Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 174

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 174); 174 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 29. Juni 1983 Anordnung Nr. Pr. 302/11 über die Industriepreise für Weidenruten vom 30. Mai 1983 Zur Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 302 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Weidenruten (Sonderdruck Nr. 1046 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 3 wird um folgenden Abs. 3 ergänzt: „(3) Die Preisliste Weidenruten gemäß Abs. 1 wird um die für die im § 2 Abs. 2 genannten Abnehmer ab 1. Januar 1984 geltenden Industrieabgabepreise geändert. Diese Industrieabgabepreise treten an die Stelle der .Preise nach dem bisherigen Stand“. Von der Änderung um die ab 1. Januar 1984 geltenden neuen Industrieabgabepreise werden die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung nicht berührt.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 30. Mai 1983 Der Minister Der Leiter „ für Land-, Forst- und des Amtes für Preise Nahrungsgüterwirtschaft Lietz Halbritter v Minister 1 Anordnung Nr. Pr. 302 vom 8. Mal 1980 (Sonderdruck Nr. 1046 des Gesetzblattes) Anordnung Nr. Pr. 325/41 über die Industriepreise für Erdöl, Erdölprodukte und synthetische Produkte der Kohleveredlung vom 30. Mai 1983 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 325 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Erdöl, Erdölprodukte und synthetische Produkte der Kohleveredlung (Sonderdruck Nr. 1043 des Gesetzblattes S. 5) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 3 wird um folgenden Abs. 6 ergänzt: „(6) Die nachfolgend genannten Preislisten gemäß Abs. 1 werden um die ab 1. Januar 1984 geltenden neuen Industriepreise sowie um die gemäß § 8 Abs. 4 herausgegebenen Preiskarteiblätter geändert bzw. ergänzt: Preisliste Nr. 1 Erdöle Preisliste Nr. 2 Vorprodukte zur Kraftstofferzeugung und flüssige Brennstoffe (außer Produkte der Vakuumdestillation, Vakuumrückstand und sonstige schwere Erdölrückstände sowie Heizöle) Preisliste Nr. 3 Produkte der Vakuumdestillation, Va- kuumrückstand und sonstige schwere Erdölrückstände sowie Heizöle Preisliste Nr. 4 Gasförmige Fraktionen und Gemische aus der Erdgas-, Erdöl- und Teerverarbeitung sowie aus Crack- und Hydrierprozessen Preisliste Nr. 12 Bitumen und Straßenbaubindemittel Preisliste Nr. 13 Sonstige Produkte der Erdölverarbeitung Preisliste Nr. 14 Erzeugnisse der Trockendestillation von Braunkohle Preisliste Nr. 15 Erzeugnisse der Trockendestillation von Steinkohle Preisliste Nr. 16 Benzolkohlenwasserstoffe.“ 1 Anordnung Nr. Pr. 325/3 vom 25. Juni 1982 (GBl. I Nr. 29 S. 544) Von der Änderung bzw. Ergänzung um die ab 1. Januar 1984 geltenden neuen Industriepreise werden die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung und des § 2 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Industriepreise gegenüber bestimmten Abnehmerbereichen nicht berührt. §2 Der Abs. 9 des § 6 der Anordnung wird um die „Preisliste Nr. 13“ ergänzt. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 30. Mai 1983 Der Minister für Chemische Industrie I. V.: Q u a a s Staatssekretär Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Anordnung Nr. Pr. 344/11 über die Wassernutzungsentgelte für Oberflächen- und Grundwasser vom 30. Mai 1983 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 344 vom 8. Mai 1980 über die Wassernutzungsentgelte für Oberflächen- und Grundwasser (Sonderdruck Nr. 1052 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Wassernutzungsentgelt findet gegenüber folgenden Nutzern keine Anwendung: Bevölkerung, Betrieben der Pflanzen- und Tierproduktion, persönlichen Hauswirtschaften der Mitglieder und Arbeiter der LPG und GPG, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen, Einrichtungen der Religionsgemeinschaften.“ §2 Der § 4 wird um folgenden Abs. 5 ergänzt: „(5) Die Liste der Wassernutzungsentgelte für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser gemäß Abs. 1 wird um die ab 1. Januar 1984 geltenden neuen Wassernutzungsentgelte geändert bzw. ergänzt. Von der Änderung bzw. Ergänzung um die ab 1. Januar 1984 geltenden neuen Wassernutzungsentgelte werden die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 über die Berechnung unveränderter Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung und des § 3 Abs. 2 über die Nichtanwendung der Wassernutzungsentgelte gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Nutzern nicht berührt.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Berlin, den 30. Mai 1983 Der Minister für Umweltschutz und W asserwirtschaft I.V.: Fiedler Staatssekretär Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister 1 Anordnung Nr. Pr. 344 vom 8. Mai 1980 (Sonderdruck Nr. 1052 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

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