Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 634

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 634 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 634); 634 Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 10. Dezember 1982 Geschädigte Anspruch auf Entschädigung gemäß den Rechtsvorschriften. (2) Bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, die in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen und anderen Schutzanwendungen steht, ist Krankengeld wie bei Quarantäne zu gewähren. (3) Für Gegenstände, die nicht Volkseigentum sind und die infolge einer durchgeführten Desinfektion oder Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen oder durch andere angeordnete Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vernichtet oder in ihrem Wert gemindert worden sind oder die zu ihrem bestimmungsgemäßen oder für einen anderen Gebrauch nicht mehr oder teilweise nicht verwendet werden können, ist auf Antrag eine Entschädigung entsprechend den Rechtsvorschriften zu gewähren. Der Antrag ist an die zuständige Staatliche Hygieneinspektion zu stellen. Fünfter Abschnitt Vorbeugende Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten §19 Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben Die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Kindereinrichtungen, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Ferienlagern, sowie von Lebensmittelbetrieben einschließlich Gemeinschaftsküchen gewährleisten auf der Grundlage der Rechtsvorschriften die Durchführung spezieller Vorbeugungsmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten. §20 Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen (1) Zur Vorbeugung, Bekämpfung und Ausmerzung übertragbarer Krankheiten beim Menschen sind Schutzimpfungen sowie andere Schutzanwendungen durchzuführen. (2) Die Schutzimpfungen oder anderen Schutzanwendungen können vom Minister für Gesundheitswesen als freiwillige oder als Pflichtmaßnahmen festgelegt werden. Sie können sich auf die gesamte Bevölkerung, die Bevölkerung eines bestimmten Territoriums, bestimmte Gruppen der Bevölkerung, einzelne Personen sowie auf Ein-, Aus- bzw. Durchreisende erstrecken. (3) Aus Gründen des örtlichen Infektionsschutzes kann der Bezirksarzt als Vorsitzender der Bezirkskommission zur Verhütung und Bekämpfung von Epidemien nach Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen festlegen. (4) Die Schutzimpfungen und anderen Schutzanwendungen dürfen nur mit staatlich geprüften und zugelassenen Impfstoffen und anderen Arzneimitteln von dazu berechtigten medizinischen Fachkräften durchgeführt werden. Die vorgeschriebenen Verfahrensweisen für die Schutzimpfungen und anderen Schutzanwendungen sind gewissenhaft einzuhalten. (5) Festgelegte Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen sind unentgeltlich. §21 Gesundheitserziehung Durch eine zielgerichtete Aufklärung und Gesundheitserziehung sind die Bürger zu befähigen, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wirkungsvoll zu unterstützen. Dabei wirken Ärzte und andere Mitarbeiter des Gesundheitswesens sowie Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes der Deutschen Demokratischen Republik maßgeblich mit. §22 Betreuung von Dauerausscheidern (1) Zum Schutz der Gesellschaft unterliegen Personen, die Dauerausscheider von Erregern spezieller übertragbarer Krankheiten sind, persönlichen und beruflichen Beschränkun- gen gemäß den Rechtsvorschriften. Durch eine verständnisvolle Beratung und regelmäßige medizinische Betreuung ist die persönliche Belastung des Dauerausscheiders auf ein Mindestmaß zu begrenzen. (2) Personen, die Dauerausscheider von Erregern spezieller übertragbarer Krankheiten sind, ist auf Verlangen der Staatlichen Hygieneinspektion durch das zuständige örtliche Staatsorgan geeigneter Wohnraum zuzuweisen. §23 Arbeiten mit Krankheitserregern und Versuchstieren (1) Zum Schutz von Gesundheit und Leben unterliegen den vom Minister für Gesundheitswesen festgelegten Bestimmungen sowie den Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Organe: a) das Arbeiten mit Krankheitserregern, b) das Arbeiten zur gezielten genetischen Veränderung von Mikroorganismen, c) das Arbeiten zur Bildung und Verwendung neuartiger Kombinationen von Nukleinsäure-Molekülen (in vitro-Rekombination von genetischem Material), d) die Züchtung und Haltung von Versuchstieren sowie der Umgang und das Arbeiten mit diesen' für die mikrobiologische Diagnostik und Forschung. (2) Die Leiter von Einrichtungen, in denen Arbeiten gemäß Abs. 1 durchgeführt werden, gewährleisten die gewissenhafte Einhaltung der Bestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen. §24 Sterilisation, Desinfektion und Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Durch die Maßnahmen der Sterilisation, Desinfektion und der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern wirkungsvoll zu begegnen. Die vorgeschriebenen Verfahren für die Sterilisation, Desinfektion und Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind konsequent anzuwenden und ordnungsgemäß durchzuführen. Sechster Abschnitt Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten §25 Meldungen (1) Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten, für die eine Meldepflicht besteht, sind verpflichtet: a) jeder untersuchende bzw. behandelnde Arzt, b) Leiter der Einrichtungen und Laboratorien, die eine bakteriologische, virologische, parasitologische, pathologisch-anatomische oder röntgenologische Diagnostik durchführen, c) jeder mit der Pflege oder mit der gesundheitlichen Betreuung von Personen Beschäftigte, d) Leiter der Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Heime, Internate, Lager, Lehrlingswohnheime und anderen Gemeinschaftseinrichtungen, e) Verantwortliche an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder in sonstigen öffentlichen Fernverkehrsmitteln, f) Leiter von Reisegruppen. Die unter Buchstaben c bis f aufgeführten Verpflichteten können von einer Meldung absehen, wenn sie feststellen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß der Arzt eine Meldung erstattet hat oder wenn eine Meldepflicht nur für den Arzt festgelegt ist. (2) Meldungen sind unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis, vom Meldepflichtigen an die für den Aufenthaltsort des Erkrankten zuständige Kreis-Hygieneinspektion zu richten, soweit nicht in anderen Rechtsvor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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