Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 570

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 570 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 570); 570 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 13. August 1982 nach Beratung im Transportausschuß bzw. in der Operativgruppe über die Anträge zu entscheiden. Bei der Entscheidung sind vor allem a) die Durchsetzung der energieökonomischen Aufgabenabgrenzung zwischen den Transportträgern sowie der festgelegten y Grundsätze der Aufgabenabgrenzung zwischen dem öffentlichen Kraftverkehr und dem Werkverkehr, b) die volkswirtschaftlich begründete Erhöhung des Leistungsniveaus der Ausnutzung der vorhandenen Nutzfahrzeuge, einschließlich Anhänger, unter Beachtung der vorgegebenen Transportkennziffern und Ausstattungsnormative des werkseigenen Fuhrparks sowie von Maßnahmen zur Senkung des Transportaufwandes zugrunde zu legen. Für die Betriebe mit Werkfuhrpark, die gemäß den Rechtsvorschriften über die Transportbedarfsermittlung und Transportbilanzierung4 zur Planung verpflichtet sind, ist die Kapazitätsbilanz des Werkverkehrs mit Kraftfahrzeugen (Vordruck T 3) heranzuziehen. (6) Die Entscheidung über den Antrag ist dem Betrieb mit Werkfuhrpark schriftlich mitzuteilen. Mit dieser Entscheidung können Festlegungen, insbesondere über Aussonderungen von Nutzfahrzeugen, verbunden werden. Von der Entscheidung ist das volkseigene Verkehrskombinat oder der örtlich zuständige Kombinatsbetrieb VEB Kraftverkehr zu informieren. (7) Zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen und anderen zentralen Staatsorganen können Vereinbarungen darüber abgeschlossen werden, daß für Nutzfahrzeuge bestimmter Betriebe mit Werkfuhrpark oder für nicht in der Anlage aufgeführte spezielle Fahrzeuge eine Bestätigung gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht erforderlich ist. § 4 Anmeldung und Bilanzierung des Bedarfs an Nutzfahrzeugen (1) Die Betriebe mit Werkfuhrpark haben ihren Bedarf an Nutzfahrzeugen bei ihrem Fondsträger anzumelden und dabei für die im § 3 Abs. 1 auf geführten Nutzfahrzeuge die Bestätigung des zuständigen Mitgliedes des Rates zum Antrag auf Zuführung von Nutzfahrzeugen beizufügen. Die Fondsträger übergeben ihren Bedarf an Nutzfahrzeugen sowie die vorgenannten Bestätigungen dem zuständigen Bilanzorgan. (2) Der Bedarf an Nutzfahrzeugen gemäß § 3 Abs. 1 ist in die verbraucherseitige Planinformation nur dann aufzunehmen, wenn die Bestätigung durch das zuständige Mitglied des Rates vorliegt. (3) Die Bilanzierung des angemeldeten Bedarfs an Nutzfahrzeugen mit der materiellen Bereitstellungsmöglichkeit aus Eigenproduktion und Import ist durch das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau mit dem Ministerium für Verkehrswesen abzustimmen. (4) Von der Bestätigung des Antrages ist kein Anspruch auf Zuweisung eines Nutzfahrzeuges abzuleiten. (5) Die Fondsträger haben die ihnen übergebenen Bilanzanteile an die Bedarfsträger auf der Grundlage der durch die 4 z. Z. gilt die Transportbilanzanordnung (TBAO) vom 31. Dezember 1981 (GBL I 1982 Nr. 7 S. 154). zuständigen Mitglieder der Räte bestätigten Zuführung zu verteilen. (6) Mit der Zuführung und dem Einsatz der Nutzfahrzeuge durch die Betriebe mit Werkfuhrpark sind die mit der Entscheidung gemäß § 3 Abs. 6 erteilten Festlegungen zu erfüllen. Das zuständige Mitglied des Rates hat die Erfüllung der von ihm erteilten Festlegungen zu kontrollieren. §5 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1982 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anlage zu vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Verzeichnis spezieller Fahrzeuge Für die Zuführung von Nutzfahrzeugen ist die Bestätigung für folgende spezielle Fahrzeuge nicht erforderlich: Kranwagen (Autodrehkran, Mobildrehkran), Abschleppwagen, Werkstattwagen (darunter Instandhaltungsfahrzeuge, Bautruppwagen), Entstörungswagen, *■ Tierkörperbeseitigungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Fäkalien- und Müllabfuhr, Straßenreinigungsfahrzeuge, Güllefahrzeuge, Schlammsaugwagen, W 50 mit Hochdruckspülgeräten, Spezialfahrzeuge für den Winterdienst (z. B. Schneefräsen), Fahrzeuge mit Streuaufsatz für Mineraldünger, Viehtransportfahrzeuge, Fahrzeuge für loses Mischfütter, Fahrzeuge für loses Mehl, Tankfahrzeuge für Rohmilch, Langholzfahrzeuge, Fahrzeuge für die Personenbeförderung in Tagebauen, Fahrzeuge, die ständig oder überwiegend im Berg- und Schachtbau unter Tage eingesetzt sind, Fahrzeuge im innerbetrieblichen Transport zwischen den Gewinnungsstätten und Aufbereitungsanlagen im Bauwesen und in der chemischen Industrie. Herausgeber: Sekretariat des Minislerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1080 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0.80 M. Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, PostschlieBfach 696. Außerdem besteht Kaurmbglichkeit nur bei Selbstabbolung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustidtische Kirchstraße 15, Telefon: 2292223 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gcsamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 570 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 570) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 570 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 570)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X