Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 159); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 31. Mai 1983 159 Anordnung über den Einsatz von kaltvulkanisierenden Silikonkautschuk-Einkomponenten-Pasten (Cenusil) Staatliche Einsatzbestimmung vom 4. Mai 1983 Aul Grund der Anordnung vom 3 Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (GBl. I Nr. 50 S. 565) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für den Einsatz von kaltvulkanisierenden Silikonkautsdiuk-Einkomponenten-Pasten ELN-Nr. 148 85 80 0 - (Cenusil). (2) Diese Anordnung gilt für alle Bedarfsträger und Lieferer von Cenusil, deren übergeordnete Organe sowie für die Chemieberatungsstelle. §2 (1) Der Einsatz von Cenusil in der Volkswirtschaft der DDR ist nur zulässig . zur Sicherung des Exportes, für den Inlandverbrauch gemäß der Anlage 1 zu dieser Anordnung. (2) Bei der Anmeldung des Bedarfes an Cenusil sind gegenüber dem bilanzverantwortlichen Organ folgende Nachweise zu erbringen: Einsatzgebiet; Übereinstimmung des Materialbedarfes mit dem Produktionsplan; Einhaltung von technisch-ökonomisch begründeten Materialverbrauchsnormen. (3) Darüber hinaus sind zusätzlich nachzuweisen bei Exporterzeugnissen und Zuliefererzeugnissen zum Export die schriftliche Bestätigung des dem Bedarfsträger übergeordneten Organs (Fondsträger); bei Erzeugnissen für den Inlandverbrauch die technischökonomischen Gründe für den Einsatz von Cenusil. §3 (1) Die Chemieberatungsstelle ist befugt, für begründete Einsatzgebiete Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel befristet erteilt. (2) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind formlos mit den Angaben gemäß Anlage 2 in 2facher Ausfertigung und mit der Befürwortung durch, das übergeordnete Organ (Fondsträger) an die Chemieberatungsstelle einzureichen. Kombinate, die einem Ministerium direkt unterstellt sind, richten ihre Anträge 'unmittelbar an die Chemieberatungsstelle. (3) Die Chemieberatungsstelle hat den Antragstellern innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang die Entscheidung mitzuteilen. Werden Anträge abgelehnt oder mit Beauflagungen oder Einschränkungen erteilt, ist die Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. § 4 (1) Gegen Entscheidungen der Chemieberatungsstelle gemäß § 3 Abs. 3 dieser Anordnung kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich begründete Beschwerde beim Minister für Chemische Industrie eingereicht werden. Zur Einreichung sind die Leiter der übergeordneten Organe (Fonds-träger) oder die Generaldirektoren der einem Ministerium direkt unterstellten Kombinate berechtigt. (2) Der Minister für Chemische Industrie entscheidet innerhalb von 4 Wochen endgültig über die Beschwerde. Die Entscheidung ist dem Einreicher schriftlich mitzuteilen und zu begründen. §5 Die Chemieberatungsstelle und das bilanzverantwortliche Organ sind berechtigt, die konsequente Einhaltung dieser staatlichen Einsatzbestimmung zu kontrollieren. §6 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1983 in Kraft. Berlin, den 4. Mai 1983 Der Minister für Chemische Industrie I. V.: Q u a a s Staatssekretär Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der vorstehenden Anordnung Zulässige Einsatzgebiete für kaltvulkanisierende Silikonkautschuk-Einkomponenten-Pasten - ELN 148 85 80 0 - (Cenusil) 1. Abdichtungen im Metalleichtbau Abdichtung der Reihungsstöße der Stahlfenster und Fensterrahmenelemente zur Gewährleistung der Schlagregensicherheit, Abdichtung von Gehrungsecken bei Hohlprofilen, Abdichtung von Fassadenelementen in den Bereichen Fenstereinbau, Aluprofilstabstöße und Abdeckbleche; 2. Außenabdichtung bei Verglasungen mit Thermoscheiben und U-Profilglas im Industrie- und Gesellschaftsbau gemäß folgenden Vorschriften: a) 2973 Bauglaserarbeiten, MVN-Katalog Z 8068 KMA, Bauakademie der DDR, Dezember 1979, b) Anwendung der Silikonkautschuk-Einkomponenten-Pasten NG 3800 (Cenusil) bei der Versiegelung von Thermoscheiben, VEB Kombinat Bauelemente und Faserbaustoffe, März 1982; 3. Fugenabdichtung leichter Mehrschichtelemente (aluminiumbeplankt bei Dauerbetriebstemperaturen oberhalb 90 °C); 4. Abdichtung von Kfz-Scheinwerfern und Schiffsleuchten; 5. Abdichtung von Filtern und Filterzellen lufttechnischer Anlagen bei Dauerbetriebstemperaturen oberhalb 90 °C und/oder fotografischer Inaktivität; 6. Kabelendverschlüsse, analog der TGL 200 1653, Bl. 22, „Starkstromkabelgarnituren, Montageanweisungen für Endverschlüsse 10 30 kV und Ausgleichsbehälter für Massekabel“ ; 7. Abdichtung von Verbindungsstellen bei Glasfaserkabeln (optische Kabel); 8. Anwendung in der Grundlagen- und angewandten Forschung sowie im wissenschaftlichen Gerätebau, soweit ein Jahresbedarf von 350 g/Bedarfsträger nicht überschritten wird; 9. Innenabdichtung von Fassadenelementen im Kühlhausbau; 10. Abdichtung von Fugen bei der Realisierung von „Reinen Räumen“ mit klassifizierten Staubklassen auf der Basis von Bauelementen; 11. Außenversiegelung von großflächigen Verglasungen 0 2 m2); 12. Herstellung von Aquarien.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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