Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 533

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 533 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 533); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 4. August 1982 533 (2) Die Anforderungen an die Gewährleistung der Evakuierung von Menschen aus Bauwerken gemäß Anlage 2 sind Mindestanforderungen. Aus spezifischen Bestimmungen sich ergebende weitere Anforderungen werden von dieser Anordnung nicht berührt. (3) Für die Gewährleistung der Brandschutzerfordernisse bei der Einrichtung und dem Betreiben von Campingplätzen, Zeltlagern u. ä. Einrichtungen gemäß Anlage 3 sind deren Rechtsträger und Betreiber verantwortlich. §3 Pie Rechtsträger, Eigentümer bzw. Leiter von Objekten und Einrichtungen haben bei Notwendigkeit entsprechend den konkreten Bedingungen in ihrem Zuständigkeitsbereich spezifische Regelungen zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Anordnung zu treffen. Sie haben zu sichern, daß Räume, Flächen und Bereiche, für die zur Verhinderung von Bränden oder Explosionen das Verbot des Rauchens und des Umgangs mit offenem Feuer besteht, nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften gekennzeichnet sind. Das gilt bei Erfordernis auch für vorhandene Brandschutztechnik. §4 Vermieter von Wohnungen haben den Mietern die objektbezogenen allgemeinen und spezifischen Verhaltensanforderungen im Brandschutz zur Kenntnis zu bringen. Bei der Vermietung oder Überlassung anderer Wohnstätten in Hotels, Ferienheimen u. ä. sowie anderer Räume oder von Sachen haben die Vermieter bzw. Rechtsträger oder Eigentümer die Mieter bzw. Nutzer über die entsprechenden spezifischen Verhaltensanforderungen im Brandschutz zu informieren. §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft. Die Festlegungen der Anlage 3 Ziffern 4.2. und 5.1. treten am 1. Mai 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 5. Juli 1976 über brandschutzgerechtes Verhalten in Wohnstätten, Objekten und Einrichtungen (GBl. I Nr. 27 S. 370),' 2. Brandschutzanordnung Nr. 2/1 vom 20. Juli 1965 Brandschutzmaßnahmen auf Zeltplätzen (GBl. II Nr. 79 S. 591), 3. Brandschutzanordnung Nr. 2/2 vom 22. April 1968 Brandschutzmaßnahmen auf Zeltplätzen (GBl. II Nr. 48 S. 260), 4. Anordnung vom 7. Mai 1957 über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften (GBl. I Nr. 37 S. 295) in der Fassung der Ziff. 18 der Anlage 1 der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363), 5. Anordnung vom 4. April 1959 zur Änderung der Anordnung über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften (GBl. I Nr. 24 S. 324), 6. Anordnung Nr. 3 vom 20. Januar 1970 über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften (GBl. II Nr. 17 S. 139), 7. Anordnung vom 10. März 1953 über das Verbot des Füllens von Kinderluftballons mit brennbaren Gasen (GBl. ' Nr. 34 S. 417). Berlin, den 8. Juni 1982 1 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Allgemeine Verhaltensanforderungen im Brandschutz 1. Allgemeine Festlegungen 1.1. Die in Bedienungs-, Montage- bzw. Gebrauchsanleitungen zur Gewährleistung des Brandschutzes getroffenen Festlegungen sind für alle Nutzer verbindliche Verhaltensanforderungen. 1.2. Einrichtungen, Mittel und Geräte, die der Verhütung, der Meldung oder Bekämpfung von Bränden bzw. der Verhinderung der Brandausbreitung oder der Gewährleistung der Evakuierung dienen, einschließlich deren Kennzeichnung, dürfen nicht beschädigt, unbefugt entfernt bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dazu gehören Hydranten und gekennzeichnete andere Löschwasserentnahmestellen, Brandwarn- und -meldeanlagen, Feuerlöschgeräte und -anlagen, Brandschutztüren, Rauch- und Hitzeabzüge, Feuermelder, Wandhydranten, Anschlüsse für Steigleitungen, Notausgänge, Hauptabsperrschieber für Gas und Wasser, Schalteinrichtungen für elektrische Anlagen sowie entsprechende Bedienelemente für die genannten Einrichtungen u. ä. Sie müssen ständig zugänglich gehalten werden. Ihre Nutzung darf nicht durch Abstellen von Fahrzeugen, Materialien und anderen Sachen oder durch andere Maßnahmen, wie z. B. Schneeablagerung, behindert werden. 1.3. Die Ausfahrt von Löschfahrzeugen aus Feuerwehrgerätehäusern und die Durchfahrt zu Innenhöfen von Gebäudekomplexen muß ständig gewährleistet sein. 1.4. Evakuierungswege und -ausgänge dürfen in ihrer vorgesehenen Bestimmung nicht beeinträchtigt werden. 2. Brandschutzerfordernisse bei der Durchführung handwerklicher u. ä. Arbeiten, soweit sie nicht vom Geltungsbereich spezifischer Rechtsvorschriften des Gesundheitsund Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes erfaßt werden 2.1. Handwerkliche u. ä. Arbeiten sind unter Beachtung der spezifischen Bedingungen am Arbeitsort, der Eigenschaften der verwendeten bzw. anfallenden Stoffe und Materialien sowie der eingesetzten Geräte, Apparate, Maschinen u. ä. so vorzubereiten und auszuführen, daß die Entstehung und Ausbreitung von Bränden sowie Explosionen verhindert werden. Nach Beendigung dieser Arbeiten müssen in gemeinschaftlich genutzten Räumen Abfälle bzw. Restmengen von brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, Petroleum, Spiritus, Farbverdünnun-gen, sowie von anderen leichtentzündlichen Stoffen, wie Holzspäne, Heu, Stroh, Papier, Pappe, Reisig und Schaumplaststoffe, vom Arbeitsort entfernt werden. Mit pflanzlichen ölen bzw. Halbölen verschmutzte Putzlappen u. ä. sowie zum Aufsaugen benutzte Stoffe sind in geschlossenen Behältern aus nichtbrennbarem Material aufzubewahren bzw. gefahrlos zu beseitigen. 2.2. Teer, Bitumen u. ä. brennbare Stoffe dürfen in Vorbereitung auf ihre Verarbeitung nur im Freien erwärmt werden. Die verwendeten Erwärmungsgefäße sind mit einem Deckel aus nichtbrennbarem Material abzudecken. Auf Dächern mit Dachkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen ist das Erwärmen von Teer, Bitumen u. ä. brennbaren Stoffen nur gestattet, wenn die Erwärmungsgefäße in Behältnissen aus nichtbrennbarem Material so aufgestellt werden, daß unkontrolliert auslaufender Teer, Bitumen u. ä. aufgefangen wird und geeignete Handfeuerlöscher bereitstehen. 2.3. Die Durchführung von Arbeiten mittels Schweißgeräte, Lötlampen, Gasbrenner u. ä. ist nur Bürgern gestattet, die über die erforderlichen Kenntnisse zur gefahrlosen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß Strafgesetzbuch durch Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

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