslegung vor dem Minister bzw. dem Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans sind grundsätzlich der Generaldirektor und der Hauptbuchhalter des Kombinates sowie Beauftragte der Staatlichen Plankommission, des Ministeriums für Wissenschaft und Technik, des Ministeriums für Außenhandel, des Ministeriums für Materialwirtschaft, des Ministeriums der Finanzen, des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, der zuständigen Bank, des Amtes für Preise und des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der Minister bzw. der Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans hat das Recht, Beauftragte weiterer zentraler Staatsorgane und verantwortliche Leiter des Kombinates in die Jahresrechenschaftslegung einzubeziehen. (2) Teilnehmer der Jahresrechenschaftslegung vor dem Generaldirektor des Kombinates, dem Vorsitzenden des örtlichen Rates bzw. dem Leiter des Fachorgans sind der Direktor und der Hauptbuchhalter des Betriebes. Beauftragte der zentralen Staatsorgane nehmen an der Jahresrechenschaftslegung der Direktoren der Betriebe teil, wenn dies aus volkswirtschaftlichem Interesse erforderlich ist. Die gesellschaftlichen und staatlichen Kontrollorgane haben das Recht, an der Jahresrechenschaftslegung der Direktoren der Betriebe teilzunehmen. An der Jahresrechenschaftslegung des Generaldirektors eines Außenhandelsbetriebes, der einem Kombinat angehört, nimmt ein Beauftragter des Ministeriums für Außenhandel teil. §20 (1) Über die Durchführung der Jahresrechenschaftslegung ist ein Protokoll anzufertigen, in welches die Entscheidungen zur Wirtschaftstätigkeit der Kombinate und Betriebe im abgeschlossenen Planjahr und die für das laufende Jahr und die Ausarbeitung des Planes für das Folgejahr getroffenen Maßnahmen zur Mobilisierung von Reserven und zur Leistungssteigerung aufzunehmen sind. Im Protokoll ist weiterhin festzulegen, wie die Jahresrechenschaftslegung mit den Werktätigen in den Kombinaten und Betrieben auszuwerten ist. (2) Die sich aus den Entscheidungen zur Wirtschaftstätigkeit ergebenden Maßnahmen sind plan- und bilanzwirksam zu machen. Durch den übergeordneten Leiter ist die Kontrolle ihrer Durchführung zu organisieren. §21 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1983 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß vom 23. April 1969 über die Durchführung von Rechenschaftslegungen im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, der örtlichen Räte und vor dem Ministerrat (GBl. II Nr. 43 S. 273) außer Kraft. Berlin, den 23. Juni 1983 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über industrielle Muster Vergütung für industrielle Muster vom 16. Juni 1983 Aufgrund des § 32 der Verordnung über industrielle Muster vom 17. Januar 1974 (GBl. I Nr. 15 S. 140) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Grundsätze der Vergütung (1) Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung ist das Herstellen von Erzeugnissen nach wesentlichen Gestaltungsmerkmalen eines industriellen Musters (im folgenden Benutzung genannt), für das ein Urheberschein erteilt wurde. Für die Benutzung in der Deutschen Demokratischen Republik wird durch jeden benutzenden Betrieb an die Urheber der industriellen Muster eine einmalige Vergütung gezahlt. Die Vergütung für die Benutzung eines industriellen Musters beträgt insgesamt höchstens 50 000 M. (2) Sofern für die Benutzung eines industriellen Musters Vergütungen nach den Rechtsvorschriften über die Vergütung von Neuerungen sowie nach den Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte der Urheber von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft gezahlt wurden oder entsprechende Vergütungen vorgesehen sind, so sind diese Vergütungen auf eine Vergütung nach dieser Durchführungsbestimmung anzurechnen. (3) Wird ein industrielles Muster, das von privaten Handwerkern oder Gewerbetreibenden entwickelt wurde,'in deren Betrieb benutzt, so hat der Inhaber des Betriebes für diese Benutzung keinen Anspruch auf Vergütung. §2 Höhe der Vergütung (1) Die Höhe der Vergütung wird durch die Leiter der benutzenden Betriebe entsprechend den nachfolgenden Bestim-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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