Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 647

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 647); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 23. Dezember 1982 647 betreiben, daß keine Störungen oder Schäden in den Anlagen des Einspeisers verursacht werden. (4) Der Einspeiser ist verpflichtet, auf Verlangen des operativen Leitungsorgans Einrichtungen zur Frequenz- und Übergabeleistungsregelung oder ähnliche der Steuerung und Regelung und' dem Schutz des Versorgungssystems dienende Einrichtungen einzubauen, zu betreiben und instand zu halten. §36 Einspeiseeinschränkung und -Unterbrechung (1) Der Einspeiser ist berechtigt, die Einspeisung einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn 1. Arbeiten zur Instandhaltung von Hauptausrüstungen ausgeführt werden müssen und dazu die Einwilligung des zuständigen operativen Leitungsorgans erteilt ist; 2. Energieerzeugungsanlagen zeitweilig außer Betrieb gesetzt werden müssen, um eine akute Gefährdung von Menschen oder volkswirtschaftlich bedeutenden Sachwerten zu beheben; 3. das zuständige operative Leitungsorgan das angewiesen hat. (2) Bei Maßnahmen gemäß Abs. 1 Ziff. 2 hat der Einspeiser dem Energiekombinat unverzüglich den Grund und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. §37 Ermittlung und Abrechnung der Einspeisung (1) Die Einspeisung ist vom Einspeiser grundsätzlich durch geeichte Meßmittel zu ermitteln. Für die Ermittlung der Gasmengen gilt der § 26 Abs. 1 Ziff. 2 oder Ziff. 3 entsprechend. Das Energiekombinat kann eigene Kontrollmeßeinriehtungen einbauen. (2) Die eingespeiste Energiemenge ist vom Einspeiser am letzten Tag des Monats festzustellen. Der Einspeiser, der eine EDV-gerecht registrierende Energieverrechnungseinrichtung eingebaut hat, ist verpflichtet, zu dem vom Energiekombinat festgelegten Zeitpunkt die Datenträger auszuwechseln, die Zusatzdaten (Zählerstände der Impulsgeberzähler u. a.) abzulesen und in ein Kontrollbuch einzuträgen. Der Einspeiser, auf den das nicht zutrifft, hat die Verrechnungsmeßeinrichtungen um 22 Uhr abzulesen und die ermittelten Werte in ein Kontrollbuch einzutragen; die Partner dürfen die Zeit um höchstens 8 Stunden abweichend vereinbaren. (3) Die Partner haben zu vereinbaren, wie die Einspeiseleistung zu ermitteln ist, wenn die EDV-gerecht registrierende Energieverrechnungseinrichtung bzw. die Verrechnungsmeßeinrichtung versagt und Kontrollmeßergebnisse nicht vorliegen. Sie haben das Verfahren zu vereinbaren, wenn die Einspeiseleistung ohne Messung ermittelt werden soll. (4) Für die Befundprüfungen an den Impulsgeberzählern, den Energieverrechnungseinrichtungen bzw. Verrechnungsmeßeinrichtungen gilt der § 24 Absätze 4 bis 6 entsprechend. (5) Dem Energiekombinat ist über die ermittelte Einspei-süng monatlich bis zum dritten Arbeitstag des auf den Einspeisemonat folgenden Monats eine Rechnung zu erteilen. Sie ist auf Verlangen zu spezifizieren, gegebenenfalls durch zeitweilige Überlassung der Datenträger der EDV-gerecht registrierenden Energieverrechnungseinrichtung. Im übrigen gilt der § 27 Abs. 2 entsprechend. (6) Verbindlichkeiten für die aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogene Energie und Forderungen aus Einspeisung dürfen nicht verrechnet werden. V. V. Vertrag mit dem Betreiber eines Industriekraftwerkes §38 (1) Der Betreiber eines Industriekraftwerkes hat mit dem Energiekombinat eine spezielle Ergänzung zum Liefer- bzw. Einspeisevertrag abzuschließen. Das Kontingent „Verbrauch“ wird nur insoweit Gegenstand des Liefer- bzw. Einspeisevertrags, als Energie aus öffentlichen Versorgungsnetzen bezogen werden soll. (2) Der Betreiber ist verpflichtet, die planmäßige Verfügbarkeit der Elektroenergieerzeugungsanlagen nach Tarifzeiten zu sichern. Er ist weiter verpflichtet, zur Erfassung seiner Eigenerzeugung, Lieferung an Dritte und in öffentliche Versorgungsnetze EDV-gerecht registrierende Energieverrechnungseinrichtungen einzubauen, zu betreiben und instand zu halten, wenn das Energiekombinat seine Lieferungen an ihn mit gleichen Einrichtungen verrechnet. (3) Das Energiekombinat hat die in der Ergänzung zum Liefer- bzw. Einspeisevertrag vereinbarte Reserveleistung für den Fall, daß die Elektroenergieerzeugungsanlagen des Betreibers ganz oder teilweise ausfallen, ständig bereitzuhalten. Der Betreiber darf Reservelieferung über den vereinbarten Umfang hinaus nur mit Einwilligung des Energiekombinats in Anspruch nehmen. (4) Die Ergänzung zum Liefer- bzw. Einspeisevertrag gilt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie bedarf der Urkundenform. (5) Der Betreiber des Industriekraftwerkes hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verletzung der Pflicht des Abs. 2 entsteht. - VI. Energielieferung zwischen Energiekombinaten §39 (1) Der Energieliefervertrag zwischen Energiekombinaten kommt durch übereinstimmende Angebots- und Annahmeerklärungen zustande. (2) Auf den Vertrag sind im übrigen die §§ 33 bis 37 entsprechend anzuwenden. Ist das Energiekombinat für den Betrieb seiner Energieerzeugungsanlagen Abnehmer von Gas, sind auch die §§ 24 bis 26 entsprechend anzuwenden. VII. Materielle Verantwortlichkeit Allgemeine Bestimmungen §40 Verantwortlichkeit des Energielieferers (1) Der Energielieferer ist für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Energieliefer- bzw. Energieeinspeisevertrages verantwortlich. (2) Die Verantwortlichkeit des Energiekombinats ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Energieliefervertrages dadurch verursacht wird, daß 1. der Verbrauch die mit den Jahresbilanzen, insbesondere Staatsplanbilanzen, ausgewiesenen Lieferkapazitäten des Versorgungssystems überschreitet; 2. die öffentlichen Versorgungsnetze überlastet sind, soweit das Energiekombinat seine Pflicht zur Instandhaltung und Rekonstruktion der Versorgungsnetze erfüllt hat. §41 Umfang der Schadenersatzpflicht des Energielieferers (1) Der Energielieferer hat den unmittelbaren Sachschaden, den Gesundheitsschaden oder Schaden infolge Todes einer Person zu ersetzen, den er durch Liefer- bzw. Einspeiseeinschränkungen oder' -Unterbrechung, Frequenz- oder Spannungsabweichungen bei Elektroenergie oder Güteverletzung bei Gas und Wärmeenergie verursacht. Daraus entstehender sonstiger Vermögensschaden ist zu ersetzen, soweit die Absätze 2 bis 4 keine Beschränkungen enthalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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