Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 194

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 194 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 194); 194 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 21. Juli 1983 §5 (1) Die übergeordneten Leiter haben das Recht, über die Jahresrechenschaftslegung hinaus zu Schwerpunkten der Plandurchführung Sonderr.echenschaftslegungen zu veranlassen. (2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Staats-, Plan-, Finanz- und Preisdisziplin sind die übergeordneten Leiter verpflichtet, außerplanmäßige Rechenschaftslegungen anzuweisen. Die gesellschaftlichen und staatlichen Kontrollorgane haben das Recht, in solchen Fällen beim zuständigen übergeordneten Leiter die Durchführung von außerplanmäßigen Rechenschaftslegungen zu beantragen. Inhaltliche Schwerpunkte der Jahresrechenschaftslegung §6 (1) Durch den rechenschaftslegenden Leiter ist nachzuweisen, daß die volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Leistungsentwicklung des Kombinates bzw. Betriebes in anspruchsvolle ökonomische und wissenschaftlich-technische Ziele in die Pläne Wissenschaft und Technik umgesetzt wurden und der Beitrag der wissenschaftlich-technischen Arbeit für eine dynamische Entwicklung der Arbeitsproduktivität und für die Verbesserung der Energie- und Materialökonomie sowie der materiellen Arbeitsbedingungen planmäßig erhöht wird. Er hat darzulegen, wie die in den Beschlüssen und Rechtsvorschriften festgelegten Grundsätze und Maßstäbe für die Arbeit mit den Pflichtenheften sowie zur Leistungsstimulierung der Kader in Forschung und Entwicklung durchgesetzt werden und wie das materielle und geistige Potential umfassend für die Entwicklung von Erzeugnissen mit Spitzenniveau, für die Verbesserung der Erzeugnisqualität und für die Einführung neuer Technologien genutzt wird. (2) Durch den übergeordneten Leiter ist die Abrechnung der Pflichtenhefte zu kontrollieren und zu prüfen, ob die in den Abschlußverteidigungen bestätigten ökonomischen Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in vollem Umfang plan-und bilanzwirksam gemacht wurden. Dabei ist nachzuweisen, daß mit den für Wissenschaft und Technik bereitgestellten finanziellen Mitteln hohe ökonomische Ergebnisse entsprechend den volkswirtschaftlichen Vorgaben erzielt werden. §7 (1) Durch den rechenschaftslegenden Leiter ist objektkonkret Rechenschaft zu legen über die volle Planwirksamkeit des ökonomischen Nutzens aus in Betrieb genommenen bzw. in Betrieb zu nehmenden Investitionen des Vorjahres bzw. des Planjahres. Für in Durchführung befindliche Investitionsvorhaben ist nachzuweisen, daß die Voraussetzungen zur planmäßigen Inbetriebnahme der Kapazitäten geschaffen wurden. Für neu zu beginnende Investitionsvorhaben ist der Nachweis zu erbringen, daß die volkswirtschaftlichen Effektivitätsmaßstäbe, einschließlich der vorgegebenen Rückflußdauer, eingehalten, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Vorhaben planmäßig erwirtschaftet und die Fonds entsprechend den Rechtsvorschriften gebildet werden. (2) Der übergeordnete Leiter hat die Realisierung der mit dem Plan festgelegten Aufgaben zum Einsatz von in Eigenproduktion hergestellten Rationalisierungsmitteln als Dek-kungsquelle für Ausrüstungsinvestitionen zu kontrollieren. (3) Der übergeordnete Leiter hat zu kontrollieren, welche Maßnahmen in den Kombinaten und Betrieben eingeleitet wurden, um die Arbeitsproduktivität in einem höheren Tempo als die Grundfondsausstattung zu steigern. Dazu ist durch den rechenschaftslegenden Leiter über die Auslastung der Grundfonds, insbesondere der Robotertechnik, und über die Einhaltung der Normative für die Nutzung der Produktionsausrüstungen zu berichten. Nachzuweisen ist die Wirksamkeit der wissenschaftlich-technischen Arbeit und der Rationalisierungsmaßnahmen für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, für die Modernisierung der Grundfonds, für die Verringerung der Ausfallzeiten und für die Einsparung von Arbeitsplätzen. §8 Durch den rechenschaftslegenden Leiter