Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 537

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 537 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 537); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 4. August 1982 537 hen. Die zuständigen Leiter, Eigentümer oder Vermieter können bei Erfordernis für weitere Räume die Verwendung solcher Geräte bei gleichzeitiger zusätzlicher Festlegung von Maßnahmen, die eine erhöhte Sicherheit gewährleisten, wie die Zulässigkeit des Betreibens nur bei Anwesenheit mehrerer Personen, die zeitliche Begrenzung der Verwendung und Festlegung der Verantwortlichkeit für die Kontrolle während und nach Abschluß des Betreibens u. ä., zulassen. 10.7. Als Sicherungen sind bei elektrotechnischen Geräten und Anlagen nur solche mit der zulässigen Amperezahl zu verwenden. Das Überbrücken von Sicherungen sowie das Entfernen bzw. unbefugte Austauschen der Paßeinsätze in Sicherungselementen ist unzulässig. 11. Behelfsmäßiges Unterstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor 11.1. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können außerhalb von Garagen und anderen speziell dafür vorgesehenen Räumen behelfsmäßig in solchen Räumen von Gebäuden untergestellt werden, die a) nicht dem ständigen oder zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen und nicht im einzigen Evakuierungsweg liegen; b) den baulichen Anforderungen an die Umfassungswände, Decken, Fußböden und Türen gemäß Ziff. 2.5. Buchst, a entsprechen; c) so gestaltet sind, daß das Austreten entzündlicher Gase und Dämpfe in andere Räume verhindert wird. 11.2. Soweit in gemeinschaftlich genutzten Räumen, die den Anforderungen der Ziff. 11.1. entsprechen, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren untergestellt werden sollen, ist dieser Verwendungszweck kenntlich zu machen. 11.3. In Räumen, in denen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor behelfsmäßig untergestellt sind, ist es untersagt, a) weitere brennbare Flüssigkeiten und leichtentzündliche Stoffe zu lagern, Kraftstoff zu tanken oder abzulassen, Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten sowie Reparaturen an -der Kraftstoffanlage durchzuführen; b) solche Arbeiten, bei denen eine elektrische Funkenbildung entsteht bzw. möglich ist, auszuführen; c) Motoren zu starten bzw. laufen zu lassen; d) Fahrzeuge mit geöffnetem Kraftstoffhahn bzw. Fahrzeuge mit defektem Kraftstofftank abzustellen. 11.4. Geräte mit Verbrennungsmotor und angebautem Kraftstofftank, wie Rasenmäher u. ä., können behelfsmäßig ab- oder untergestellt werden, wenn sie gegen ein unbeabsichtigtes Kippen oder Umfallen gesichert sind und die Festlegungen der Ziff. 9. eingehalten werden. 11.5. Das Ab- und Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten mit Verbrennungsmotor und angebautem Kraftstofftank ist in Treppenhäusern, Fluren, auf Dachböden, in Ar-beits- und Lagerräumen, in Räumen zur Aufbewahrung von Müll und Asche, in Räumen mit Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie unter Balkons aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbarer Außenverkleidung unzulässig. 11.6. An Räume, in denen Fahrzeuge oder Geräte mit Verbrennungsmotor ohne angebautem Kraftstofftank unter-gestellt sind, werden keine Forderungen gestellt. 12. Dachböden Leichtentzündliche Stoffe gemäß Ziff. 2.1. sind nicht auf Dachböden zu lagern. Möbel und andere brennbare und sperrige Gegenstände können auf Böden abgestellt werden, wenn mindestens 1 m breite Zugänge zu Schornsteinen, Dachausstiegen und Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, wie Lüftungs-, Heizungs-, Elektro- und Aufzugsmaschinenanlagen, Antennen, Rauch- und Hitze- abzüge, freigehalten werden und der Abstand um die Schornsteine mindestens 1 m beträgt. 13. Ausschmücken von Räumen Beim Ausschmücken von Räumen mit Girlanden, Papierschlangen u. ä. brennbaren Dekorationsmaterialien sind diese so anzubringen, daß sie nicht durch Feuerstätten, Kerzen oder andere Wärmequellen, wie Beleuchtungskörper, entzündet werden können. 14. Füllen von Kinderluftballons Kinderluftballons dürfen nur mit nichtbrennbaren Medien gefüllt werden. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Anforderungen an die Gewährleistung der Evakuierung von Menschen aus Bauwerken 1. Evakuierungswege und -ausgänge 1.1. In Bauwerken müssen die für den vorgesehenen Zweck der Nutzung erforderlichen Evakuierungswege und -ausgänge vorhanden sein. 1.2. Die Anzahl, Beschaffenheit und Ausrüstung der Evakuierungswege, Evakuierungsausgänge und der sich daran anschließenden Freiflächen sowie deren Ausstattung müssen gewährleisten, daß bei einer notwendig werdenden Evakuierung a) die sich im Bauwerk aufhaltenden Personen über diese Wege und Ausgänge schnell und sicher ins Freie gelangen können; b) die aus dem Bauwerk austretenden Personenströme sich zügig auflösen können. 1.3. Für die bauliche Gestaltung von Evakuierungswegen und -ausgängen gelten die in staatlichen Standards getroffenen Festlegungen1. 1.4. Die sichere Begehbarkeit der Evakuierungswege und -ausgänge sowie der sich daran anschließenden Freiflächen und die Funktionstüchtigkeit der für eine schnelle und sichere Evakuierung notwendigen Anlagen und Einrichtungen der technischen Gebäudeäusrüstung sind während der Nutzung der Bauwerke durch Personen ständig zu gewährleisten. Veränderungen daran sowie an Ausbaukonstruktionen sind nur zulässig, wenn die sichere Evakuierung der sich im Bauwerk aufhaltenden Personen dadurch nicht beeinträchtigt wird. 1.5. Die Aufbewahrung von Stoffen und Materialien, die auf Grund ihrer Brand- und/oder Explosionsgefährlichkeit, Toxizität oder Reizwirkung eine schnelle und sichere Evakuierung beeinträchtigen können, ist auf Fluren, Podesten, Treppenanlagen sowie in Foyers und Treppenhäusern und an Evakuierungsausgängen nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von Stoffen und Materialien während der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten. 1.6. Auf Fluren und Podesten sowie in Foyers und Eingangshallen von Gebäuden dürfen Möbel und andere Gegenstände nur aufgestellt werden, wenn a) die Aufstellung in Art und Anzahl so erfolgt, daß im Fall eines Brandes die Möglichkeit der Brandausbreitung auf andere brennbare Stoffe, Materialien und Gegenstände nur gering und die sichere Benutzung dieser Evakuierungswege voll gewährleistet bleibt; b) die für die Evakuierung erforderlichen Mindestwegbreiten nicht eingeengt werden und für den Personenstrom keine Hindernisse entstehen. 1 Z. Z. gilt der Standard TGL 10685 Bautechnischer Brandschutz .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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