Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 490 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 490); 490 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 21. Juli 1982 2.2. Kapazität der Anlage und Entnahmemenge in m3/a, m3/d und m3/h 2.3. Anzahl, Art, Tiefe, Ausbau, Ruhewasserspiegel, abgesenkter Wasserspiegel der Brunnen, Isohypsenplan, Entnahmemengen aus einzelnen Brunnen sowie Abstand der einzelnen Brunnen voneinander 2.4. Bei Quellfassung Extremwerte der Ergiebigkeit 2.5. Im Einzugsgebiet vorhandene Grundwasserbeobachtungsstellen mit Meßdaten 2.6. Rohwasseranalysen mit Beurteilung durch die Staatliche Hygieneinspektion 2.7. Art der Aufbereitung. III. Weitere Unterlagen für Trinkwasserschutzgebiete für Oberflächenwasser Zur Beschlußfassung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Entnahme aus dem Oberflächenwasser sind außer den Unterlagen nach Abschnitt I noch folgende erforderlich: 3.1. Art des Entnahmebauwerkes 3.2. Kapazität der Anlage und Entnahmemenge in m3/a, m3/d. m3/h 3.3. Hydrologische und hydrographische Daten 3.4. Hydrochemische Daten 3.5. Hydrobiologische Daten 3.6. Bewirtschaftungsplan für Speicher 3.7. Rohwasseranalysen mit Beurteilung durch die Staatliche Hygieneinspektion 3.8. Art der Aufbereitung 3.9. Studie für die territoriale Einordnung des Trinkwasserschutzgebietes. Anlage 2 zu § 14 vorstehender Durchführungsverordnung Zur Beschlußfassung eines Trinkwasservorbehaltsgebietes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich: 1. Bezeichnung des Trinkwasservorbehaltsgebietes 2. Größe und Begrenzung des Trinkwasservorbehaltsgebie-tes mit Karten 3. Beschreibung der hydrologischen, geologischen und hydrographischen Verhältnisse 4. Begründung 5. Angaben über die gegenwärtige Nutzung des Gebietes 6. Vorschläge für Verbote, Nutzungsbeschränkungen und Auflagen. Der Rat des Kreises oder Bezirkes kann weitere Unterlagen oder Angaben fördern. Anlage 3 zu § 15 vorstehender Durchführungsverordnung Zur Beschlußfassung von Hochwassergebieten, Küstenschutzgebieten, Uferstreifen und Deichschutzstreifen sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich: 1. Bezeichnung des Gewässers, Gewässerabschnittes bzw. Deiches 2. Größe, Begrenzung und vorgesehene Einteilung der Hochwassergebiete, wie Hochwasserabflußgebiete, Gebiete für HQ2, HQ10 und HHQ, der Küstenschutzgebiete sowie der Deichschutzstreifen oder Uferstreifen 3. Karten topographische Karte 1 : 25 000 bis 1 :10 000 Karten 1 :5 000 insbesondere im Bereich von Siedlungsgebieten 4. Begründung mit Kurzbeschreibung über die Auswirkungen der Hochwässer oder Sturmhochwässer oder der für Deichschutzstreifen oder Uferstreifen vorgesehenen Abgrenzung 5. Angaben über gegenwärtige und geplante Nutzungen in den zur Beschlußfassung vorgesehenen Gebieten oder Streifen 6. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an den Grundstük- ken , 7. Vorschlag für Verbote, Nutzungsbeschränkungen und Auflagen 8. Inhalt und Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen und Entschädigungsansprüche 9. Unterlagen der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe über die durchzuführenden Maßnahmen und über den Ausgleich 10. Antrag auf Zustimmung gemäß Bodennutzungsverordnung. Der Rat des Kreises oder Bezirkes kann weitere Unterlagen oder Angaben fordern Erste Durchführungsbestimmung zum Wassergesetz Hochwassermeldedienst vom 2. Juli 1982 Zur Gewährleistung des Hochwassermeldedienstes wird auf Grund des § 47 Abs. 1 des Wassergesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes bestimmt: § 1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung regelt die Organisation des Hochwassermeldedienstes im Bereich des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft einschließlich des Meteorologischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Meteorologischer Dienst genannt) und das Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen und den zuständigen Organen des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen. §2 Begriffsbestimmung (1) Der Hochwassermeldedienst dient der Gewinnung und Übermittlung aller Daten, die die Entstehung, den zeitlichen Ablauf und die räumliche Verteilung von Hochwasserereignissen charakterisieren sowie der rechtzeitigen Einleitung von Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung entsprechend den festgelegten Alarmstufen. (2) Der Hoch Wassermeldedienst umfaßt: Niederschlags-, Schnee-, Tauwetter-Meldungen (nachfolgend NST-Meldungen genannt) ausgewählter meteorologischer Stationen und Niederschlagsmeßstellen (NST-Meldestellen) über ergiebige Niederschläge und über den Zustand der Schneedecke; Hochwasserstandsmeldungen bestimmter Pegelstationen (Hochwassermeldepegel) über Wasserstände ab einer festgelegten Grenze (Alarmstufe I) sowie über Inhalt, Zufluß und Abgabe der Talsperren und Rückhaltebecken; Hochwasserwarnungen, Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersagen auf der Grundlage der Analyse und Interpretation der NST- und Hochwasserstandsmeldungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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