Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 7 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 7); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 14. Januar 1982 7 (2) Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hat zu erfolgen, wenn die Gründe, die zur Zurücknahme führten, nicht mehr bestehen. Die Wiedererteilung kann von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder Sachverständigengutachtens sowie einer erneuten Prüfung oder Schulung abhängig gemacht werden. §6 Entzug der Fahrerlaubnis (11 Die Deutsche Volkspolizei kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Inhaber a) durch wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachte, daß er der gesellschaftlichen Verantwortung, die mit der Führung eines Kraftfahrzeugs verbunden ist, nicht gerecht wird oder b) den im Führerschein eingetragenen Auflagen oder Bedingungen zuwiderhandelte. (21 Die Fahrerlaubnis kann bis zur Dauer von 3 Jahren entzogen werden, wenn der Inhaber als Führer eines Kraftfahrzeugs eine Straftat begangen hat und deshalb von einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde. (31 Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erfolgen, wenn der Bürger in der Folgezeit durch sein Verhalten beweist, daß die Gründe, die zum Entzug führten, nicht mehr bestehen. Die Deutsche Volkspolizei kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von Bedingungen sowie einer erneuten Prüfung oder Schulung abhängig machen und für die Beantragung der Wiedererteilung Fristen festlegen. Die Frist soll 3 Jahre nicht überschrei ten.- §7 Rückgabe des Führerscheins Wird die Fahrerlaubnis gemäß §§ 5 oder 6 zurückgenommen oder-entzogen, ist der Inhaber verpflichtet, den Führerschein und den dazugehörigen Berechtigungsschein unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der zuständigen Zulassungsstelle abzugeben. §8 Ausländische Führerscheine (11 Gültige ausländische Führerscheine, die nach internationalen Regelungen für den Straßenverkehr ausgestellt worden sind, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend den in den Führerscheinen bestätigten Fahrzeugklassen. (21 Ausländische Führerscheine gemäß .Abs. 1 berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Deutschen Demokratischen Republik für die Dauer 1 Jahres, wenn in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist. (3) Von der Deutschen Volkspolizei wird an den Inhaber eines ausländischen Führerscheins auf Antrag der Führerschein der Deutschen Demokratischen Republik ausgegeben, wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie seiner Kraftfahrtauglichkeit bestehen und der Antragsteller al sich mit einem nach den Rechtsvorschriften1 gültigen Personalausweis oder einem anderen zur Legitimation geltenden Personaldokument der Deutschen Demokratischen Republik ausweist sowie bl den internationalen oder nationalen Führerschein erforderlichenfalls mit einer Übersetzung in deutscher Sprache vorlegt. (41 Dem Inhaber eines ausländischen Führerscheins kann unter den Voraussetzungen gemäß §§ 5 oder 6 das Recht aberkannt werden, Kraftfahrzeuge in der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. Die Aberkennung ist aufzuheben, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. III. Zulassung von Fahrzeugen §9 Voraussetzungen für die Zulassung (11 Kraftfahrzeuge und deren Anhänger (nachfolgend zulassungspflichtige Fahrzeuge genanntl bedürfen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen einer Zulassung durch die Deutsche Volkspolizei, die durch einen Zulassungsschein, ein polizeiliches Kennzeichen und die Bestätigung einer Kennzeichentafel erteilt wird. (21 Voraussetzungen für die Zulassung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind: al die Vorlage des Fahrzeugbriefs mit der darin bestätigten Betriebserlaubnds, bl die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs, cl der Nachweis der Eigentums- und Besitzverhältnisse, dl der Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Ver-sicherung und el die Vorlage der gegebenenfalls erforderlichen staatlichen Aufbau-, Umbau- oder Einfuhrgenehmigung2. (3) Von der Zulassungspflicht ausgenommen sind: a) Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle und Motorschlitten, bl Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet, cl Arbeitskraftfahrzeuge und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und dl Anhänger gemäß den in anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen. (41 Fahrten mit nichtzugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen, die sich zur Erteilung der Betriebserlaubnis oder der Zulassung notwendig machen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein zeitlich befristeter Ausweis zur Fahrtberechtigung von der Zulassungsstelle ausgehändigt und ein polizeiliches Kennzeichen zugeteilt und am Fahrzeug angebracht wurde. (51 Für Fahrten mit noch nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen zur Feststellung ihrer Gebrauchsfähigkeit (Probefahrtenl oder ihrer Überführung nach einem anderen Ort (Überführungsfahrtenl können Probefahrt-Zulassungsscheine und Probefahrt-Kennzeichen ausgegeben werden. §10 Erteilung der Zulassung (11 Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeugeigentümers oder -halters zuständigen Zulassungsstelle oder bei der von ihr benannten Einrichtung zu beantragen. Der Antragsteller oder Beauftragte muß sich mit einem nach den Rechtsvorschriften1 gültigen Personalausweis oder einem anderen zur Legitimation geltenden Personaldokument der Deutschen Demokratischen Republik ausweisen. (21 Die Zulassung kann mit Auflagen oder Bedingungen erteilt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 9 nicht vorliegen. (31 Fahrzeugeigentümer oder -halter dürfen für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug nur einen Fahrzeugbrief, einen Zulassungsschein und eine polizeilich bestätigte Kennzeichentafel besitzen. * 3 2 Z. Z. gelten - die Anordnung vom 9. April 1963 über den Aufbau von Kraftfahrzeugen (GBl. II Nr. 38 S. 253) i. d. P. der Ziff. 10 der Anordnung vom 3. August 1971 (GBl. II Nr. 62 S. 545), - Verordnung vom 25. Juni 1959 über die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Ausland, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin (GBl. I Nr. 41 S. 610).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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