Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 616

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 616 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 616); 616 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 15. November 1982 gemäß § 2 Absätze 1 bis 3 der Anordnung über Praktikumsfinanzierung3 erhalten und das Studium unmittelbar im Anschluß an den Schulbesuch, die Berufsausbildung oder ein Vorpraktikum bzw. im Kalenderjahr der Entlassung aus dem Grundwehrdienst aufgenommen haben. (2) Verheiratete Kinder gelten als wirtschaftlich noch nicht selbständig im Sinne der Verordnung, wenn sie noch dem Haushalt der Eltern angehören, die Voraussetzungen des Abs. 1 Buchst, b erfüllen und die gleichen Voraussetzungen auch für den Ehegatten vorliegen. (3) Kinder des Antragstellers, die den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik angehören, sind wirtschaftlich selbständig und bei der Ermittlung der Höhe des Anspruchs, auf staatliches Kindergeld für andere Kinder der Familie nicht mitzuzählen. Das gilt auch für Fähnrichschüler, Offiziersschüler bzw. Offiziershörer, die an einer Hoch- oder Fachschule der bewaffneten Organe studieren. (4) Kinder des Antragstellers, die innerhalb von 2 Jahren nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst auf Zeit ein Direktstudium an einer Universität, Hoch- oder Fachschule aufnehmen, gelten für die Dauer dieses Direktstudiums erneut als wirtschaftlich noch nicht selbständig im Sinne der Verordnung. Das gilt auch dann, wenn sie zu ihrem Stipendium Leistungen gemäß § 11 Abs. 3 der Förderungs Verordnung vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 256) erhalten. (5) Kinder des Antragstellers, die nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst in militärischen Berufen ein Studium aufgenommen haben und ein gesondertes Stipendium gemäß § 20 der Förderungsverordnung erhalten, gelten als wirtschaftlich selbständig. §8 Zum Haushalt gehörend zählen die Kinder a) die im Haushalt leben, b) die sich aus folgenden Gründen vorübergehend außerhalb des Haushaltes befinden: zum Besuch einer Schule, eines Vorkurses bzw. einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät einer Hochschule, zum Studium bzw. zur Berufsausbildung, wegen eines Aufenthaltes in einer Einrichtung der Jugendhilfe, einem Krankenhaus, einem Dauerheim, einer Kureinrichtung bzw. einer ähnlichen Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, wegen Krankheit der Mutter oder des Vaters, um den Eltern eine berufliche Tätigkeit bzw. Qualifizierung zu ermöglichen, falls der Familie noch nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, bei Auslandseinsatz der Eltern. § 15 Für Kinder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch die allgemeinbildende Schule gemäß § 4 Abs. 2 besuchen, hat sich die Auszahlungsstelle den weiteren Schulbesuch durch den Empfänger des staatlichen Kindergeldes in der Auszahlungskarte oder in anderer geeigneter Form unterschriftlich bestätigen zu lassen.“ Zu § 8 Abs. 2 der Verordnung: §2 (1) Besucht ein Kind, für das staatliches Kindergeld gezahlt wurde, die Klasse 11 einer erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, eine Spezialklasse 11 oder die Klasse 11 einer Sonderschule für physisch geschädigte Kinder, findet die Regelung des § 8 Abs. 2 der Verordnung auf die vorgenannten Schulen entsprechende Anwendung. (2) Eingezogene Auszahlungskarten sind von den Betrieben und Einrichtungen für die Dauer von 2 Jahren aufzubewahren und anschließend zu vernichten. 3 Z. Z. gilt die Anordnung vom 28. August 1975 über die finanziellen Regelungen bei der Durchführung von Studienabschnitten der Hoch-und Fachschulausbildung in der sozialistischen Praxis - Praktikumsfinanzierung - (GBl. I Nr. 39 S. 671) i. d. F. der Anordnung Nr. 2 vom 1. Juli 1981 (GBl. I Nr. 24 S. 299). §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. November 1982 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1982 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anordnung Nr. 21 1 2 über die Einführung der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens vom 13. Oktober 1982 Zur Ergänzung und Änderung der Anordnung vom 10. Dezember 1974 über die Einführung der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 1) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB und dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne folgendes angeordnet: §1 (1) Die Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens2 wird durch die in der Anlage zu dieser Anordnung enthaltenen Festlegungen ergänzt und geändert. Die Regelungen der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens sind unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen und Änderungen weiter anzuwenden. (2) Die Industrieministerien und das Ministerium für Bauwesen haben ihre Beschäftigtengruppenkataloge entsprechend den Festlegungen bis zum 31. Dezember 1982 zu überarbeiten. Die anderen Ministerien und zentralen Staatsorgane, denen volkseigene Kombinate, Betriebe und Einrichtungen unterstehen, haben die Beschäftigtengruppenkataloge ihres Verantwortungsbereiches bis zum 31. Dezember 1982 den Festlegungen gemäß Anlage anzugleichen. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist erstmalig für die Ausarbeitung und Abrechnung des Jahresvolkswirtschaftsplanes 1983 anzuwenden. Berlin, den 13. Oktober 1982 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. D o n d a 1 Anordnung (Nr. 1) vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 1) 2 Anlage zur Anordnung (Nr. 1) vom 10. Dezember 1974 Anlage zu vorstehender Anordnung Festlegungen zur Ergänzung und Änderung der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens 1. Die Tätigkeitshauptgruppen werden ergänzt: -x 31 Leitungspersonal 32 Verwaltungspersonal 40 EDV-Personal;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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