Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 177

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 177 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 177); der Deutschen Demokratischen Republik 177 1983 Berlin, den 8. Juli 1983 Teil I Nr. 17 Tag Inhalt Seite 3.6.83 Anordnung über die Prämienzahlung für Sammeldrogen 177 30. 5. 83 Anordnung Nr. Pr. 126 über die Industriepreise für Gas 178 30. 5. 83 Anordnung Nr. Pr. 127 über die Industriepreise für Wärmeenergie .: 179 30. 5. 83 Anordnung Nr. Pr. 128/7 über die Industriepreise für feste Brennstoffe 181 ' 30. 5. 83 Anordnung Nr. Pr. 186/1 über die Industriepreise für Schurwollen und Haut- und Gerberwollen gewaschen : 182 30. 5. 83 Anordnung Nr. Pr. 188/1 über die Industriepreise für Bastfasern 183 6.6.83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Ge- sundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 183 10.6.83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Ge- sundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 183 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 184 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 184 Anordnung über die Prämienzahlung für Sammeldrogen vom 3. Juni 1983 §1 Als Sammeldrogen im Sinne dieser Anordnung gelten Arzneipflanzen entsprechend der Preisliste 2 der Anlage zur Anordnung Nr. Pr. 424 vom 31. Januar 1983 über die Erzeugerund Sammlerpreise für Arznei- und Gewürzpflanzen (Sonderdruck Nr. 1103 des Gesetzblattes S. 51). * §2 Für das Sammeln von Sammeldrogen werden Schulen, Kindergärten, Grundeinheiten oder Gruppen gesellschaftlicher Organisationen und Einzelsammlern Geldprämien gemäß § 3 (Mengenprämien) und § 4 (Grundprämien) gewährt. §3 (1) Mengenprämien werden vom ersten Kilo an für die Sammeldrogen (Qualität I, frisch oder trocken) gewährt, die das Ministerium für Gesundheitswesen unter gleichzeitiger Festlegung der Höhe der Mengenprämien festlegt. (2) Mengenprämien werden bei Ablieferung der Sammeldrogen im Aufkaufbetrieb oder dessen Annahmestellen zusätzlich zu den Sammlerpreisen sofort ausgezahlt. §4 (1) Grundprämien erhalten: a) Schulen, Kindergärten, Grundeinheiten oder Gruppen gesellschaftlicher Organisationen, die im Kalenderjahr Drogen im Werte von mindestens 500 M abgeliefert haben; b) Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner als Einzelsammler, die im Kalenderjahr Drogen im Werte von mindestens 100 M abgeliefert haben; c) alle übrigen Einzelsammler, die im Kalenderjahr Drogen im Werte von mindestens 800 M abgeliefert haben. (2) Der Wert der abgelieferten Sammeldrogen wird nach den für den Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Sammlerpreisen errechnet. (3) Grundprämien werden auf Antrag gewährt. Anträge sind nach Schluß des Kalenderjahres bis zum 15. Februar des Folgejahres bei den Aufkaufbetrieben, bei denen die Drogen abgeliefert worden sind, zu stellen. Sammler, die Drogen bei mehreren Aufkaufbetrieben abgeliefert haben, können ihren Antrag nur bei einem dieser Aufkaufbetriebe einreichen. Die Auszahlung der Grundprämien wird durch die Aufkaufbetriebe vorgenommen, bei denen der Antrag gestellt worden ist. (4) Zur Förderung der Sammeltätigkeit durch Schulen, Kindergärten und Grundeinheiten oder Gruppen gesellschaftlicher Organisationen gemäß Abs. 1 Buchst, a können die Leiter erfolgreicher Kollektive eine Sachprämie erhalten. §5 (1) Die Höhe des Prämienfonds wird vom Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen festgelegt. (2) Über die Verteilung der Grund- und Sachprämien im Rahmen des im Abs. 1 festgelegten Prämienfonds entscheidet die Prämienkommission beim Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik. (3) Das Verfahren für die Ermittlung der Prämienberechtigten, die Festlegung und Verteilung der Geld- und Sachprämien sowie die Aufgaben der Prämienkommission gemäß Abs. 2 sind in einer Richtlinie des Hauptdirektors des Staat-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen.

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