Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 25. Mai 1983 aufgearbeitete Erzeugnisse nicht die Qualität vollwertiger Erzeugnisse erreichen, so ist ein der Minderqualität entsprechender Preisabschlag vom Preis der vollwertigen Erzeugnisse vorziunehmen und der sich danach ergebende Preis zu berechnen. (4) Die aus nicht benötigten Beständen zurückgekauften, geprüften und aufgearbeiteten Erzeugnisse sind bei den Hersteller- und Kooperationsbetrieben in die industrielle Warenproduktion (insgesamt und nach Erzeugnispositionen der ELN) und bei erfolgtem Absatz an Dritte in die abgesetzte industrielle Warenproduktion einzubeziehen und als Planerfüllung anzuerkennen. Die Bewertung erfolgt zu den gemäß § 7 Abs. 3 festgelegten Preisen. Die zurückgekauften und vor ihrem Weiterverkauf an Dritte lediglich geprüften Erzeugnisse stellen Handelsware dar; ihre Erfassung als industrielle Warenproduktion ist dann unzulässig. Die aus nicht benötigten'■Beständen zurückgekauften, geprüften und aufgearbeiteten Erzeugnisse sind in der betrieblichen Rechnungsführung gesondert revisions- und kontrollfähig nachzuweisen. (5) Für zeitweilige außerplanmäßige Bestände, die beim Hersteller aus der Übernahme von Beständen für die Zeit der Prüfung und Aufarbeitung entstehen, kann die Bank Zusatzkredite im volkswirtschaftlichen Interesse mit Zinsabschlag gewähren. Solche Kredite werden bis zu 6 Monaten nach der Übernahme der Bestände gewährt. Für diese Bestände ist keine Produktionsfondsabgabe zu entrichten. §8 Nutzung als Sekundärrohstoffe (1) Eine Verschrottung von nicht benötigten Beständen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn mit den Maßnahmen gemäß dieser Anordnung eine volkswirtschaftlich effektive Verwertung der Bestände nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen haben die Direktoren der Betriebe einen Antrag zur Verschrottung an den Leiter des ihnen übergeordneten Organs (Kombinatsbetriebe an den Generaldirektor des Kombinates) zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen die Zustimmung des Hauptbuchhalters; die erhaltenen Informationen des Leiters des bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organs, bzw. des zuständigen Betriebes des Produktionsmittelhandels, bzw. des Herstellerbetriebes oder anderer Bedarfsträger über die fehlende Einsatzmöglichkeit der nicht benötigten Bestände. Über Anträge auf Verschrottung hat der Leiter des übergeordneten Organs (bei Kombinatsbetrieben der Generaldirektor des Kombinates) nach gründlicher Prüfung innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang zu entscheiden. Die Verschrottung hat nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. Dabei ist die sofortige und vollständige Erfassung der als Sekundärrohstoffe zu verwertenden Bestände zu sichern. (2) Die aus Verschrottung nicht benötigter Bestände entstehenden Verluste sind bei Vorliegen der Gutschrifterteilung durch den zuständigen Betrieb des VEB Kombinat Metallaufbereitung bzw. andere zuständige Erfassungsorgane für Sekundärrohstoffe als Selbstkosten zu behandeln. Ausnahmen sind vom Minister der Finanzen zu bestätigen. (3) Die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, der Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR, sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke können zur Durchführung der Absätze 1 und 2 in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres Verantwortungsbereiches Festlegungen treffen und die eigenverantwortliche Verschrottung von geringen Bestandsmengen durch die Direktoren der Betriebe regeln. §9 Kontrolle (1) Die Zentrale Staatliche Bilanzinspektion, die Staatliche Finanzrevision und die Staatsbank der DDR haben eine strenge Kontrolle darüber durchzuführen, daß von den Betrieben nicht benötigte Bestände einer volkswirtschaftlich effektiven Verwertung zugeführt und nicht gerechtfertigte Verschrottungen verhindert werden. (2) Von den Kontrollorganen festgestellte nicht benötigte Bestände, die von den Kombinaten und Betrieben in die Verwertung noch nicht einbezogen wurden, sind sofort einem Einsatz gemäß dieser Anordnung zuzuführen. (3) Für nicht angebotene nicht benötigte Bestände und zur Verschrottung vorgesehene Bestände werden keine Kredite gewährt. Schlußbestimmungen §10 (1) Bei schuldhafter Verletzung der Bestimmungen dieser Anordnung ist vom zuständigen Leiter die disziplinarische bzw. materielle Verantwortlichkeit gemäß dem Arbeitsgesetzbuch geltend zu machen. (2) Die Anweisung Nr. 6/1981 des Ministers der Finanzen vom 17. März 1981 ist für nicht benötigte 'Bestände an Roh-und Werkstoffen, Zulieferungen, Störreserve und Ersatzteilen sowie Handelswaren nicht mehr anzuwenden. Die Bestimmungen über die Ein- und Verkaufs- sowie Vermittlungsbe-dingungen für nicht benötigte Bestände3 finden weiterhin Anwendung. §11 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 14. April 1983 Der Minister für Materialwirtschaft Rauchfuß 3 Anordnung vom 18. August 1967 über die Ein- und Verkaufs-sowle Vermittlungsbedingungen für den Handel mit beweglichen Grundmitteln, Vorräten und gebrauchten Kraftfahrzeugen (GBl. n Nr. 84 S. 585). Anordnung Nr. 21 über den Amateurfunkdienst Amateurfunkordnung vom 27. April 1983 Zur Änderung der Anordnung vom 1. August 1977 über den Amateurfunkdienst Amateurfunkordnung (GBl. I Nr. 27 S. 325) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Die Anlage zur Amateurfunkordnung erhält folgende Fassung: „Frequenzbereiche, Sendearten und technische Bedingungen 1. Frequenzbereiche und Nutzungsbedingungen Für den Amateurfunkdienst und den Satelliten-Amateur-funkdienst der DDR sind nachfolgend aufgeführte Frequenzbereiche zugelassen. Die Nutzung der Frequenzbereiche durch den jeweiligen Funkamateur ist abhängig vom Umfang der erteilten Amateurfunkgenehmigung. Frequenzbereiche Funkdienst MHz 1,81 1,95 Amateur-FD2 3,5 3,8 Amateur-FD 7,0 7,1 Amateur-FD Sat.-Amateur-FD 10,1 10,15 Amateur-FD2 14,0 14,25 i Amateur-FD Sat.-Amateur-FD 1 Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1977 (GBl. I Nr. 27 S. 325) 2 In diesen Frequenzbereichen darf der Amateurfunkdienst keine schädlichen Funkstörungen verursachen und kann keinen Schutz gegen schädliche Funkstörungen durch andere Funkdienste beanspruchen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 148) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 148)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X