Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 2. Februar 1982 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen für den öffentlichen Ladungstransport durch den Kraftverkehr §1 Geltungsbereich (1) Diese Durchführungsbestimmung gilt für den öffentlichen Ladungstransport durch den Kraftverkehr (Ladungstransport). Der Ladungstransport umfaßt a) den allgemeinen Ladungstransport, b) den speziellen Ladungstransport, der sich gliedert in Gütertaxitransport Schwertransport Möbeltransport. (2) Zum Ladungstransport gehören auch a) Sammel- und Verteilfahrten, sofern die Anforderung mindestens eines Straßenfahrzeuges vorliegt, b) direkte Transporte von Groß- und Mittelcontainern mit Straßenfahrzeugen, c) Auslastungssendungen. (3) Zum Transportträger Kraftverkehr gehören a) die volkseigenen Verkehrskombinate und deren Kombinatsbetriebe VEB Kraftverkehr sowie b) die privaten Kraftverkehrsbetriebe (nachstehend Kraftverkehrsbetriebe genannt). (4) Der VEB DEUTRANS Internationaler Güterkraftverkehr gilt als Kraftverkehrsbetrieb, sofern er Ladungstransporte mit betriebseigenen Straßenfahrzeugen durchführt. (5) Sofern Straßenfahrzeuge von Betrieben mit Werkfuhrpark für den Ladungstransport eingesetzt werden, gelten diese Betriebe im Sinne dieser Durchführungsbestimmung als Kraftverkehrsbetriebe. §2 Begriffsbestimmungen (1) Straßenfahrzeuge im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind a) Güterkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Zugmaschinen, b) Anhänger, Sattelauflieger, c) Spezialfahrzeuge, -anhänger und -auflieger, d) Gespannfahrzeuge. (2) Unter Transportraum ist eine Anzahl von Straßenfahrzeugen mit Untergliederung nach Art-und Nutzmasse zu verstehen. (3) Auslastungssendungen sind Güter, die den Kombinatsbetrieben VEB Kraftverkehr der volkseigenen Verkehrskombinate (nachstehend Kombinatsbetriebe genannt) ohne Bestellung eines Straßenfahrzeuges und ohne Bestimmung des Leistungsbeginns zum Transport angemeldet werden. Transporte im Rahmen von Transportverträgen sind keine Auslastungssendungen. (4) Als Nahverkehr gelten Transporte im 50-km-Luftlinien-umkreis, gerechnet vom Mittelpunkt des Ortes der Beladestelle bis zum Mittelpunkt des Ortes der Entladestelle. Transporte" über 50 km Luftlinienumkreis gelten als Fernverkehr. (5) Sammel- oder Verteilfahrten sind Transporte a) von einer Beladestelle nach mehreren Entladestellen, b) von mehreren Beladestellen nach mehreren Entladestellen, c) von mehreren Beladestellen nach einer Entladestelle. Mehrere Be- oder Entladestellen eines Absenders oder Empfängers auf einem zusammenhängenden Betriebsgelände gelten als eine Be- oder Entladestelle. Zu § 5 der GTVO: §3 Kooperation zur Lösung öffentlicher Transportaufgaben (1) Zur effektiven Organisation und Durchführung des Gütertransports, insbesondere im Fernverkehr, sind zunehmend Systeme zur zentralen, rechnergestützten Steuerung und Koordinierung des Fahrzeugeinsatzes anzüwenden. Die Verfahren der zentralen Steuerung und Koordinierung des Fahrzeugeinsatzes (z. B. Einführung, Transportplanung und -bilan-zierung, Bedarfsanmeldung, Koordinierungszeitraum, Transportrealisierung) werden vom Minister für Verkehrswesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane festgelegt. (2) Die Kombinatsbetriebe setzen die Straßenfahrzeuge der privaten Kraftverkehrsbetriebe in ihrem Verantwortungsbereich zur Erfüllung der Transportaufgaben im Ladungstransport entsprechend den Rechtsvorschriften2 ein. Uber die sich hieraus ergebenden wechselseitigen Beziehungen sind zwischen den Kombinatsbetrieben und den privaten Kraftverkehrsbetrieben Verträge abzuschließen. (3) Sofern Kombinatsbetriebe Straßenfahrzeuge der privaten Kraftverkehrsbetriebe zur Erfüllung eines Transportauftrages einsetzen, ist dies den privaten Kraftverkehrsbetrieben bei der. Auftragserteilung mit den sich hieraus für sie ergebenden Pflichten mitzuteilen. (4) Private Kraftverkehrsbetriebe, deren Straßenfahrzeuge im Rahmen der vom Kombinatsbetrieb abgeschlossenen Verträge eingesetzt werden, sind dem Kombinatsbetrieb für die zu zahlenden Vertragsstrafen und andere Aufwendungen regreßpflichtig, wenn sie für die zugrunde liegende Pflichtverletzung aus dem Vertrag verantwortlich sind. Die materielle Verantwortlichkeit der privaten Kraftverkehrsbetriebe gegenüber den Transportkunden aus dem Frachtvertrag wird hierdurch nicht berührt. (5) Sofern Straßenfahrzeuge der Betriebe mit Werkfuhrpark entsprechend den Rechtsvorschriften2 für Ladungstransporte eingesetzt werden, gelten die Bestimmungen der Absätze 2' bis 4 auch für diese Betriebe. Zu § 9 der GTVO: §4 Vom Transport ausgeschlossene oder bedingt zum Transport zugelassene Güter (1) Vom Ladungstransport ausgeschlossen sind Güter, a) deren Transport nach den Verkehrsbestimmungen (z. B. für den Transport gefährlicher Güter) vom Transport ausgeschlossen oder nach anderen Rechtsvorschriften verboten ist, b) die sich wegen ihres Umfangs, ihrer Form, Beschaffenheit oder Masse zum Transport nicht eignen. (2) Bedingt zum Ladungstransport zugelassen sind a) in den Verkehrsbestimmungen (z. B. für den Transport gefährlicher Güter) oder in anderen Rechtsvorschriften aufgeführte Güter bei Einhaltung der darin genannten Bedingungen, b) Güter, deren Transport besondere Schwierigkeiten verursacht und deren Überwindung nur durch besondere Maßnahmen, die festgelegt sind oder vereinbart werden können, möglich ist. Der Kraftverkehrsbetrieb braucht diese Güter zum Ladungstransport nur anzunehmen, wenn die besonderen Bedingungen eingehalten sind. 2 Z. Z. gilt die Verordnung vom 11. September 1975 über die Koordinierung des Güter- und Personenverkehrs mit Kraftfahrzeugen (GBl. I Nr. 38 S. 654).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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