Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 609

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 609 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 609); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 28. Oktober 1982 609 (7) Haben Werktätige in verschiedenen Kollektiven fünfmal in ununterbrochener-Folge an der erfolgreichen Verteidigung teilgenommen, erhalten sie ebenfalls die Spange gemäß Abs. 6. (8) Werktätige, die ein ganzes Planjahr nicht am Kampf um den Ehrentitel bzw. seiner erfolgreichen Verteidigung teilnehmen konnten, werden in dem betreffenden Jahr nicht mit ausgezeichnet -Dieses Jahr wird ihnen jedoch bei der Verleihung der Spange für fünfmalige ununterbrochene Verteidigung des Ehrentitels angerechnet. §8 (1) Die Medaille ist viereckig, bronzefarben und hat eine Seitenlänge von 30 mm. Auf der Vorderseite sind in der Mitte auf rotem Grund ein Hammer, ein darauf aufgelegter Zirkel und beiderseits davon je eine Ähre dargestellt, umrahmt von den Worten „KOLLEKTIV DER SOZIALISTISCHEN ARBEIT“. An die Umschrift schließen sich Strahlen an, die in den 4 Ecken jeweils von einem auf geprägten Eichenblatt unterbrochen werden. Auf der Rückseite sind die Inschrift „SOZIALISTISCH ARBEITEN LERNEN LEBEN“ und darunter 2 Eichenblätter aufgeprägt. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen waagerecht gestreiften schwarzrotgoldenen Spange getragen. In der Mitte der Spange ist das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik auf geprägt (3) Die Medaillenspange ist zugleich Interimsspange. (4) Die Spange für fünfmalige erfolgreiche Verteidigung des Ehrentitels entspricht der Medaillenspange und ist beiderseits und unten von einer bronzefarbenen Leiste mit Lorbeerzweigen umgeben. §9 'Die Auszeichnungsmaterialien sind von den Leitern der Betriebe und Einrichtungen und den Vorständen der sozialistischen Genossenschaften zu planen und gegen Kostenerstattung aus dem Prämienfonds der Betriebe bzw. der sozialistischen Genossenschaften von den für sie zuständigen Organen zu beziehen. Anordnung über das Keltern einheimischer Obstarten vom 2. September 1982 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt die Aufgaben der Betriebe aller Eigentumsformen, der Genossenschaften sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (nachfolgend Kelterei genannt) bei der Herstellung von Obstsäften, Süßmosten, Obst-Mischnektaren und -trünken, Obst-Nektaren und -Trünken, Perlwein, Inlandtraubenwein, Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen aus einheimischen Obstarten (Rohstoffen), die ihnen von Bürgern zum Keltern übergeben werden. Aufgaben der Vertragspartner §2 (1) Die Keltereien führen die Aufgaben gemäß §1 auf der Grundlage des dafür geplanten Produktionsanteils durch. (2) Die Kelterei hat bei der Auftragsannahme mit den Bürgern Vereinbarungen zu treffen über die Art der zu übergebenden Rohstoffe sowie den Termin und den Ort der Übergabe, die Bereitstellung sowie den Termin und den Ort der Übergabe von Leerflaschen für die Abfüllung des Fertigerzeugnisses, das herzustellende Fertigerzeugnis, die erforderlichen Vorauszahlungen, den Termin und den Ort der Abholung des Fertigerzeugnisses, die Zahlung des Entgeltes nach § 9. §3 Die von den Bürgern der Kelterei zur Verarbeitung übergebenen Rohstoffe müssen den Mindestanforderungen der gültigen Fachbereichsstandards entsprechen. Die Übergabe der Rohstoffe erfolgt auf Kosten der Bürger. §4 (1) Die Kelterei hat die Bereitstellung der Flaschen zu gewährleisten. Die Flaschen werden dem Bürger zum gültigen Pfand- bzw. Einstandspreis zuzüglich einer Reinigungsgebühr von 0,03 M je Flasche und eines 10%igen Flaschenbruchs in Rechnung gestellt. Der Bürger kann auch eigene Flaschen in der von der Kelterei verwendeten Flaschenart bereitstellen. (2) Vom Bürger bereitgestellte Flaschen sind in verwendungsfähigem und vorgereinigtem Zustand auf dessen Kosten anzuliefern. Sie müssen frei von Etiketten sein. Für Flaschen, die nicht vorgereinigt sind oder noch Etiketten aufweisen, wird eine Reinigungsgebühr von 0,03 M je Flasche erhoben Zur Abgeltung des Flaschenbruchs hat der Bürger für je 10 Flaschen eine Flasche mehr bereitzustellen. (3) Die Anzahl der für je 100 kg Rohstoffe bereitzustellenden Flaschen ergibt sich aus der Anlage 1. §5 Qualitätssicherung Für die Herstellung der Erzeugnisse gelten die in den Fachbereichsstandards festgelegten Qualitätsnormative. Werden diese nicht eingehalten, finden für Umstufungen und Preisabschläge die hierfür bestehenden Regelungen1 bezogen auf die Leistunasnreise gemäß Anlage 2 Anwendung. §6 Kennzeichnung Für die Kennzeichnung der in Flaschen abgefüllten Erzeugnisse gelten die Rechtsvorschriften. Die Angabe des EVP und der HSL-Nummer auf dem Etikett ist nicht erforderlich. Das Etikett hat den Hinweis zu enthalten: „Zum Handel nicht zugelassen“. Mit demselben Hinweis sind die Kelterscheine zu versehen. §7 Leistungspreis und Vorauszahlung (1) Die Leistungspreise für die Herstellung der Erzeugnisse ergeben sich aus der Anlage 2. (2) Bei Aufnahme von neu- oder weiterentwickelten Erzeugnissen sind vom zuständigen Preiskoordinierungsorgan* 1 2 die Leistungspreise und die bereitzustellende Flaschenanzahl auf Antrag der Kelterei festzulegen. (3) Bei Verwehdung von Zusatzstoffen sind diese den Leistungspreisen zum Einstandspreis hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Erzeugnisse gemäß Ziff. 3 der- Anlage 1 sowie bei Perlwein. (4) Die Leistungspreise gelten für die Herstellung des Flascheninhaltes ohne Flasche und ohne Verschluß, jedoch einschließlich Etikett. Bei Fruchtschaumweinen und Perlwein ist der Verschluß einschließlich sonstiger Ausstattung im Leistungspreis enthalten. Im übrigen ist der Verschluß von der Kelterei zum Durchschnittseinstandspreis der verwendeten Verschlußart zu berechnen. 1 Z. Z. gelten: Die spezielle Kalkulationsrichtlinie vom 30. Oktober 1980 zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der Obst- und gemüseverarbeitenden Industrie (wurde den zuständigen Organen und Betrieben gesondert zugestellt) und § 22 der Anordnung vom 10. Juni 1976 über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen (GBl. I Nr: 24 S. 321). 2 Anordnung Nr. Pr. 304 vom 7. Dezember 1979 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 1008 des Gesetzblattes) .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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