Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 90 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 90); 90 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 5. Februar 1982 (3) Die Bank ist berechtigt, den Kombinaten und Betrieben zusätzliche Kredite zu verschärften Bedingungen zu gewähren für zeitweilige Mehrbestände, sofern diese Bestände für eine bedarfsgerechte Produktion und Zirkulation verwendet und Maßnahmen zu ihrem Abbau und zur Beseitigung der Ursachen für ein Neuentstehen von Mehrbeständen nachgewiesen und durchgeführt werden. Diese Kredite sind mit erhöhtem Zinssatz bis zu 8 %, differenziert insbesondere nach der Zeitdauer des Abbaus der Mehrbestände, auszureichen; für überfällige Forderungen mit erhöhtem Zinssatz unter der Bedingung, daß sie nicht auf lieferseitige Mängel zurückzuführen sind; zweckgebunden zur Bezahlung vertragsgerechter Warenlieferungen und Leistungen, wenn Betriebe zeitweilig auf Grund von Planrückständen nicht zahlungsfähig sind. Diese Kredite sind mit einer maximalen Laufzeit von 90 Tagen auszureichen und mit 12 % jährlich zu verzinsen. Die Kreditgewährung ist durch die Bank mit konkreten Forderungen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit zu verbinden und kann von einer Garantieerklärung des Generaldirektors des Kombinates abhängig gemacht werden. (4) Die Bank gewährt keine Kredite zur Finanzierung von überhöhtem Aufwand und Verlusten sowie einer absatzgefährdeten Produktion. Das gilt auch für vertragslose Produktion, sofern keine anderen zentralen Entscheidungen getroffen werden. . §24 (1) Durch die Kombinate und Betriebe ist die Umlaufmittelplanung mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, daß der Produktionszuwachs und die Senkung des Produktionsverbrauchs zur Beschleunigung des Umschlages der Bestände führen. Dazu haben die Generaldirektoren der Kombinate den Betrieben Aufgaben zur Beschleunigung des Umschlages der Bestände bzw. zur Bestandsbegrenzung für alle Positionen des Umlaufmittelplanes vorzugeben. (2) Die Materialvorräte sowie die Bestände an unvollendeten Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen in den Betrieben sind zu normieren. Die Bestandsnormen sind jährlich zu überprüfen und nach den neuesten Erkenntnissen zur Beschleunigung des Umschlages der materiellen Fonds durch die Direktoren der Betriebe neu festzulegen. Die Richttage für volkswirtschaftlich wichtige Bestandspositionen sind von den Generaldirektoren der Kombinate zu bestätigen. (3) Die Einhaltung der den Betrieben vorgegebenen Plankennziffern zur Beschleunigung des Bestandsumschlages ist von der Bank zu kontrollieren. (4j Für Mehrbestände an Materialvorräten, unfertigen Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen ist eine zusätzliche Rate der Produktionsfondsabgabe von 6 % zu zahlen, die nicht planbar ist. V. Aufgaben auf dem Gebiet der Industriepreise §25 Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe haben die ihnen übertragene Verantwortung bei der Durchsetzung der staatlichen Politik auf dem Gebiet der Industriepreise so wahrzunehmen, daß die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, seine höchstmögliche ökonomische Verwertung und der Kampf um höhere Qualität der Erzeugnisse, die bedeutende Erhöhung der Produktivität der Arbeit, die wesentlich bessere Verwertung der Roh- und Brennstoffe, die intensiv erweiterte Reproduktion einschließlich der umfassenden sozialistischen Rationalisierung, die Senkung des Produktionsverbrauchs und der Selbstkosten sowie das auf Effektivitätssteigerung beruhende Produktionswachstum wirkungsvoll unterstützt werden. §26 (1) Die Generaldirektoren der Kombinate sind berechtigt, ausgehend von eigenen Analysen der Wirksamkeit der Industriepreise im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung Empfehlungen für planmäßige Änderungen der Industriepreise dem zuständigen Minister und dem Leiter des Amtes für Preise zu unterbreiten. Dabei ist von der Zielstellung auszugehen, die Senkung der Kosten, die verstärkte Intensivierung, die Erhöhung der Produktion und der Effektivität der Arbeit zu fördern. (2) Im Rahmen der jährlichen Industriepreisänderungen sind die Betriebspreise mit überhöhtem Gewinn planmäßig zu senken. Vorschläge der Generaldirektoren der Kombinate und der Industrieminister dazu sind in die Empfehlungen gemäß Abs. 1 einzubeziehen. Die Industrieabgabepreise dieser Erzeugnisse bleiben unverändert. Die Differenz zwischen planmäßig gesenkten Betriebspreisen und den unveränderten Industrieabgabepreisen ist als produktgebundene Abgabe an den Staatshaushalt abzuführen. (3) Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe haben zu sichern, daß die Industriepreise aus planmäßigen Industriepreisänderungen im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung von den Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur Senkung der Kosten wirkungsvoll ausgenutzt werden. §27 (1) Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Kosten- und Preisvorgaben sowie für Industriepreise neuer und weiterentwickelter Erzeugnisse nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis entsprechend den Rechtsvorschriften haben die Generaldirektoren der Kombinate insbesondere das zu erwartende internationale wissenschaftlich-technische Niveau stärker zu berücksichtigen, die Parameter, die für die Weltmarktfähigkeit der Erzeugnisse ausschlaggebend sind, wie Masse-Leistimgs-Verhältnis, spezifischer Energieverbrauch, spezifischer Raum- und Flächenbedarf, höher zu gewichten und die von den Betrieben kalkulierten Kosten nach strengen Maßstäben zu prüfen sowie die Einhaltung der den Kosten-und Finanzplänen der Kombinate und Betriebe zugrunde liegenden Normen, Normative, Limite und Kennziffern zu sichern, (2) Die für die Bestätigung der Pflichtenhefte verantwortlichen Leiter haben zu gewährleisten, daß mit den Pflichtenheften solche Obergrenzen für die Selbstkosten und die Industrieabgabepreise bestätigt werden, die die für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse festgelegten anspruchsvollen ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielstellungen berücksichtigen, Die aus den Obergrenzen abzuleitenden Kosten-und Preisvorgaben dürfen bei der Bestätigung der Industriepreise nicht überschritten werden. (3) Die Generaldirektoren der Kombinate haben die Aufgaben gemäß den Absätzen 1 und 2 bei der Festlegung von Kosten- und Preisvorgaken sowie von Industriepreisen wahrzunehmen. §28 Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe haben zur Durchsetzung einer hohen Effektivität die in den Rechtsvorschriften festgelegten Preiszuschläge für die Herstellung von Erzeugnissen mit niedrigem Materialaufwand und hohem Veredlungsgrad, von Erzeugnissen mit ausgezeichneter Qualität, guter Formgestaltung und hoher Exportrentabilität zu nutzen. Diese Preiszuschläge gelten grundsätzlich einheitlich für Hersteller und Abnehmer.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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