Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 111 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 111); Gesetzblatt Teill Nr. 11 Ausgabetag: 4. Mai 1983 111 c) Finanzierung von Beiträgen für freiwillige Versicherungen, d) Zuführungen zum UAnlaufmittelfonds,3 e) planmäßige Tilgung von Grundmittelkrediten gemäß § 19, f) Zuführungen zum Investitionsfonds gemäß § 16, g) Finanzierung von anderen in Rechtsvorschriften festgelegten Maßnahmen. (3) In den Kombinaten ist die Verwendung der Nettogewinnabführung der Betriebe in folgender Reihenfolge zu planen: a) Nettogewinnabführung an den Staat, mindestens in der mit den staatlichen Plankennziffern festgelegten Höhe, b) Zuführungen an die Betriebe für den Investitionsfonds zur Finanzierung von Maßnahmen, die die planmäßige Reproduktionskraft der Betriebe übersteigen, für zeitweilige erforderliche Fonds- bzw. Verluststüt-zungen, zur Finanzierung von anderen Maßnahmen entsprechend den Rechtsvorschriften, c) Zuführungen zu Fonds des Kombinates und weitere Ver-' Wendung ■ zum Prämienfonds bei Kombinaten, soweit noch selbständige Kombinatsleitungen bestehen,2 zur planmäßigen Tilgung von Grundmittelkrediten des Kombinates, zum Investitionsfonds, zum Reservefonds gemäß § 29, zum Verfügungsfonds, für weitere Maßnahmen entsprechend den Rechtsvorschriften. (4) Für Auswirkungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen bzw. aus der Einführung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds auf den Nettogewinn und die Nettogewinnverwendung sind die dafür geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. §3 Planung des überbotenen Nettogewinns und seiner Verwendung (1) Die Kombinate und Betriebe werden mit einem normativ festgelegten Anteil am überbotenen Nettogewinn für die Bildung eigener Fonds beteiligt. Dabei ist zu sichern, daß das Normativ der Betriebe höher ist als das des Kombinates. Die Verwendung des gegenüber der staatlichen Aufgabe überbotenen Nettogewinns ist auf der Grundlage des den Kombinaten und Betrieben vom übergeordneten Organ, bei Kombinatsbetrieben vom Kombinat, mit den staatlichen Aufgaben übergebenen Normativs für die Bildung eigener Fonds zu planen. (2) Die Betriebe planen die Verwendung des gegenüber der staatlichen Aufgabe überbotenen Nettogewinns (Preisbasis 1) in folgender Reihenfolge: a) Zuführungen zum Prämienfonds und zum Konto junger Sozialisten entsprechend den Rechtsvorschriften,3 4 b) Zuführungen zum Leistungsfonds5 bis zur Höhe des vorgegebenen normativen Anteils am überbotenen Nettogewinn, c) Nettogewinnabführung an den Staat. 3 Z. Z. gilt die Anordnung vom 21. Mai 1979 über die Planung der Finanzierung der Umlaufmittel - Umlaufmittelanordnung - (GBl. I Nr. 16 S. 124). 4 Z. Z. gelten: Gemeinsamer Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend vom 21. März 1974 über die Bildung und Verwendung des „Kontos junger Sozialisten“ in volkseigenen Betrieben, Kombinaten, Staatsorganen und staatlichen Einrichtungen (GBl. I Nr. 20 S. 191) und die Anordnung vom 23. Oktober 1975 über die Zuführung und Verwendung der Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ (GBl. I Nr. 42 S. 695). 5 z. Z. gilt die Anordnung vom 14. April 1983 über die Planung, Bil- dung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 11 S. 121). (3) Die Kombinate planen die Verwendung des von den Betrieben aus der Überbietung der staatlichen Aufgaben abzuführenden Nettogewinns (Preisbasis 1) in folgender Reihenfolge : a) Zuführungen zum Prämienfonds und zum Konto junger Sozialisten bei Kombinaten, soweit noch selbständige Kombinatsleitungen bestehen, b) Zuführungen zum Verfügungsfonds entsprechend den Rechtsvorschriften, c) Zuführungen zum Reservefonds bis zur Höhe des vorgegebenen normativen Anteils am überbotenen Nettogewinn des Kombinates,6 d) Nettogewinnabführung an den Staat. Grundlage für die normative Verwendung des überbotenen Nettogewinns im Kombinat ist der vom Kombinat insgesamt überbotene Nettogewinn6. Dabei ist die planmäßige Nettogewinnabführung des Kombinates an den Staat zu sichern. (4) Für den gegenüber der staatlichen Aufgabe und der staatlichen Planauflage unterschrittenen Verlust (Preisbasis 1) bei Einhaltung der bedarfsgerechten Produktion gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. §4 Verwendung des planmäßig erwirtschafteten Nettogewinns (1) Der erwirtschaftete Nettogewinn der Kombinate und Betriebe ergibt sich aus dem einheitlichen Betriebsergebnis unter Berücksichtigung der folgenden Zu- und Abführungen: Zuführungen entsprechend den Rechtsvorschriften Abführungen Produktionsfondsabgabe,7 Wagenstandgeld8 und weitere Sanktionen, die vom Staatshaushalt vereinnahmt werden, entsprechend den Rechtsvorschriften, Gewinne, die nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhen, gemäß § 7, Gewinne aus-Überschreitung des Arbeitskräfteplanes bzw. unbefugter Einstellung von Arbeitskräften bis zu einer Höhe von 5 000 M je Arbeitskraft. Der Gewinn je Arbeitskraft ist auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen zu ermitteln,9 Verwendung des Ergebnisses des Außenhandelsbetriebes entsprechend den Rechtsvorschriften. (2) Der Nettogewinn ist bei Erreichung der staatlichen Planauflage Nettogewinn für die im § 2 Absätze 2 und 3 sowie im § 3 Absätze 2 und 3 festgelegten Zwecke bis zu der im Plan festgelegten Höhe zu verwenden. Geplante Nettogewinne, die nicht für die geplanten Verwendungszwecke eingesetzt werden, sind an den Staatshaushalt abzuführen. §5 Verwendung des überplanmäßig erwirtschafteten Nettogewinns (1) Überplanmäßig erwirtschafteter Nettogewinn ist für die im § 3 Absätze 2 und 3 festgelegten Zwecke auf der Grundlage des mit der staatlichen Aufgabe bestätigten Normativs zu verwenden. (2) Die Betriebe können darüber hinaus einen weiteren Teil des überplanmäßig erwirtschafteten Nettogewinns in Abhängigkeit von der Verbesserung des geplanten Exportergebnisses den im § 3 Abs. 2 genannten Fonds zuführen. Grund- 6 Nettogewinn des Kombinates saldiert. 7 z. Z. gilt die Verordnung vom 14. April 1983 über die Produktionsfondsabgabe (GBl. I Nr. 11 S. 106). 8 z. Z. gilt die Anweisung vom 27. Oktober 1981 zur Stimulierung der Beschleunigung des Güterwagenumlaufs der Deutschen Reichsbahn (Tarif- und Verkehrs-Anzeiger Nr. 39). 9 Für die Berechnung gilt: Geplantes einheitliches Betriebsergebnis Geplante Anzahl der Arbeiter und Angestellten (VbE) im Jahresdurchschnitt (ohne Lehrlinge);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 111 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 111) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 111 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 111)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X