Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 620

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 620 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 620); 620 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 3. Dezember 1982 Ziffer 52 bis Grenzübergangsstelle Schönberg Ziffer 63 bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) Ziffer 65 bis Grenzübergangsstelle Flughafen Berlin-Schönefeld Ziffer 66 bis Grenzübergangsstelle Flughafen Dresden Ziffer 67 bis Grenzübergangsstelle Flughafen Erfurt Ziffer 68 bis Grenzübergangsstelle Flughafen Leipzig (Schkeuditz) Ziffer 73 bis Grenzübergangsstelle Seifhennersdorf oder Neugersdorf bzw. von vorgenannten Grenzübergangsstellen in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Zarrentin.“ §5 Diese Anordnung tritt am 20. November 1982 in Kraft. Berlin, den 19. November 1982 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über den Einsatz von NE-Metallen und NE-Metall-Halbzeugen Staatliche Einsatzbestimmung vom 1. November 1982 Auf der Grundlage der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (GBl. I Nr. 50 S. 565) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für den Einsatz von Nichteisenmetallen (ELN 122 30 000), Nichteisenmetall-Legierungen (ELN 122 40 000), Halbzeugen aus Nichteisenmetallen (ELN 122 50 000) außer Edelmetalle. Diese Anordnung gilt auch für den Einsatz von Nutzmaterial der im Satz 1 genannten Erzeugnisse.1 (2) Diese Anordnung gilt für alle Bedarfsträger und Lieferer der in den §§ 2 bis 4 genannten Erzeugnisse und Einsatzzwecke. (3) Diese Anordnung berührt nicht die Pflicht zur Einholung von staatlichen Prüfbescheiden gemäß § 4 der Anordnung vom 2. Juli 1973 über die Stahlberatungsstelle (GBl. I Nr. 33 S. 346). §2 Der Einsatz der im § 1 Abs. 1 genannten Erzeugnisse für nachfolgend auf geführte Einsatzzwecke ist verboten: Baugerüstrohre und -kupplungen (einschließlich Verzinkung), Schneezäune, Umzäunungen, Maschendraht (aus Aluminium sowie verzinkt), Zierleisten und -elemente mit rein dekorativem Charakter, Beschläge (mit Ausnahme Möbelindustrie), Radzierringe und Radkappen, Folien (blank, kaschiert und Verbund) für Kurzwegver- packungen ohne Aromaschutzfunktion, ohne Deckelfolien, ohne Folien mit Feuchtigkeitsschutz, ! 1 Siehe § 2 Abs. 2 Buchst, a und § 18 der Anordnung vom 11. Mai 1981 I zur umfassenden Nutzung von metallischen und Feuerfest-Sekundär- rohstoflen Sekundärrohstoffanordnung (M) (GBl. I Nr. 18 S. 238). Wandelemente und Verkleidungen (innen, außen), Gardinenlaufschienen, -leisten und Schleuderstäbe, Tapeten, Wandbilder, Klappostkarten, Garagen, Rohrleitungen für Warm- und Kaltwasserversorgung (mit Ausnahme Verzinkung von Stahlrohren), Rohrleitungen für geschlossene Warm- und Kaltwasserkreisläufe (einschließlich Verzinkung), Zinnlote für den Bevölkerungsbedarf und für den Einsatz im Bauwesen (außer Zinnlot L-Sn 30 Sb), Tragkonstruktionen für Gebäude und bauliche Anlagen (einschließlich Verzinkung), Rohrleitungen zur Gasversorgung (einschließlich Verzinkung), Träger und Stützen sowie Verbindungselemente für Betonier- und Schalungsgerüste im Bauwesen (einschließlich Verzinkung). §3 (1) Die in der Anlage 1 zu dieser Anordnung genannten Metalle, Legierungen und Halbzeuge dürfen für die in der Anlage 1 aufgeführten Einsatzzwecke grundsätzlich nicht verwendet werden. (2) In volkswirtschaftlich begründeten Ausnahmefällen kann der Bedarfsträger eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der Antrag muß Art und Menge des Bedarfs je Planjahr, den Einsatzzweck und die Verwendung des Finalerzeugnisses (Volkswirtschaft, Export, Konsumgüter), die Materialverbrauchsnormen, den Nachweis über Untersuchungen zur Werkstoffsubstitution und eine technisch-ökonomische Begründung enthalten. Dem Antrag ist eine beim Informationszentrum für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz eingeholte Werkstoffinformation beizufügen. Der Antrag ist an den Fondsträger zu richten, der ihn auf seine Notwendigkeit zu prüfen hat Befürwortete Anträge sind 4fach mit einer Stellungnahme an die Stahlberatungsstelle zu geben. (3) Die Stahlberatungsstelle hat den Antrag unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen und dabei das bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Organ einzubeziehen. Sie ist berechtigt, weitere Unterlagen vom Antragsteller an-zufordem. Die Stahlberatungsstelle entscheidet über den Antrag und teilt die Entscheidung dem Bedarfsträger, Fondsträger und dem bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organ mit. Sie kann die Ausnahmegenehmigung befristet erteilen und mit Auflagen verbinden. (4) Gegen die Entscheidung über einen Antrag oder Auflagen kann der Bedarfsträger innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Entscheidung beim Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali eine schriftlich begründete Beschwerde einlegen. Der Beschwerde ist eine Stellungnahme des Fondsträgers und des Versorgungsbereichs beizufügen. Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali entscheidet endgültig. §4 (1) Die in der Anlage 2 zu dieser Anordnung genannten Metalle, Legierungen und Halbzeuge dürfen für die in der Anlage 2 aufgeführten Einsatzzwecke nur in der Höhe der im Rahmen des Bilanzanteils vom Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali festgelegten Menge verwendet werden. (2) Die im Abs. 1 genannte Menge wird durch das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali auf der Grundlage dieser staatlichen Einsatzbestimmung in Ergänzung der Bilanzanteile als verbindliche Größe nach' Abstimmung mit dem Ministerium für Materialwirtschaft und der Staatlichen Plankommission den Versorgungsbereichen für die Ausarbeitung der Planentwürfe und nach Bestätigung für die Plandurchführung übergeben. Die Versorgungsbereiche schlüsseln die festgelegte Menge auf die Fondsträger und diese auf die Bedarfsträger auf. Der Fondsträger hat das bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Organ über die Aufteilung der festgelegten Menge auf die Bedarfsträger zu informieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium. In der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen. Ein Handeln als erfordert, daß alle von den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, ihre territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit zu gewährleisten.

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