ist zu berichten, wie die planmäßige Senkung des Produktionsverbrauchs vor allem durch die Verbesserung der Energie- und Materialökonomie durchgesetzt wird. Er hat, ausgehend von der Zielstellung, in der volkseigenen Wirtschaft ein höheres Produktionswachstum grundsätzlich mit gleichbleibendem bzw. sinkendem Energie- und Materialeinsatz zu erzielen, nachzuweisen, daß der Verbrauch von Energie, Roh- und Werkstoffen und die Entwicklung der Bestandswirtschaft auf der Grundlage der staatlichen Normative sowie progressiver Normen und Kennziffern erfolgt, die geplante Senkung des spezifischen Materialverbrauchs erreicht und die notwendigen Maßnahmen für den Plananlauf sowie für die künftige Entwicklung getroffen wurden. §9 (1) Durch den rechenschaftslegenden Leiter isr Bericht zu erstatten, wie durch die planmäßige Entwicklung und rationelle Nutzung des Arbeitsvermögens zur Erfüllung der Leistungsziele und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beigetragen wurde. Das betrifft vor allem die volle Ausnutzung des Arbeitszeitfonds, die Verbesserung der Beschäftig-tenstruktur und die Senkung der Fluktuation. (2) Der rechqnschaftslegende Leiter hat den Nachweis zu erbringen, wie die durch Rationalisierungsmaßnahmen gewonnenen Arbeitskräfte für eine hohe Schichtauslastung und für die Erweiterung des Rationalisierungsmittelbaus sowie der Konsumgüterproduktion im eigenen bzw. in anderen Verantwortungsbereichen eingesetzt werden. Er hat zu berichten, wie im Einvernehmen mit den Werktätigen ihre Vorbereitung und Qualifizierung für eine neue Tätigkeit durchgeführt wird. (3) Durch den rechenschaftslegenden Leiter ist Bericht zu erstatten über die Erfüllung der Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Es ist nachzuweisen, wie erschwerte Arbeitsbedingungen verringert und der Anteil manueller Tätigkeiten gesenkt, die Arbeiterversorgung sowie die gesundheitliche, kulturelle und soziale Betreuung gewährleistet wurden. §10 In der Jahresrechenschaftslegung ist der erreichte Stand bei der Gewährleistung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag sowie bei der Erfüllung der abgeschlossenen Verträge umfassend einzuschätzen. Der rechenschaftslegende Leiter hat die vollständige Aufschlüsselung des Planes, die materielle Sicherstellung und die Vertragsbindung, vor allem für die Erzeugnisse der Staatsplan- und der Ministerbilanzen, nachzuweisen. Er hat über die Rückgabe nicht erforderlicher Bilanzanteile, Kontingente und anderer materieller Fonds an die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe zu informieren und Vorschläge für die Verwendung von Mehrbeständen zu unterbreiten. §11 (1) Der rechenschaftslegende Leiter hat Schlußfolgerungen aus der Erfüllung der außenwirtschaftlichen Aufgaben im abgelaufenen Jahr zu ziehen und darzulegen, welche Maßnahmen zur Plandurchführung, insbesondere zur vollständigen Protokollierung mit absatzfähigen Waren sowie zum Abschluß und zur Realisierung der Verträge eingeleitet wurden. (2) Die finanzwirtschaftliche Tätigkeit der Kombinate und Betriebe auf dem Gebiet des Außenhandels ist umfassend zu beurteilen. Der übergeordnete Leiter hat zu kontrollieren, welche Maßnahmen zur Sicherung der geplanten Exportrentabilität und des geplanten Valutaaufkommens getroffen wurden. Das schließt die Kontrolle der kontinuierlichen Exportplanerfüllung und der Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung überfälliger Forderungen ein. (3) Aus den materiellen und finanziellen Ergebnissen der Außenwirtschaftstätigkeit sind prinzipielle Schlußfolgerun-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 194 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 194) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 194 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 194)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in starkem Maße davon ab, wie es gelingt, die durch den Gegner konkret angegriffenen Und wogen ihrer eigenen -Beschaffenheit gefährdeten Bereiche, Personen und Pcrsonengruppen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X