Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 181); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 8. Juli 1983 181 die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Als geliefert gelten alle Wärmeenergiemengen, die mit der ersten turnusmäßigen Ablesung in den einzelnen Jahren erfaßt werden. Dies gilt auch bei mehrmonatlicher bzw. einmaliger jährlicher Feststellung der Zählerstände. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten außer Kraft: a) Anordnung Nr. Pr. 127 vom 15. Mai. 1975 über die Tarife und Preise für die Lieferung von Wärmeenergie (GBl. I Nr. 22 S. 374), Anordnung Nr. Pr. 127/1 vom 10. Mai 1979 über die Tarife und Preise für die Lieferung von Wärmeenergie (GBl. I Nr. 15 S. 120), Anordnung Nr. Pr. 127/2 vom 8. Mai 1980 über die Tarife und Preise für die Lieferung von Wärmeenergie (GBl. I Nr. 19 S. 185); b) alle in Ergänzung und auf der Grundlage der unter Buchst, a genannten Preisvorschriften erteilten Preiskarteiblätter und vom Leiter des Preiskoordinierungsorgans herausgegebenen Preisvorschriften und Tarifbestimmungen, ausgenommen die in den Preiskarteiblättern W 4/76 bis W 7/76 W 15/76 bis W 28/76 W 30/76 bis W 37/76 W 38/77 W 1/79 W 4/79 enthaltenen unveränderten individuellen Industriepreise für Wärmeenergielieferungen an Einrichtungen der Reli-* gionsgemeinschaften. (3) Für Erzeugnisse, die gemäß § 2 Abs, 1 in den Geltungsbereich dieser Anordnung gehören, in den Preislisten jedoch nicht aufgeführt sind, sind Preisanträge auf der Grundlage der geltenden Preisvorschriften5 beim zuständigen Preiskoordinierungsorgan4 einzureichen. Berlin, den 30. Mai 1983 Der Minister Der Leiter für Kohle und Energie des Amtes für Preise Mitzinger Halbritter Minister 4 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 304 vom 7. Dezember 1979 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 1008 des Gesetzblattes). 5 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 305 vom 29. Februar 1980 über das Preisantragsverfahren (GBl. I Nr. 12 S. 91). Anordnung Nr. Pr. 128/71 über die Industriepreise für feste Brennstoffe vom 30. Mai 1983 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 128 vom 15. Mai 1975 über die Industriepreise für feste Brennstoffe (GBl. I Nr. 22 S. 376) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 3 wird gestrichen. §2 (1) Der § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Industrieabgabepreise sind in folgenden Preislisten2 auf geführt: Preisliste 1 Energetische Steinkohle Preisliste 2 Verkokbare Steinkohle Preisliste 3 Anthrazit 1 Anordnung Nr. Pr. 128/6 vom 17. Juni 1982 (GBl. I Nr. 24 S. 135) 2 Die Preislisten werden vom VE Kombinat Kohleversorgung den Lieferern und dem sonstigen berechtigten Empfängerkreis direkt zugestellt. Preisliste 4 Preisliste 5 Preisliste 6 Preisliste 7 Preisliste 8 Preisliste 9 Preisliste 10 Preisliste 11 Preisliste 12 Steinkohlenkoks Rohbraunkohle Braunkohlenbriketts Braunkohlenbrennstaub Braunkohlentieftemperaturkoks Braunkohlenhoch temperaturkoks Steinkohlenstaub Sonstige feste Brennstoffe Industrieabgabe-Verrechnungspreise.' Von der Neufassung des Abs. 1 werden die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung und des § 2 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Industriepreise gegenüber bestimmten Abnehmerbereichen nicht berührt. (2) Der § 3 Abs, 2 wird gestrichen. (3) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 2 bis 4. §3 (1) Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Effektivfrachten gemäß den hierfür geltenden preisrechtlichen Bestimmungen sind zu berechnen für Lieferungen a) von Rohbraunkohle, Braunkohlenbriketts und anderen Erzeugnissen aus Rohbraunkohle an Direktabnehmer über Werkverbindungsbahnen3 oder andere Transportmittel der Kohleindustrie; b) im Export von Erzeugnissen gemäß § 1, ausgenommen sonstige feste Brennstoffe; c) an Dienststellen der Eisenbahnen (außer Lieferungen im Lagerbezug); d) bei denen die Versandstation gleich der Empfangsstation ist; e) an Abnehmer, die einer Sonderregelung mit dem Ministerium für Kohle und Energie unterliegen; f) von Preßsteinen und Preßlingen sowie sonstigen festen Brennstoffen.“ (2) Im § 5 wird die in den Absätzen 3 und 4 in Klammern gesetzte Angabe der Preislisten gestrichen. §4 Der § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die sich unter Berücksichtigung der §§ 1 Abs. 2, 2 bis 5 und 7 ergebenden Großhandelsabgabepreise sowie die unveränderten Einzelhandelsverkaufspreise für die Belieferung der Bevölkerung sind in Preiskatalogen4 enthalten. Spezielle Festlegungen über den jeweils anzuwendenden Preisstand werden mittels Preisinformation4 bekanntgegeben.“ §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten außer Kraft: a) Anordnung Nr. Pr. 128/2 vom 10. Mai 1979 über die Industriepreise für feste Brennstoffe (GBl. I Nr. 15 S. 121), Anordnung Nr. Pr. 128/3 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für feste Brennstoffe (GBl. I Nr. 19 S. 185), Anordnung Nr. Pr. 128/6 vom 17. Juni 1982 über die Industriepreise für feste Brennstoffe (GBl. I Nr. 24 S. 435); 3 Die Preisliste wird vom VE Braunkohlenkombinat Senftenberg den Lieferern und dem sonstigen berechtigten Empfängerkreis direkt zu-gestellt. 4 Die Preiskataloge und -Informationen werden vom VE Kombinat Kohleversorgung den VEB Kohlehandel, den Betrieben des Kohleplatzhandels und dem sonstigen berechtigten Empfängerkreis direkt zugestellt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 181) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 181)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X