Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 567

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 567 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 567); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 13. August 1982 567 Rechtsvorschriften festgelegten Dokumenten nachfolgende Fahrdokumente zu verwenden und mitzuführen: a) Frachtbriefe, wie z. B. Frachtbriefe für den Ladungstransport, Stückgutfrachtbriefe, Gütertaxiaufträge, im öffentlichen Güternah- und Güterfernverkehr, b) Fahraufträge im Güterfernverkehr, c) Fahrtennachweisbücher im Güternahverkehr, d) Fahrtennachweisbücher bzw. Fahraufträge im Kraftomnibusverkehr, e) Fahrtenbücher im Taxiverkehr. Hierzu sind die vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Minister für Verkehrswesen kann Abweichungen zu Abs. 1 für den öffentlichen Kraftverkehr sowie für den Werkverkehr mit den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane in zentralen Vereinbarungen festlegen. (3) Für Bereiche des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen, der Deutschen Reichsbahn und der SDAG Wismut gelten deren Vorschriften. (4) Das Mitführen der im Abs. 1 vorgeschriebenen Fahrdokumente ist beim Einsatz von Lastkraftwagen unter 0,6 t Nutzmasse und von Kleinomnibussen des Werkverkehrs bis zu 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz) nicht erforderlich. (5) Werden Kraftfahrzeuge des Werkverkehrs, einschließlich der im Abs. 3 genannten Bereiche, für öffentliche Gütertransporte und Personenbeförderungen eingesetzt, sind die hierzu erforderlichen Fahrdokumente mitzuführen. Die Mitführung von Fahrdokumenten gemäß Abs. 3 wird hierdurch nicht berührt. (6) Die Fahrdokumente gemäß den Absätzen 1, 2 und 5 sind Grundlage für die Berichterstattung. Zu § 8 der Verordnung: Regelung des Güterfernverkehrs mit Kraftfahrzeugen / §2 Begriffsbestimmung Fernfahrten im Sinne der Verordnung sind alle Gütertransporte, deren Ziel in einer größeren Entfernung als 50 km Luftlinie vom Mittelpunkt des Ortes der ersten Beladestelle liegt; als Fernfahrten gelten auch Transporte zwischen Betriebsteilen bzw. Kombinatsbetrieben. ' §3 Dauergenehmigungen Für Fernfahrten mit Spezialfahrzeugen, wie z. B. zum Transport von flüssigen, staub- und gasförmigen Gutarten, bei denen eine Rückauslastung nicht möglich ist und die nicht auf die Eisenbahn oder Binnenschiffahrt verlagert werden können, werden Dauergenehmigungen bis zu 6 Monaten durch den Vorsitzenden des örtlich zuständigen Transportausschusses in Abstimmung mit den zuständigen Betrieben und Dienststellen der Transportträger erteilt. Das Bestehen einer befristeten Dauergenehmigung ist im Fahrdokument zu vermerken. §4 Anmeldung von Fernfahrten (1) Die Anmeldung von Fernfahrten hat a) bei der Inanspruchnahme von Kraftfahrzeugen des öffentlichen Kraftverkehrs vom versandpflichtigen Betrieb durch Übergabe der entsprechenden Frachtbriefe, b) beim Einsatz von werkseigenen Kraftfahrzeugen der versandpflichtigen Betriebe von diesen durch Antrag, aus dem je Fernfahrt insbesondere der Tag der Transportdurchführung, die Nutzmasse und Aufbauart des Kraft-fahrzeuges/Lastzuges, die Lademasse und die Bezeich- nung des Ladegutes sowie der Be- und Entladeort für Hin- bzw. Rückfahrten ersichtlich sein müssen, für den Zeitraum einer Woche (Montag bis Sonntag) bis spätestens Donnerstag, 14.00 Uhr, der Vorwoche beim örtlich zuständigen Kombinatsbetrieb VEB Kraftverkehr des volkseigenen Verkehrskombinates zu erfolgen. Die Vorsitzenden der Bezirkstransportausschüsse können zur Durchsetzung territorialer Koordinierungssysteme einen anderem für die Koördi-nierungsaufgabe notwendigen Termin und Zeitraum für die Anmeldung von Fernfahrten festlegen. (2) Sofern Transporte zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Versorgung der Bevölkerung oder für das Transportgut, zur Behebung von Havarien und in Katastrophenfällen sowie zur Vermeidung von Produktionsstillständen durchgeführt werden müssen und dabei die Anmeldefrist gemäß Abs. 1 nicht eingehalten werden kann, hat die Anmeldung unverzüglich und unter Bestätigung der Dringlichkeit durch den Leiter des Betriebes beim zuständigen Kombinatsbetrieb VEB Kraftverkehr des volkseigenen Verkehrskombinates zu erfolgen. §5 Erteilung von Fernfahrtgenehmigungen (1) Bei der Erteilung von Fernfahrtgenehmigungen sind insbesondere a) die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr notwendigen Transporte, b) die Bestimmungen und verkehrspolitischen Maßnahmen zur Durchsetzung der energieökonomischen Aufgabenteilung zwischen den Transportträgern sowie zwischen dem öffentlichen Kraftverkehr und Werkverkehr, c) die planmäßige Koordinierung der Transportaufgaben, d) die effektive Nutzung der Kraftfahrzeuge, einschließlich Anhänger, zu berücksichtigen. 2) Die Erteilung von Fernfahrtgenehmigungen hat für Transporte gemäß § 4 Abs. 1 mindestens 24 Stunden vor dem Transportbeginn zu erfolgen. Die Entscheidung für die Durchführung von Fernfahrten gemäß § 4 Abs. 2 hat durch den Leiter des örtlich zuständigen Kombinatsbetriebes VEB Kraftverkehr des volkseigenen Verkehrskombinates am Tag der Anmeldung innerhalb von 4 Stunden zu erfolgen. Die Fernfahrtgenehmigungen sind nur für die einzelnen Fahrten gemäß Wochenanmeldung zu erteilen. Die mitzuführenden Fahrdokumente haben die Angaben gemäß Anmeldung und den Genehmigungsvermerk zu enthalten. Die Ablehnung einer beantragten Fernfahrt ist in gleicher Frist dem Antragsteller mitzuteilen. §6 Vermittlung von Rückladungen (1) Die Ankündigung der Kraftfahrzeuge zur Vermeidung von Leerfahrten hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten : Fahrzeughalter, polizeiliches Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, Nutzmasse und Art des Kraftfahrzeuges, Datum und Zeitpunkt des Eintreffens an der Entladestelle, Entladestelle des Empfängers. (2) Ist bei den Transporten gemäß § 4 Abs. 2 eine Ankündigung nicht möglich, hat die Meldung zur Rückauslastung bei dem der Entladestelle nächstgelegenen Kombinatsbetrieb VEB Kraftverkehr des volkseigenen Verkehrskombinates beim Eintreffen des Kraftfahrzeuges an der Entladestelle zu erfolgen. (3) Bei der Vermittlung von Rückladungen sind die Eignung der Kraftfahrzeuge und der volkswirtschaftlich vertretbare Transportweg zu berücksichtigen. (4) Sofern keine Rückladung vermittelt werden kann, ist auf dem Fahrdokument ein entsprechender Vermerk anzubringen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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