Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 477

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 477 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 477); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 21. Juli 1982 477 Erste Durchführungsverordnung zum Wassergesetz vom 2. Juli 1982 Auf Grund des § 47 Abs. 1 des Wassergesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) wird folgendes verordnet: Zu § 1 des Wassergesetzes: §1 (1) Binnengewässer sind Oberflächengewässer mit ihren Betten. Oberflächengewässer sind ständig oder zeitweilig in natürlichen oder künstlichen Betten fließende oder stehende Gewässer. Dazu gehören auch Quellen, unterirdische Strecken und geschlossene Gerinne, soweit sie Teile oder Fortsetzungen von Oberflächengewässern sind, und die Tagebaurestlöcher. (2) Grundwasser ist das Wasser, das Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und nur der Schwerkraft unterliegt. Dazu gehört auch Uferfiltrat und durch Infiltration entstandenes Grundwasser. (3) Der Uferrand ist die Grenze zwischen Oberflächengewässer und Ufer und wird, soweit ein ausgeprägter Uferrand nicht vorhanden ist, durch den Mittelwasserstand bestimmt. Zu § 4 des Wassergesetzes: §2 (1) Im Prozeß der kontinuierlichen langfristig konzeptionellen Arbeit sind im Zusammenwirken mit den Räten der Bezirke und den Kombinaten durch die Wasserwirtschaftsdirektionen für Flußeinzugsgebiete und durch das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, den Ministerien und den anderen zentralen Staatsorganen für das Territorium der Republik komplexe wasserwirtschaftliche Entwicklungskonzeptionen äuszuarbeiten. (2) In den Wasserbilanzen sind das Wasserdargebot dem gesellschaftlich begründeten Wasserbedarf gegenüberzustellen und die Maßnahmen zum Ausgleich festzulegen. Dazu sind im Prozeß der Planung durch die Wasserwirtschaftsdirektionen staatliche Normative für den Brauchwassereinsatz und -verbrauch vorzugeben und gegebenenfalls die Verfügbarkeit des Wasserdargebotes zu erhöhen. Zu § 5 Abs. 1 des Wassergesetzes: §3 Die Aufgaben der Staatlichen Gewässeraufsicht werden wahrgenommen von der Staatlichen Gewässeraufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, der Wasserwirtschaftsdirektionen und ihrer Oberflußmeistereien. §4 (1) Die Staatliche Gewässeraufsicht führt ein Wassernutzungsregister und kontrolliert die Einhaltung ihrer Entscheidungen. Sie setzt im Zusammenwirken mit den Betrieben und örtlichen Räten die rationelle Wasserverwendung durch und nimmt Einfluß auf die volle Auslastung und Intensivierung wasserwirtschaftlicher Grundfonds aller Zweige der Volkswirtschaft und gesellschaftlichen Bereiche. Sie kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Wasserrechtes und anderer Rechtsvorschriften. (2) Die Kontrolle der Reinhaltung der Gewässer und der Abwassereinleitungen in die Gewässer wird durch die Staatliche Gewässeraufsicht entsprechend den Erfordernissen der Nutzung der Gewässer durchgeführt. (3) Die Analysenverfahren für die Bestimmung der Inhaltsstoffe im Wasser und Abwasser werden durch die Staatliche Gewässeraufsicht auf der Grundlage von Rechtsvorschriften festgelegt. (4) Für die Tätigkeit der Staatlichen Gewässeraufsicht werden auf der Grundlage von Rechtsvorschriften Gebühren erhoben. §5 Die Leiter und Mitarbeiter der Staatlichen Gewässeraufsicht sind berechtigt, soweit es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Grundstücke und betriebliche Anlagen zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen, deren zeitweilige Überlassung sowie Auskünfte und Stellungnahmen zu fordern, unangemeldet Wasser- und Abwasserproben zu entnehmen oder Probenahmen zu verlangen. Sie können Beweismaterial sicherstellen und Personalien durch Einsichtnahme in den Personalausweis feststellen. Die Leiter und Mitarbeiter der Staatlichen Gewässeraufsicht haben sich mit dem Ausweis der Staatlichen Gewässeraufsicht auszuweisen. §6 Die Leiter der Staatlichen Gewässeraufsicht haben das Recht, Aufgaben und Befugnisse der ihnen unterstellten Staatlichen Gewässeraufsicht wahrzunehmen sowie Entscheidungen der ihnen unterstellten Staatlichen Gewässeraufsicht, die der Gesetzlichkeit widersprechen, aufzuheben. Die Staatliche Gewässeraufsicht arbeitet eng mit den Staatsorganen, den Betrieben, der Staatlichen Hygieneinspektion, den Versorgungsträgern, den Wasserbeauftragten, den ehrenamtlichen Helfern der Staatlichen Gewässeraufsicht, den Schaukommissionen, den Staubeiräten, den Bürgern und ihren gesellschaftlichen Organisationen zusammen. §8 (1) Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag ehrenamtliche Helfer der Staatlichen Gewässeraufsicht werden. Uber den Antrag entscheidet der Leiter der Staatlichen Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion. (2) Die ehrenamtlichen Helfer der Staatlichen Gewässeraufsicht üben ihre Kontrolltätigkeit unter Anleitung der Staatlichen Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion aus. (3) Die ehrenamtlichen Helfer der Staatlichen Gewässeraufsicht haben die sofortige Einstellung ordnungswidriger Handlungen zu verlangen, durch die Gewässer verunreinigt werden oder verunreinigt werden können. Sie haben den Verursachern ein ordnungsgemäßes Verhalten zu erläutern und Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu veranlassen. Können Gewässerverunreinigungen zu größeren Schäden führen, haben die ehrenamtlichen Helfer unverzüglich die Staatliche Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion zu benachrichtigen. Sie sollen bei der Ermittlung der Ursachen solcher Gewässerverunreinigungen mitwirken. (4) Die ehrenamtlichen Helfer der Staatlichen Gewässer-aufsicht sind berechtigt, a) Grundstücke und betriebliche Anlagen zu betreten, um Wasser- oder Abwasserproben zu entnehmen, b) Personalien durch Einsichtnahme in den Personalausweis festzustellen, soweit das zur Durchführung weiterer Maßnahmen erforderlich ist, c) Beweismaterial sicherzustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge.

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