Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 91

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 91 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 91); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 5. Februar 1982 91 §29 Gegenüber den Kombinaten und Betrieben, deren Erzeugnisse einen ungenügenden Veredlungsgrad aufweisen, technisch veraltet sind, so daß ihre Exportrentabilität sinkt, einen überhöhten Energieverbrauch verursachen oder ein ungenügendes Masse-Leistungs-Verhältnis aufweisen, sind vom Leiter des Amtes für Preise Preisabschläge für die Hersteller festzulegen. VI. Höhere Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die außenwirtschaftliche Tätigkeit §30 Zur Lösung der anspruchsvollen außenwirtschaftlichen Aufgaben ist die Exportkraft der Kombinate und Betriebe zu erhöhen und der sparsamste Umgang mit Importen bei gleichzeitiger spürbarer Verbesserung der Effektivität des Exports und Imports zu gewährleisten. Dazu sind insbesondere das einheitliche Betriebsergebnis und die Anerkennung hoher Leistungen für den Export durch zusätzliche Prämien konsequent anzüwenden und so zu vervollkommnen, daß sie die Wahrnehmung der höheren Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die Erfüllung der außenwirtschaftlichen Aufgaben wirkungsvoll unterstützen. Durch die Minister und Generaldirektoren der Kombinate ist zu sichern, daß die Exportberichterstattung der Produktionsbetriebe und die Außenhandelsberichterstattung der Außenhandelsbetriebe einheitlich entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt. § 31 (1) Die Generaldirektoren der Kombinate sind über die Produktion und die Auslieferung der Exportwaren hinaus für die Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export verantwortlich. Diese Verantwortung umfaßt auch die Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem Export anderer Kombinate und Betriebe, die über den dem Kombinat zugeordneten Außenhandelsbetrieb bzw. Außenhandelsbereich eines Außenhandelsbetriebes realisiert werden. Den Kombinaten, denen ein Außenhandelsbetrieb oder ein Außenhandelsbereich eines Außenhandelsbetriebes zugeordnet ist, sowie weiteren zentral festgelegten Kombinaten sind dazu ab 1982 staatliche Plankennziffem für Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export zu übergeben. (2) Das Ministerium für Außenhandel ist für die Erarbeitung der staatlichen Plankennziffern für Valutaeinnahmen gemäß Abs. 1 verantwortlich und hat die straffe zentrale Leitung aller valutaökonomischen Prozesse für den Export und Import zu gewährleisten. §32 (1} Die Kombinate haben im einheitlichen Betriebsergebnis das Ergebnis aus Inland und sonstigem Umsatz, das Ergebnis aus Export, das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten Außenhandelsbetriebe zusammengefaßt auszuweisen. (2) Die den Kombinaten zugeordneten Außenhandelsbetriebe haben vom erwirtschafteten Betriebsergebnis die nicht auf eigenen Leistungen beruhenden Gewinne und die Nettogewinnabführung mindestens in geplanter Höhe über das Ministerium für Außenhandel an den Staatshaushalt abzuführen. (3) Das Ministerium für Außenhandel hat durch zentrale Festlegung der Handelsspannensätze und der jährlichen Nettogewinnabführung die Einhaltung einheitlicher volkswirtschaftlicher Maßstäbe für die Entwicklung der Zirkulationskosten der Außenhandelsbetriebe zu sichern. (4) Die Generaldirektoren der Kombinate haben die durch den Export erwirtschafteten Gewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstehenden Exportverluste einzusetzen. §33 (1) Voraussetzung für die Erteilung der Importgenehmigung und den Abschluß der Importverträge bei Importen von Maschinen und Ausrüstungen außer Anlagenimporten, Komplettierungsimporten und Importen für den Produktionsverbrauch ist die Zustimmung der Bank. Sie erfolgt auf Antrag des Bedarfsträgers nach Prüfung der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit des Imports und auf der Grundlage des Im-portattestes durch den Abschluß von Importkreditverträgen bzw. die Erteilung von Finanzierungszusagen in Mark der DDR. (2) Die Bedarfsträger- haben der Bank Nachweise über die Einhaltung der geplanten Montage- und Inbetriebnahmetermine, des bestätigten planwirksamen Nutzeffektes und weiterer festgelegter Kreditbedingungen vorzulegen. Im Falle der Nichteinhaltung hat der Bedarfsträger der Staatsbank der DDR Maßnahmen -zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit nachzuweisen. Bei Verletzung des Kreditvertrages, insbesondere bei nicht planmäßiger Inbetriebnahme' von importierten Maschinen und Ausrüstungen ist die Bank berechtigt, den Zinssatz für den Importkredit bis auf 8 % zu erhöhen. Die über dem Grundzinssatz liegenden Zinsen sind nicht planbar. §34 Die Zuführungen zum Valutafonds der Kombinate und Betriebe sind bei Nichteinhaltung der. staatlichen Planauflage für die Exportrentabilität NSW zu kürzen. VII. Erhöhung der Verantwortung der Hauptbuchhalter §35 Auf der Grundlage der Hauptbuchhalterverordnung3 ist die Arbeit der Hauptbuchhalter in folgender Richtung zu qualifizieren : Kontrolle der ökonomischen Zielstellungen in den Pflichtenheften für Forschung und Entwicklung sowie in den Grundsatzentscheidungen für Investitionen auf Übereinstimmung mit den zentral vorgegebenen Effektivitätskriterien zur Erhöhung der wissenschaftlich-technischen Leistungsfähigkeit der Kombinate und der Effektivität der Investitionen, Kontrolle darüber, daß die Verwendung von finanziellen Mitteln für Forschung und Entwicklung ausschließlich auf der Grundlage bestätigter Pflichtenhefte erfolgt, Kontrolle der vollen Übereinstimmung der Kostenpläne mit den geplanten materiellen Fonds, volle Durchsetzung der Maßnahmen zur Qualifizierung der betrieblichen Kostenrechnung und Auswertung ihrer Ergebnisse für Vorschläge zu Leitungsentscheidungen zur Senkung des Aufwandes und zur Verhinderung von Verlusten, Kontrolle und Analyse der Effektivität der Exporte und Importe, Sicherung der vorrangigen Abführung an den Staatshaushalt und Herausarbeitung von Maßnahmen zur ständigen Gewährleistung einer hohen Staats- und Plandisziplin bei der Bildung und Verwendung der finanziellen Fonds, bei der Bestands- und Vorrats Wirtschaft sowie bei der Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten. VIII. Schlußbestimmungen §36 (1) In allen zentralgeleiteten Betrieben der Industrie und des Bauwesens, die in reduziertem Umfang planen und abrechnen, ist durch die Generaldirektoren der Kombinate die Kostenplanung und -abrechnung nach Kostenstellen und Kostenträgern für die Haupterzeugnisse des Betriebes schrittweise durchzusetzen. Dabei ist durch Rationalisierung der Arbeiten zu sichern, daß die den Kombinaten übergebenen 3 Hauptbuchhalterverordnung vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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