Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 167); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 16. Juni 1983 167 tive sind den Betrieben von den Kombinaten, Räten der Bezirke bzw. Kreise mit den staatlichen Aufgaben für die Produktion und mit den Transportkennziffern zu übergeben. (5) Nach Erhalt der staatlichen Aufgaben für die Produktion und der Transportkennziffern haben die Betriebe den Transportbedarf zu ermitteln und auf der Grundlage der Transportnormative die Deckung des Transportbedarfs für das Planjahr zu prüfen. Die Übereinstimmung des normativ bestimmten Transportbedarfs mit den Transportkennziffern ist durch weitere Maßnahmen zur Senkung des spezifischen Transportaufwandes herbeizuführen. Ist diese Zielstellung für das Planjahr trotz Erschließung aller Reserven nicht im vollen Umfang zu erreichen, sind mit der Einreichung des Planentwurfes entsprechende Begründungen und Entscheidungsvorschläge vorzulegen. (6) Die überarbeiteten Transportnormative sind als Bestandteil des Planentwurfes den zuständigen Kombinaten, Räten der Bezirke bzw. Kreise zu übergeben. . (7) Die Kombinate, Räte der Bezirke bzw. Kreise prüfen die Transportnormative. Nach Bestätigung durch die Generaldirektoren der Kombinate, die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind die Transportnormative mit den staatlichen Planauflagen für die Produktion und mit den Transportkennziffern den Betrieben zu übergeben. (8) Liegen die staatlichen Planauflagen (Transportkennziffern) unter dem normativ bestimmten Transportbedarf des Betriebes und sind Umverteilungen von Transportkennziffern im Verantwortungsbereich nicht möglich, sind die notwendigen Veränderungen gegenüber dem jeweils zuständigen übergeordneten Organ zu begründen. §4 Abrechnung und Kontrolle (1) Die Betriebe haben die Einhaltung der Transportnormative zu kontrollieren. Auf der Grundlage der Abrechnung der Transportkennziffern und der Transportkosten ist von den Betrieben die Wirkung der Transportnormative quartalsweise zu analysieren. (2) Die Betriebe haben die Analyseergebnisse den Kombinaten, Räten der Bezirke bzw. Kreise bis zum 15. des dem Quartal folgenden Monats zu übergeben. Bei Überschreitung der Transpörtnormative sind die eingeleiteten Maßnahmen zur Herstellung der Planmäßigkeit nachzuweisen. (3) Die Kombinate, Räte der Bezirke bzw. Kreise habön die Einhaltung der Transportnormative durch die Betriebe auf der Grundlage der Abrechnungsergebnisse und der Realisierung der Maßnahmen zur Senkung des spezifischen Transportaufwandes zu überprüfen. (4) Bei der Kontrolle der Einhaltung der Transportnormative sind zur Einschätzung des Erfüllungsstandes folgende Veränderungen mit Auswirkungen auf die Transportmenge, Transportleistung oder Transportkosten insbesondere zu berücksichtigen : Transportverlagerung zur Sicherung der energieoptimalen Arbeitsteilung zwischen den Transportträgern, Verhältnis von Transportmenge je Transportträger und Produktionsumfang infolge von Abweichungen beim Eigenverbrauch und bei der Selbstabholung, mittlere Transportweite je Transportträger durch neue Lieferdispositionen. (5) Bei Anwendung wertmäßiger Basisgrößen sind bei der Kontrolle der Einhaltung der Transportnormative Veränderungen der Wertgröße des Produktionsumfanges vor allem durch die Entwicklung der Sortiments- und Erzeugnisstruktur den Anteil der Stufenproduktion am Produktionsumfang den Anteil transportunabhängiger Bestandteile der Basiskennziffern (z. B. Stimulierungs- oder Stützungsbeträge) zu berücksichtigen. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit. ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist erstmalig für die Ausarbeitung und Durchführung des Jahresvolkswirtschaftsplanes 1984 anzuwenden. (2) Durch die Ministerien sind zweigspezifische Regelungen in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Verkehrswesen zu erlassen. Mit diesen Regelungen sind insbesondere Festlegungen zu den anzuwendenden Normativformen und Basisgrößen sowie für die Ausarbeitung und Bestätigung der Transportnormative und für das Verfahren der Abrechnung und Kontrolle der Transportnormative zu treffen. Die zweigspezifischen Regelungen sind den Räten der Bezirke zu übergeben. Berlin, den 1. Juni 1983 Der Minister Der Vorsitzende für Verkehrswesen der Staatlichen Plankommission Arndt Schürer Anordnung Nr. 21 über die Festsetzung von Honoraren für Leistungen auf dem Gebiet der kommerziellen Warenkontrollen und der Havariekommissarstätigkeit Honorarordnung kommerzielle Warenkontrollen und Havariekommissarstätigkeit vom 6. Mai 1983 Zur Ergänzung der Anordnung vom 31. März 1971 Honorarordnung kommerzielle Warenkontrollen und Havariekommissar Stätigkeit (GBl. II Nr. 45 S. 347) wird folgendes angeordnet : §1 Die Anlage der Anordnung erhält folgende zusätzliche Positionen: Honorar- gruppen 1. Im Bereich Nahrung „Backhefe 9“ 2. Im Bereich Leichtindustrie „Textile Flächengebilde zur Herstellung von Konfektion einschließlich Fertigwarenerzeugnisse * 9 oder 10 Fasern und Fäden 10 oder 11 Begutachtung von Importschuhen aus hochwertigen Materialien 9 oder 10 Laub- und Nadelsägeholz für Exportlieferungen bz.w. bei Reklamationskontrollen 9 oder 10‘ 3.' Im Bereich Technik „Zeitmeßgeräte (wie Uhren, Relais usw. für Industrie und Haushalt) 9 oder 10“. §2 In die Anlage der Anordnung wird vor der „Honorartabelle“ folgender Abschnitt eingefügt: „Analysenherstellung Probenaufbereitung: Registrierung, mischen, teilen, zerkleinern, sieben, trocknen, homogenisieren, Probenaufberei-tuilg von gefährlichen Stoffen 1 Anordnung (Nr. 1) vom 31. März 1971 (GBl. n Nr. 45 S. 347);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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