Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 95 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 95); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 11. Februar 1982 95 Entscheidungen sind zum gleichen Zeitpunkt zu treffen wie für die Aufnahme in die erweiterte Oberschule. Der Übergang in eine Spezialklasse 11 setzt voraus, daß die Eignung für die Fortsetzung der Ausbildung bis zur Hochschulreife im Verlaufe der Klasse 10 bestätigt wird. § 7 Sonderschulen (11 Die Aufnahme in Klasse 11 an Sonderschulen für Körper- ] behinderte, Schwerhörige und Sehgeschädigte erfolgt nach den j Grundsätzen und Terminen dieser Anordnung. Die Entschei-düng trifft der Kreisschulrat (Stadtbezirksschulrat,), in dessen Verantwortungsbereich die betreffende Einrichtung liegt. (2) In begründeten Fällen können Schüler, die für den späteren. Besuch der Klassen 11 und 12 voraussichtlich geeignet sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt in der Regel nach Klasse 8 in diese Einrichtung umgeschult werden. Daraus kann kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in die Klasse 11 abgeleitet werden. §8 Beschwerdeverfahren (1) Die Eltern haben das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Entscheidung beim Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat) Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung einzulegen. y (2) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird die Ablehnung aufrechterhalten, sind die Eltern darauf hinzuweisen, daß sie dagegen innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim zuständigen Bezirksschulrat einlegen können. (3) ' Die Entscheidung des Bezirksschulrates ist endgültig. Schlußbestimmungen §9 Weitere Einzelheiten zum Übergang von Schülern in hoch-schulvorbereitende Einrichtungen bzw. Bildungswege entsprechend § 1 werden gesondert geregelt. §10 Diese Anordnung tritt am l.März 1982 in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1981 Der Minister für Volksbildung M. Honecker Anordnung über die Bewerbung um eine Lehrstelle Bewerbungsordnung vom 5. Januar 1982 Zur Verwirklichung des verfassungsmäßigen Rechts aller Jugendlichen, einen Beruf zu erlernen, wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für a), Schulabgänger, die sich um eine Lehrstelle, einschließlich für eine Berufsausbildung mit Abitur bzw. eine Aus- bildung auf Teilgebieten von Ausbildungsberufen, oder um ein Arbeitsrechtsverhältnis bewerben1; b) Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt) sowie für die den Betrieben übergeordneten Organe. Für Kombinatsbetriebe nehmen die Kombinate, für Genossenschaften die zuständigen staatlichen Organe die Aufgaben der übergeordneten Organe wahr; c) zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschulen, Sonderschulen, einschließlich Hilfsschulen, für Spezialschulen und -klassen, (nachfolgend Schulen genannt); d) Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise; e) Berufsberatungszentren, Berufsberatungskabinette, Jugendärzte, Betriebsärzte und andere vom Kreisarzt benannte Ärzte. Vorbereitung der Schulabgänger auf die Bewerbung um eine Lehrstelle §2 Vorbereitung auf die Berufsentscheidung Alle Schüler sind entsprechend der Verordnung vom 15. April 1970 über die Berufsberatung (GBl. II Nr. 43 S. 311) langfristig.und systematisch zu befähigen, ihre Berufsentscheidung in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und ihren persönlichen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten verantwortungsbewußt und mit Sachkenntnis zu treffen. §3 Information über Lehrstellen (1) Zur langfristigen Berufsorientierung sind die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten über die beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen Struktur des Kreises, zu informieren. (2) Die Berufsberatungszentren haben die von den Schulen ermittelten Berufswünsche der Schüler zu analysieren und die Ergebnisse mit Betrieben und Schulen auszuwerten. Die Schüler sind bis zu ihrer Bewerbung um eine Lehrstelle durch differenzierte Maßnahmen bei der Berufswahl zu unterstützen. (3) Zur Vorbereitung auf ihre Berufsentscheidung sind die Schüler über die für die Schulabgänger des Kreises geplanten Lehrstellen zu informieren. Dazu sind den Schulen sowie den Berufsberatungszentren und -kabinetten Lehrstellenverzeichnisse zu übergeben. §4 * Ärztliche Hinweise zur Berufswahl (1) Allen Schülern sind zur Vorbereitung auf ihre Berufswahl ärztliche Hinweise zu geben. (2) Die Reihenuntersuchungen in der Klasse 6 sind für erste Hinweise auf mögliche Einschränkungen der Berufstauglichkeit zu nutzen. (3) In der Klasse 9 sind allen Schülern vom Jugendarzt „Ärztliche Hinweise zur Berufswahl“ (Vordrück) zu übergeben. Schüler, die ohne Abschluß der Klasse 10 entlassen werden, erhalten diese Hinweise im Ergebnis der jugendärztlichen Untersuchung nach der Entscheidung über ihre Schulentlassung. (4) Schüler und Schulabgänger aus Sonderschulen sowie andere Schüler und Schulabgänger mit physischen oder psychischen Schädigungen, deren Berufswahl wesentlich, eingeschränkt ist, erhalten eine besondere gesellschaftliche Unterstützung bei der Berufswahl und bei der Bewerbung um eine Lehrstelle in einem geeigneten Beruf (Anlage). l Für Rehabilitanden, die eine geschützte Arbeit aufnehmen, gilt z. z. die Anordnung vom 2G. August 1969 zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden (GBl. II Nr. 75 S. 470) in der Fassung der Verordnung vom 29. Juli 1976 zur weiteren Verbesserung der gesellschaftlichen Unterstützung schwerst- und schwergeschädigter Bürger (GBl. I Nr. 33 S. 411).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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