Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1983, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 106); 106 Gesetzblatt Teill Nr. 11 Ausgabetag: 4. Mai 1983 (2) Die Hauptbuchhalter der volkseigenen Kombinate und Betriebe haben zu kontrollieren, daß der Beitrag für gesellschaftliche Fonds entsprechend dieser Verordnung berechnet und zu den festgelegten Terminen abgeführt wird. Schlußbestimmungen §5 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission gemeinsam mit dem Minister der Finanzen. §6 Diese Verordnung tritt für die zentralgeleitete Industrie am 1. Januar 1984, für das Bauwesen am 1. Januar 1985 in Kraft. § 2 Abs. 1 tritt für die zentralgeleitete Industrie mit Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 14. April 1983 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Schürer Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. April 1983 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 14. April 1983 über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I Nr. 11 S. 105) wird folgendes bestimmt: Zu § 3 der Verordnung: §1 Verfügen Betriebe auf Grund der Einführung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds vorübergehend nicht über den planmäßig erforderlichen Nettogewinn zur Finanzierung der betrieblichen Fonds, ist die Finanzierung über den staatlichen Erlöszuschlag vorzunehmen. Dazu haben die Kombinate und Betriebe entsprechend den gesonderten Festlegungen zu verfahren. §2 (1) Die Kombinate sowie die Betriebe, die keinem Kombinat angehören, haben den Beitrag für gesellschaftliche Fonds in Planraten entsprechend dem Kassenplan zu den für die Nettogewinnabführung festgelegten Terminen an den Staatshaushalt abzuführen. Abweichungen, die sich aus den monatlichen Berechnungen auf der Grundlage des tatsächlich verausgabten Lohnfonds der Arbeiter und Angestellten ergeben, sind bei der Abführung der zweiten Planrate des folgenden Monats zu verrechnen. (2) Die Abführungen gemäß Abs. 1 sind vorzunehmen von den Kombinatsbetrieben an die Kombinate; von den Kombinaten und den Betrieben, die keinem Kombinat angehören, an das zuständige Ministerium bzw. den zuständigen örtlichen Rat. (3) Die Generaldirektoren der Kombinate legen den Abführungstermin für die Kombinatsbetriebe in eigener Zuständigkeit fest. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt für die zentralgeleitete Industrie am 1. Januar 1984, für das Bauwesen am 1. Januar 1985 in Kraft. Berlin, den 14. April 1983 Der Vorsitzende Der Minister der Staatlichen der Finanzen Plankommission Schürer Höfner Verordnung über die Produktionsfondsabgabe vom 14. April 1983 §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Planung, Berechnung und Zahlung der Produktionsfondsabgabe sowie ihre Abrechnung und Kontrolle. (2) Diese Verordnung gilt für die volkseigenen Kombinate und die volkseigenen Betriebe sowie die Einrichtungen, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (im folgenden Betriebe genannt), der Industrie und des Bauwesens. Sie gilt auch für staatliche Organe, soweit sie gemäß dieser Verordnung Pflichten wahrzunehmen haben. (3) In den anderen Bereichen der volkseigenen Wirtschaft regeln die zuständigen Minister unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen ihrer Bereiche die Anwendung dieser Verordnung in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen. §2 Anwendung der Produktionsfondsabgabe (1) Die Produktionsfondsabgabe wird durch Anwendung eines Normativs auf die produktiven Fonds sowie auf die Investitionen einschließlich der noch nicht abgeschlossenen Investitionen erhoben. In Durchführungsbestimmungen wird festgelegt, welche weiteren Werte der Produktionsfondsabgabe unterliegen bzw. welche Werte von der Produktionsfondsabgabe ausgenommen sind. (2) Die Produktionsfondsabgabe ist in die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung einzubeziehen und bei der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbes auszunutzen. (3) Auf Grund von Beschlüssen des Ministerrates bzw. Entscheidungen des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Präsidenten der Staatsbank der DDR können stillgelegte bzw. zeitweilig nicht genutzte Grundmittel sowie überhöhte Bestände an materiellen Umlaufmitteln im volkswirtschaftlichen Interesse von der Planung und Zahlung der Produktionsfondsabgabe ausgenommen werden. §3 Das Normativ der Produktionsfondsabgabe (1) Das Normativ der Produktionsfondsabgabe beträgt 6 % jährlich. Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat mit den staatlichen Aufgaben bzw. staatlichen Planauflagen des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 106) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1983, S. 106)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1983 auf Seite 431. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1983 (GBl. DDR Ⅰ 1983, Nr. 1-38 v. 3.1.-30.12.1983, S. 1-431).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X