Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 94 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 94); 94 Gesetzblatt TeilI Nr. 4 Ausgabetag: 11:.Februar 1982 stätigung der Schüler, die sich um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur bewerben wollen. Grundsätze für die Auswahl und Aufnahme bzw. Bestätigung §2 (1) Die Auswahl von Schülern und ihre Aufnahme in die erweiterte Oberschule bzw. ihre Bestätigung für eine Berufsausbildung mit Abitur erfolgen mit dem Ziel, diese Jugendlichen auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. (21 Voraussetzung für den Übergang in die erweiterte Oberschule oder in die Berufsausbildung mit Abitur ist der erfolgreiche Abschluß der Klasse 10 der. allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Für die erweiterte Oberschule und für die Berufsausbildung mit Abitur sind Schüler auszuwählen, die sich durch gute Leistungen im Unterricht, hohe Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie politisch-moralische und charakterliche Reife auszeichnen und ihre Verbundenheit mit der Deutschen Demokratischen Republik durch ihre Haltung und gesellschaftliche Aktivität bewiesen haben. §3 (1) In die erweiterte Oberschule bzw. für die Berufsausbildung mit Abitur werden entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen die besten und befähigtsten Schüler aufgenommen bzw. bestätigt. ( 2)Die Aufnahme bzw. Bestätigung erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen im Volkswirtschaftsplan. (3) Bei den Aufnahrhen bzw. Bestätigungen sind die grundlegenden Proportionen zwischen den Studienrichtungen zu berücksichtigen. (4) Für die Bewerbung um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur sind bei Beachtung der generellen Anforderungen vorwiegend solche Schüler zu bestätigen, die sich auf eine Hochschulausbildung in den technischen, Agrar- und Wirtschaftswissenschaften sowie zum Berufsschullehrer bzw. Lehrer für Polytechnik vorbereiten wollen. (5) Die Aufnahmen bzw. Bestätigungen haben unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung zu erfolgen. Dabei ist insbesondere ein entsprechender Anteil an Kindern von Angehörigen der Arbeiterklasse vor allem von Produktionsarbeitern und von Genossenschaftsbauern zu sichern. Hervorragende Leistungen von Eltern beim Aufbau des Sozialismus sind bei der Entscheidungsfindung zu beachten. Vorschläge, Anträge und Entscheidungen §4 (1) Die Direktoren der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen (nachfolgend Direktoren der Schulen genannt) schlagen dem Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat) Schüler der Klassen 10 vor, die den Anforderungen an die Aufnahme in die erweiterte Oberschule bzw. in die Berufsausbildung mit Abitur gerecht werden. Schüler kön- . nen nach Versetzung in die Klasse 10 mit Zustimmung ihrer Eltern die Aufnahme in die erweiterte Oberschule oder in die Berufsausbildung mit Abitur beantragen. Diese Anträge sind -jeweils bis zum 20. August den Direktoren der Schulen zu übergeben. (2) Die Direktoren der Schulen beraten ihre Vorschläge und die Anträge der Schüler mit dem Klassenleiter, den Fachlehrern der Klasse, dem Vorsitzenden des Elternbeirates und den FDJ-Leitungen an den Schulen. Werden gegen Anträge Einwände erhoben, so sind diese den betreffenden Schülern und deren . Eltern durch die Direktoren der Schulen in persönlicher Aussprache noch vor der Weiterleitung der Anträge an den .Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat) mitzuteilen und zu erläutern. (3) Die Direktoren der Schulen übergeben ihre Vorschläge und die Anträge der Schüler jeweils bis zum 10. September an den Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat). Den Vorschlägen bz\w.Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen: eine beglaubigte Abschrift des Jahreszeugnisses der Klasse 9, eine Gesamteinschätzung mit dem Standpunkt der Schule zum Besuch der erweiterten Oberschule bzw. einer Klasse der Berufsausbildung mit Abitur, die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Besuch den erweiterten Oberschule bzw. zur Bewerbung um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur, ein handgeschriebener Lebenslauf mit der Begründung des Berufs- und Studienwunsches. §5 (1) Die Entscheidung über die vorliegenden Vorschläge und Anträge trifftteine Kommission unter Leitung des Kreisschul-rates (Stadt-,. Stadtbezirksschulrates). Sie erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das gesamte Verhalten des Schülers bis zum Abschluß der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bestätigt wird. (2) Die Entscheidungen der Kommission sind den Schülern und" deren Eltern am ersten Unterrichtstag im Oktober über die Direktoren.der Schulen schriftlich mitzuteilen. Die für die Bewerbung um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur bestätigten Schüler erhalten gleichzeitig die Bewerbungskarten Sie bewerben sich danach bei einem Betrieb um eine entsprechende Lehrstelle. (3) B.ei Ablehnungen sind den betreffenden Schülern und deren Elterni die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig sind die Eltern über ihr Beschwerderecht zu informieren. Darüber hinaus haben die Direktoren der Schulen im Aufr trage des Knaisschulrates (Stadt-, Stadtbezirksschulrates) mit diesen Schülern- und deren Eltern zu beraten, welche Ent-wicklungsmögüchkeiten nach dem Abschluß' der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule über eine Berufsausbildung bestehen. §6 Spezialklasen (1) Die Aufnahme in Spezialklassen an Einrichtungen der Volksbildungjerfolgt auf der Grundlage der §§ 2 und 3. Dabei sind die besonderen Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus ZieBund Spezifik dieser Klassen ergeben. (2) Die Entscheidung über die Aufnahme in eine Spezialklasse trifft der Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat) bzw. der Bezirksschulrat, dem die betreffende Einrichtung unmittelbar unterstellt ist. (3) Entsprechend ihrer Spezifik beginnt die Ausbildung in folgenden Spezialklassen ab Klasse 9: Spezialklassen mathematischer bzw. physikalisch-techni-scher Richtung, Spezialklassen mit verstärktem neu- bzw. altsprachlichem Unterricht - Spezialklassen zur Vorbereitung auf das Studium, als Di-plomlehrerjfür Russisch, Spezialklassen für Musikerziehung. Die Entscheidung über die Aufnahme in eine dieser Spezialklassen erfolgt, in der Klasse 8 im zweiten Schulhalbjahr. Sie wird den Schülern und deren Eltern bis zum 1. Juni mitgeteilt. (4) Aus dem' Besuch einer Spezialklasse 9 und 10 kann kein Rechtsanspruch zur Weiterführung der Ausbildung bis zur Hochschulreife abgeleitet werden. (5) Für die Weiterführung der Ausbildung in einer Spezialklasse 11 und 12 unterbreitet der Direktor der Einrichtung dem zuständigen Schulrat Vorschläge zur Entscheidung. Diese;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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