Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 89

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 89 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 89); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 5. Februar 1982 89 Senkung des Energie- und Produktionsverbrauchs und zur Erreichung von Importeinsparungen sowie zur Erschließung und Verwertung von Sekundärrohstoffen führen, können Kredite mit niedrigerem Zinssatz ausgereicht werden. §18 Die Kombinate und Betriebe haben die Produktionsfondsabgabe ab geplanter Inbetriebnahme des Investitionsvorhabens gemäß getroffener Grundsatzentscheidung zu zahlen. Bei verspäteter Inbetriebnahme ist für den Zeitraum zwischen geplanter und tatsächlicher Inbetriebnahme eine zusätzliche , Rate der Produktionsfondsabgabe von 6% bezogen auf das Wertvolumen des Investitionsvorhabens bzw. des Teilvorha- t bens abzuführen, die nicht planbar ist. §19 Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe haben auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Grundfondsquote, der normativen Nutzungsdauer und der sich daraus ergebenden Abschreibungssätze eine hohe Effektivität und intensive Nutzung der vorhandenen Grundmittel zu sichern. Durch Modernisierung sowie sorgsame Pflege, Wartung und vorbeugende Instandhaltung ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und eine lange Nutzungsdauer der vorhandenen Grundmittel zu erreichen. Dazu sind in den Kombinaten und Betrieben die Generalreparaturen und Rationalisierungsinvestitionen, einschließlich der dazu erforderlichen Leistungsentwicklung des eigenen Rationalisierungsmittelbaus und der eigenen Bauabteilungen, komplex zu planen und einheitlich zu leiten. IV. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt und Bildung eigener Fonds sowie Verstärkung des Einflusses von Kredit und Zins §20 (1) Die Kombinate und Betriebe erhalten staatliche Planauflagen zur Erwirtschaftung des Reineinkommens. Damit drückt der staatlich geplante Gewinn den Beitrag der Kombinate und Betriebe zur Erhöhung des Nationaleinkommens aus. Die Kombinate und Betriebe haben die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt in jedem Fall zu erfüllen, auch dann, wenn das geplante Reineinkommen nicht erwirtschaftet wurde. Reicht der erwirtschaftete Gewinn dazu nicht aus, sind eigene Fonds der Kombinate und Betriebe einzusetzen. Der Bank ist nachzuweisen, welche eigenen Fonds dafür verwendet werden. Die Zahlungen von Lohn und Prämien an die Werktätigen, entsprechend ihrer Leistung sind gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu sichern. (21 Die Kombinate und Betriebe können bei Finanzbedarf, der infolge von Mindergewinn nicht aus eigenen Fonds finanziert werden kann, Kredite bei der Bank beantragen. Mit dem Antrag ist nachzuweisen, durch welche Maßnahmen die Planmäßigkeit wiederhergestellt wird. Verweigert die Bank den Kredit, hat der Leiter des übergeordneten Organs, bei Kombinatsbetrieben der Generaldirektor des Kombinates, eine Rechenschaftslegung vorzunehmen. Im Ergebnis der Rechenschaftslegung sind Entscheidungen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit und zur Finanzierung herbeizuführen. Diese Entscheidungen sind in Übereinstimmung mit den zuständigen Finanz- und Bankorganen sowie mit der Staatlichen Plankommission bzw. den Bezirks- und Kreisplankommissionen zu treffen. (3) Mit den Jahresrechenschaftslegungen solcher Kombinate und Betriebe, die auf Grund von Mindergewinnen geringere Zuführungen zu den eigenen Fonds als geplant vornehmen können bzw. Fondsbestände abgeführt haben, sind der Einsatz von Beständen eigener finanzieller Fonds, die Höhe der endgültigen Zuführungen zu den eigenen Fonds, die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf die Nettogewinnabführung an den Staat, die Tilgung zusätzlicher Kredite, die infolge zeitweiliger Mindergewinne ausgereicht wurden, abschließend zu entscheiden bzw. zur Entscheidung vorzubereiten. (4) Die Entscheidungen gemäß Abs. 3 sind für die zentralgeleiteten Kombinate und Betriebe vom zuständigen Minister in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Präsidenten der Staatsbank der DDR, für die örtlichgeleiteten Kombinate und Betriebe vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes in Übereinstimmung mit dem Leiter der zuständigen Bankfiliale zu treffen. Für Kombinate und Betriebe der bezirksgeleiteten Industrie hat der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen, und dem Präsidenten der Staatsbank der DDR sowie dem Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes zu entscheiden. (5) Über die getroffenen Entscheidungen haben der Minister der Finanzen den Ministerrat bzw. die Leiter der Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte den zuständigen Rat mit der Jahreshaushaltsrechnung zu informieren. §21 Die Kombinate und Betriebe haben die planmäßigen Zuführungen zu den eigenen Fonds grundsätzlich in monatlich gleich hohen Raten entsprechend den in den Finanzierungsrichtlinien getroffenen Festlegungen vorzunehmen. Die Zuführung zu den Fonds aus Kosten und Gewinn hat durch Übertragung der dafür erwirtschafteten Mittel aus dem Betriebsmittelkonto auf die entsprechenden Sonderbankkonten termingerecht zu erfolgen. Die auf den Sonderbankkonten vorhandenen finanziellen Mittel sind mit Ausnahme der gemäß § 20 Abs. 1 eingesetzten Mittel ausschließlich für den geplanten Verwendungszweck einzusetzen. Die planmäßigen Zuführungen zu finanziellen Fonds sind mit dem Kassenplan festzulegen. §22 (1) Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe haben zur Sicherung der termingerechten Bezahlung der von den Kombinaten und Betrieben eingegangenen Verbindlichkeiten für vertragsgerechte Lieferungen und Leistungen den Zahlungsausgleich ständig zu kontrollieren, Analysen über die Ursachen für Zahlungsschwierigkeiten zu veranlassen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Zahlungsdisziplin festzulegen. (2j Zur verstärkten Einflußnahme der Kombinate und Betriebe auf die termingerechte Bezahlung der Forderungen sind entsprechend den Rechtsvorschriften Verspätungszinsen für nicht fristgemäß bezahlte Verbindlichkeiten zu berechnen. Der Zinssatz für Verspätungszinsen wird auf 18% jährlich festgelegt. §23 (11 Kombinate und Betriebe, die insbesondere die grundlegenden Kennziffern der Leistungsbewertung kontinuierlich erfüllen, können zur Deckung zeitweiliger Schwankungen im Finanzbedarf auf der Grundlage von Vereinbarungen mit der Bank die planmäßigen Umlaufmittelkredite unter der Bedingung überschreiten, daß im Durchschnitt die geplante Kredithöhe eingehalten wird. (21 Zusätzliche Kredite zur Förderung der Übererfüllung geplanter Leistungs- und Effektivitätsziele gewährt die Bank den Kombinaten und Betrieben zu Vorzugsbedingungen, insbesondere für zeitweilig über den Plan hinaus vorhandene Umlaufmittel zur zusätzlichen Herstellung und zum Einsatz von Industrierobotern und weiterer Rationalisierungsmittel, zusätzlichen Produktion von Ersatzteilen, rationellen Transportraumauslastung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

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