Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 471

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 471 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 471); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 21. Juli 1982 471 §20 Entgelte Für die Nutzung der Gewässer werden auf der Grundlage von Rechtsvorschriften Entgelte erhoben. IV. Wasserversorgung sowie Abwasserableitung und -behandlung in Städten und Gemeinden §21 öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Die Rechtsträger öffentlicher Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen haben auf der Grundlage von Rechtsvorschriften als Versorgungsträger die Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und die Ableitung und Behandlung des Abwassers, die Versorgung anderer Bedarfsträger mit Trink- und Brauchwasser und die Ableitung und Behandlung von Abwasser, soweit es in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, die Durchsetzung einer rationellen Wasserverwendung, die Errichtung, den Betrieb und die Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, den Schutz der Trinkwasservorkommen. §22 Wasserversorgung unter besonderen Bedingungen (1) In außergewöhnlichen Situationen sind die Vorsitzenden der örtlichen Räte für die Notwasserversorgung verantwortlich. (2) Bei Katastrophen oder bei Havarien an Wasserversorgungsanlagen sind die Vorsitzenden der örtlichen Räte berechtigt, zur Sicherung der Wasserversorgung durch Auflagen Maßnahmen zur Einschränkung oder Verbote des Wasserbezuges festzulegen und Rechtsträger nichtöffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen zur Wasserlieferung zu verpflichten. V. Schutz des Wassers und der Gewässer §23 Grundsatz Der Schutz des Wassers und der Gewässer ist eine gesellschaftliche Aufgabe der Staatsorgane, der Betriebe und der Bürger. §24 Schutzanforderungen Feste Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase sind so zu transportieren, umzuschlagen, abzusetzen, zu lagern, zu verwenden und zu beseitigen, daß Wasser in Wasserversorgungsanlagen und Gewässer nicht nachteilig beeinflußt werden können. Schutz vor Wasserschadstoffen §25 (Ir) Wasserschadstoffe dürfen grundsätzlich nicht in Gewässer oder in öffentliche Abwasseranlagen eingebracht werden. Die Betriebe haben den gefahrlosen Umgang mit Wasserschadstoffen zu sichern, die dazu notwendigen Anlagen zu errichten und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ent- sprechend der Schädlichkeit der Stoffe zu treffen und Wasserschadstoffhavarien zu verhüten. (2) Die Betriebe haben die Anlagen, in denen mit Wasserschadstoffen umgegangen wird, regelmäßig zu überwachen, Wasserschadstoffhavarien zu bekämpfen und deren Folgen zu beseitigen. §26 (1) Soweit es in Rechtsvorschriften festgelegt ist, ist der Umgang mit Wasserschadstoffen der Staatlichen Gewässeraufsicht anzuzeigen. (2) Ergibt sich aus der Anzeige, daß Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, kann die Staatliche Gewässeraufsicht Auflagen erteilen. Mit den Auflagen kann die angezeigte Handlung beschränkt, befristet oder untersagt werden. §27 Schutz vor Beeinträchtigung durch Abwasser (1) Zum Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigung durch Abwasser sind Grenzwerte für die Gewässerbeschaffenheit und für die Inhaltsstoffe der Abwässer festzulegen. Die Einleitung von Abwässern darf nur im Rahmen der festgelegten Grenzwerte erfolgen. Abwässer und ihre Wertstoffe sind entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und technischen Möglichkeiten nutzbar zu machen. (2) Die Grenzwerte für die Gewässerbeschaffenheit sind durch die Staatliche Gewässeraufsicht differenziert für Einzugsgebiete, Teileinzugsgebiete oder Gewässerabschnitte unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedingungen und Anforderungen an die Nutzbarkeit der Gewässer auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Entwicklungskonzeptionen festzulegen. (3) Die Grenzwerte der Inhaltsstoffe der Abwässer sind durch die Staatliche Gewässeraufsicht in der Genehmigung gemäß § 17 Abs. 1 auf der Grundlage der Grenzwerte für die Gewässerbeschaffenheit als Höchstwerte festzulegen. Die Betriebe haben die Behandlung der Abwässer entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Höchststand durchzuführen und alle Möglichkeiten zu nutzen, die Grenzwerte der Inhaltsstoffe der Abwässer zu unterschreiten. §28 Schutz vor sonstigen Beeinträchtigungen (1) Soweit es in Rechtsvorschriften festgelegt ist, sind Maßnahmen, die zu Beeinträchtigungen der Gewässer führen können und für die keine Genehmigungs- oder Zustimmungspflicht besteht, der Staatlichen Gewässeraufsicht anzuzeigen. Die Bestimmungen des § 26 Abs. 2 finden Anwendung. (2) Die Nutzung des Bodens für die land- und forstwirtschaftliche Produktion hat so zu erfolgen, daß Beeinträchtigungen der Gewässer, insbesondere durch organische Abprodukte, Biozide und Düngemittel weitgehend ausgeschlossen werden. §29 Trinkwasserschutzgebiete und Trinkwasservorbehaltsgebiete (1) Gebiete zur Gewinnung von Trinkwasser sind vor Verunreinigungen und vor anderen Einflüssen auf das Wasser, die zu Qualitätsminderungen oder zu einem ökonomisch nicht vertretbaren Aufwand für die Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser führen, sowie vor Minderung der Ergiebigkeit zu schützen. (2) Durch die Kreis- oder Bezirkstage sind für Gebiete, die der Trinkwassergewinnung dienen, Trinkwasserschutzgebiete und für Gebiete, die im Rahmen langfristiger .Konzeptionen zur Trinkwassergewinnung vorgesehen sind, Trinkwasservor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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