Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 133

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 133 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 133); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 13. Mai 1983 133 normative Anforderungen an die Erzielung niedrigerer Selbstkosten bei neuen Erzeugnissen je Einheit der Gebrauchseigenschaften (Realkostenindex), normative Anforderungen an die Erzielung niedrigerer Selbstkosten bei neuen Erzeugnissen gegenüber den Selbstkosten des Vergleichserzeugnisses bzw. der Kostenträgergruppe (Index der Kostensenkung), Mindestanforderungen an die den Abnehmern zu gewährende Verbilligung der neuen Erzeugnisse gegenüber der Vergleichsbasis (Verbilligungsköeffizient), normative Effektivitätsanforderungen an den Einsatz neuer Arbeitsmittel (Normativ für die zu erreichende Fondsrentabilität). §4 Methoden zur Ausarbeitung der Obergrenzen (1) Bei der Ausarbeitung der Obergrenzen für Kosten und Industriepreise ist der Grundsatz zu verwirklichen „Was für die Volkswirtschaft von Nutzen ist, das muß auch für die Betriebe und Kombinate vorteilhaft sein“. Deshalb sind der Bestimmung der Obergrenzen Industriepreise der Vergleichserzeugnisse zugrunde zu legen, die dem realen Aufwand entsprechen bzw. auf den realen Aufwand korrigiert werden. Damit ist verstärkt zu gewährleisten, daß die Kombinate bei Erfüllung der Zielstellungen in den Pflichtenheften für neue Erzeugnisse mit niedrigen Kosten und hohem ökonomischen Nutzen spürbare Vorteile in der Nettoproduktion und im Gewinn erzielen. Für die Ausarbeitung der Kosten- und Preisobergrenzen neuer Erzeugnisse gelten die in der Anlage 1 zu dieser Anordnung festgelegten Methoden. (2) Wird im Ergebnis neuer Verfahren bzw. Technologien kein neues Erzeugnis entwickelt und das bisher produzierte Erzeugnis weiterhin hergestellt, so sind der Industrieabgabepreis und der Betriebspreis dieses Erzeugnisses als Preisober-’grenzen in den Pflichtenheftnachweis einzusetzen. Wird mit den neuen Verfahren bzw. Technologien eine Vielzahl von Erzeugnissen hergestellt, so sind die Industrieabgabepreise und die Betriebspreise ausgewählter repräsentativer Erzeugnisse (Repräsentanten) als Obergrenzen in den Pflichtenheftnachweis einzusetzen. Zum Nachweis der höheren Effektivität der neuen Verfahren bzw. Technologien sind Kostenobergren-zen gemäß Ziff. 8 der Anlage 1 auszuarbeiten. (3) In den speziellen Kalkulationsrichtlinien sind auf der Grundlage der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 Festlegungen über die Methoden zu treffen, die bei der Ausarbeitung der Kosten- und Preisobergrenzen für die einzelnen Gruppen von Erzeugnissen anzuwenden sind. IV. Verfahren für die Erteilung der Zustimmung zu den Obergrenzen für Selbstkosten und Preise §5 Verantwortung für die Erteilung der Zustimmung zu den Obergrenzen 1 (1) Die Obergrenzen für Selbstkosten und Preise werden durch das Amt für Preise staatlich bestätigt. Die staatliche Bestätigung wird mit der Zustimmung zu den im Pflichtenheftnachweis aufgenommenen Obergrenzen für Selbstkosten und Preise erteilt. Dazu sind dem Amt für Preise einschließlich seiner Außenstellen die Vorschläge für die Bestätigung der Kosten- und Preisobergrenzen für folgende Erzeugnisse vorzulegen: a) alle Erzeugnisse aus Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik, b) Erzeugnisse aus Forschungs- und Entwicklungsaufgaben außerhalb des Staatsplanes, bei denen sich der Industrieminister die Abnahme der Verteidigung der Zielstellungen des Pflichtenheftes Vorbehalten hat, c) Erzeugnisse, die