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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 653

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 653 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 653); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 23. Dezember 1982 653 (2) Im § 3 Abs. 1 erhält die Preisliste 5 folgende Bezeichnung: „Preisliste 5 Entgelte für die Abfuhr von in der Forstwirtschaft hergestellten Hackschnitzeln und von Rindenspänen“. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Leistungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 30. November 1982 Der Minister Der Leiter für Land-, Forst- und des Amtes für Preise Nahrungsgüterwirtschaft Lietz Halbritter Minister Anordnung über die Inkraftsetzung und Herausgabe der speziellen Kalkulationsrichtlinie für den V erantwortungsbereich des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden vom 1. Dezember 1982 Im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise wird folgendes angeordnet: §1 Für den Verantwortungsbereich des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden wird die spezielle Kalkulationsrichtlinie in Kraft gesetzt. §2 Der Generaldirektor des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden ist verpflichtet, die spezielle Kalkulationsrichtlinie dem von ihm in einem Verteiler festgelegten Empfängerkreis zuzustellen. §3 (1) Diese Anordnung tritt-am 1. Dezember 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig wird aus der Anordnung vom 30. Juni 1977 über die Inkraftsetzung und Herausgabe der speziellen Kal-kulationsrichtlinien für den Bereich des Ministeriums für-Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (GBL I Nr. 27 & 330) die Verfügung Nr. 13/77 vom 1. Juli 1977 für den Verantwortungsbereich des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden außer Kraft gesetzt. Berlin, den 1. Dezember 1982 Der Minister für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Kleiber Anordnung Nr. 21 über den Verkauf von Beförderungsdokumenten im internationalen Verkehr an Ausländer vom 6. Dezember 1982 §1 Die Anordnung vom 5. Februar 1980 über den Verkauf von Beförderungsdokumenten im internationalen Verkehr an Ausländer (GBL I Nr. 9 S. 80) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wie folgt geändert: 1. Der § 1 erhält folgenden Zusatz: „Sie gilt auch, wenn bei der Ein- bzw. Ausreise keine durchgehenden Beförderungsdokumente vorgewiesen werden.“ 2. Der § 4 erhält folgende Fassung: § 4 (1) Der Verkauf von Beförderungsdokumenten für den Verkehr mit den Mitgliedsländern des RGW und den in der Anlage genannten Staaten an Bürger dieser Staaten erfolgt gegen Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Bei Eisenbahnreisen ist Voraussetzung die Benutzung von Transitwegen über Mitgliedsländer des RGW. Bei Flugreisen ist Voraussetzung die Benutzung von Flugzeugen sozialistischer Luft-verkehrsiuntemehmen, (2) Der Verkauf von Beförderungsdokumenten an Bürger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, die nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis der Deutschen Demokratischen Republik sind, für den Verkehr mit den Mitgliedsländern des RGW und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien erfolgt gegen Mark der Deutschen Demokratischen Republik, a) wenn sie über Arbeitseinkommen in Mark der Deutschen Demokratischen Republik aus einem Arbeitsrechtsverhältnis mit einem Betrieb der Deutschen Demokratischen Republik verfügen, und wenn sie auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen in Betrieben und staatlichen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind, z. B. im Hoch- und Fachschulwesen und auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik. Dazu ist eine vom Betrieb bzw. von der jeweiligen staatlichen Einrichtung der Deutschen Demokratischen Republik und vom Rat des Kreises, Amt für Arbeit, bestätigte Bescheinigung zum Ankauf internationaler Beförderungsdokumente vorzulegen, b) wenn sie im Besitz einer Genehmigung für den Aufenthalt in der Deutschen- Demokratischen Republik (ausgenommen Transitvisa zur ein- bzw. mehrmaligen Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik) und bei einer Wirtschaft- und Handelsvertretung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt sind. Dazu ist ein vom Leiter der Wirtschafts- und Handelsvertretung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in der Deutschen Demokratischen Republik bestätigter Antrag zum Erwerb von Beförderungsdokumenten bei den vom Ministerium für Verkehrswesen dazu gesondert festgelegten Ausgabestellen vorzulegen, c) wenn sie im Besitz einer Genehmigung für den Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik (ausgenommen Transitvisa zur ein- bzw. mehrmaligen Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik) und bei einer auf der Grundlage eines Vertrages mit einem Außenhandelsbetrieb der Deutschen Demokratischen Republik in der Deutschen Demokratischen Republik tätigen Firma der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien beschäftigt sind. Dazu ist vom Leiter der in der Deutschen Demokratischen Republik tätigen Firma der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien ein vom Verantwortlichen des Betriebes der Deutschen Demokratischen Republik bestätigter Antrag zum Erwerb von Beförderungsdokumenten bei den vom Ministerium für Verkehrswesen dazu gesondert festgelegten Ausgabestellen vorzulegen. Die Bezahlung der Beförderungsdokumente hat bargeldlos durch Überweisung der Beförderungskosten vom Konto der in der Deutschen Demokratischen Republik tätigen Firma der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien auf Konten der Verkehrsbetriebe zu erfolgen, d) wenn sie Familienangehörige des unter den Buchstaben a, b und c genannten Personenkreises sind unter Beachtung der gleichen unter den Buchstaben a, b und c festgelegten Bedingungen. 1 Anordnung (Nr. 1) vom 5. Februar 1980 (GBl. I Nr. 9 S. 80);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

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