nach den Rechtsvorschriften der zentralen staatlichen Preisbestätigung unterliegen, d) Erzeugnisse, deren Preisobergrenze mehr als 25 % über dem Preis des ■ Vergleichserzeugnisses bzw. des zu ersetzenden Erzeugnisses liegt, auch wenn die Bedingungen der Buchstaben a bis c nicht zutreffen, e) weitere volkswirtschaftlich wichtige Erzeugnisse nach speziellen Festlegungen des Leiters des Amtes für Preise. (2) Für alle nicht im Abs. 1 genannten Erzeugnisse wird die Zustimmung zu den Obergrenzen für Selbstkosten und Preise im Auftrag des Leiters des Amtes für Preise durch den Leiter der Abteilung Preise des Kombinates erteilt, das für diese Erzeugnisse als Preisorgan verantwortlich ist. (3) Die Abgrenzung der Verantwortung bei der Erteilung der Zustimmung zu den Obergrenzen für Selbstkosten und Preise entsprechend den Absätzen 1 und 2 ist zwischen den Leitern der Außenstellen des Amtes für Preise und den Generaldirektoren der Kombinate jährlich auf der Grundlage der Pläne Wissenschaft und Technik vorzunehmen. §6 Zur Zustimmung vorzulegende Unterlagen (1) Der Entwicklungsbetrieb hat für die Erteilung der Zustimmung zu den Obergrenzen für Selbstkosten und Preise bis spätestens 4 Wochen vor der EröffnungsVerteidigung dem Leiter der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise und dem Leiter der Abteilung Preise des zuständigen Preisorgans3 folgende Unterlagen vorzulegen: a) den Pflichtenheftnachweis (Anlage zur Pflichtenheft-Verordnung), b) Berechnungen und Einzelnachweise gemäß § 4 Abs. 3 der Pf lichtenheft-Verordnung und weitere für die Entscheidungsfindung erforderliche Angaben: Darstellung der Gebrauchseigenschaften (wissenschaftlich-technische Parameter) und Weltstandsvergleich, Nachweis zur Einhaltung volkswirtschaftlicher Normative, vor allem zur Kostensenkung, Berechnung über das Verhältnis von Aufwand und volkswirtschaftlichem Ergebnis, über die Einsparung von Arbeitszeit, Material, Energie und Kosten, die Berechnungen und Einzelnachweise zur Ermittlung der Preisobergrenzen, Ermittlung der Kostenobergrenzen, c) ein datenverarbeitungsgerechtes Deckblatt mit den wichtigsten Kennziffern über die Ermittlung der Obergrenzen gemäß Anlage 2 zur zentralen volkswirtschaftlichen Auswertung. (2) Die Unterlagen gemäß Abs. 1 sind auch vorzulegen, wenn der Pflichtenheftnachweis als Pflichtenheft gilt (§ 4 Abs. 5 der Pf lichtenheft-Verordnung). §7 Erteilung der Zustimmung zu den Obergrenzen (1) Die Zustimmung zu den Obergrenzen für Selbstkosten und Preise ist von dem dafür Verantwortlichen in der Eröffnungsverteidigung durch Unterschrift im Pflichtenheftnachweis zu erteilen, wenn mit den Obergrenzen die für die Neuproduktion in den Plänen enthaltenen Leistungs- und Effektivitätsziele, insbesondere für die Kostensenkung und die Exportrentabilität, erfüllt werden. Entsprechen die zur Zustimmung vorgelegten Obergrenzen nicht den volkswirtschaftlichen Effektivitätsanforderungen, so ist eine Ablehnung auszusprechen und zu begründen. In der Begründung ist auch zum Ausdruck zu bringen, welche Obergrenzen gefordert werden. (2) Läßt die Spezifik der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung keine Aussage über ein konkretes Erzeugnis oder konkrete Repräsentanten zu, so ist der Entwicklungsbe- 3 Z. Z. gilt für die Abgrenzung der Verantwortung der Preisorgane die Anordnung Nr. Pr. 304 vom 7. Dezember 1979 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 1008 des Gesetzblattes).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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