Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 463

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 463 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 463); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 12. Juli 1982 463 Dies vollzieht sich vor allem im Prozeß kameradschaftlichen Zusammenwirkens im Arbeitskollektiv für die gemeinsame sozialistische Sache und damit zum Wohle des ganzen Volkes, wie zum Nutzen des einzelnen. Dafür tragen die Vorsitzenden und Vorstände der LPG sowie die Leiter der unmittelbaren Arbeitskollektive unter Führung der Grundorganisation der SED eine hohe Verantwortung, der es angesichts der größer gewordenen Aufgaben immer besser gerecht zu werden gilt. Vertiefung der Kooperation sichert effektive Gestaltung und Beherrschung des Reproduktionsprozesses Die Kooperation ist in unserer Landwirtschaft objektives Erfordernis der weiteren Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zugleich Kraftquell der Intensivierung. In unserem täglichen Arbeitsprozeß ist die Erfahrung gereift, daß wir die größten Reserven für eine hohe und effektive Produktion sowie für die Gestaltung eines regen gesellschaftlichen Lebens im Dorf durch ein noch engeres Zusammenwirken aller am Reproduktionsprozeß beteiligten Partner, vor allem der Pflanzen- und Tierproduktion, erschließen können. Daher werden wir alles tun, was geeignet ist, die Pflanzen- und Tierproduktion enger zusammenzuführen. Wir werden in allen LPG, GPG und VEG die gemeinsame Verantwortung für die stabile Gestaltung der Wechselbeziehungen zwischen Boden Pflanze Tier Boden fördern und in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Wir sichern, daß die Abteilungen und Brigaden der Pflanzen- und Tierproduktion in den Dörfern Hand in Hand Zusammenarbeiten und ihre Beziehungen so organisieren, daß alle anfallenden Arbeiten stets zum richtigen Zeitpunkt und in hoher Qualität durchgeführt werden, so wie sich das aus den Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion ergibt. Schlüsselfrage der weiteren Vertiefung der Kooperation ist für uns die Arbeit der Kooperationsräte Pflanzen- und Tierproduktion. Sie haben sich als demokratisches Organ der LPG und VEG für die Leitung und Organisation der Kooperationsbeziehungen bewährt. Eine gute Grundlage sind uns dafür die im gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED und des Ministerrates der DDR veröffentlichten „Grundsätze für die Arbeit der Kooperätionsräte in der sozialistischen Landwirtschaft“. Sie regen uns zu neuen schöpferischen Arbeitsmethoden und vor allem zum engeren, effektiveren Zusammenwirken an. Die Kooperationsräte werden wir auf der Grundlage dieses Beschlusses in die Lage versetzen, eine noch verbindlichere Arbeitsweise zu entwickeln. Durch Vollversammlungsbeschlüsse werden wir den Kooperationsrat Pflanzen- und- Tierproduktion verpflichten, unsere gemeinsame Verantwortung für den einheitlichen Reproduktionsprozeß der Feld- und Vieh Wirtschaft und die im Kooperationsbereich aufeinander abgestimmte Planung und Bilanzierung wahrzunehmen. Dazu scheint uns, ist der Kooperationsrat die richtige Einrichtung. Alles dort gemeinsam Beratene und Beschlossene erklären wir für die beteiligten Partner als verbindliche Arbeitsgrundlage. Die Vorstände und Leitungen haben die erforderlichen genossenschaftlichen bzw. betrieblichen Entscheidungen herbeizuführen und in der Arbeit zu verwirklichen. Das alles ist eine schöpferische Führungstätigkeit, für die es kein Regiement, keine für alle Zeit und für jeden Ort gültigen zentralen Richtlinien geben kann. Sie ist vielgestaltig wie unsere Landwirtschaft selbst. Für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Koöpe-rationsrates Pflanzen- und Tierproduktion halten wir es für erforderlich, daß er sich verstärkt auf die Lösung folgender Aufgaben konzentriert: Koordinierung der Erarbeitung und Verteidigung der Betriebspläne, Bilanzierung der arbeitsteiligen Beziehungen, Verteidigung der aufeinander abgestimmten Planentwürfe vor dem Rat des Kreises gemeinsam mit den LPG-Vorsitzenden sowie Direktoren der VEG und-'- Leitern zwi-schengenossenschaftlicher Einrichtungen. Dabei ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Plankennziffern zweckmäßig, um richtige Proportionen zwischen Pflanzen- und Tierproduktion herzustellen und übereinstimmende Interessen aller Kooperationspartner zu gewährleisten ; Erarbeitung von Normativen, Bestwerten sowie von Lösungen für den effektivsten Einsatz der materiellen Fonds einschließlich Energie und des Arbeitsvermögens im Kooperationsbereich ; Organisierung des gemeinsamen Wettbewerbes der Kooperationspartner, Leistungsvergleiche und Analyse; Erarbeitung der Vereinbarungspreise, Bildung und Verwendung gemeinsamer finanzieller Fonds und Einflüßnahme auf die wirksame Gestaltung der gegenseitigen vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen; Unterstützung der LPG, VEG und kooperativen Einrichtungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, einschließlich abgestimmter Maßnahmen der Rationalisierung und Rekonstruktion und effektiver Lösungen der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Koordinierung der Regelungen für die Gestaltung sozialer Leistungen und der Schaffung gemeinsamer sozialer Einrichtungen. In eigener Verantwortung des Kooperationsrates liegt es, über die Ausgestaltung seiner Aufgaben und Arbeitsweise zu entscheiden. Dabei sind die unterschiedlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Es muß überall zur Selbstverständlichkeit werden, daß im Kooperationsrat Genossenschaftsbauern und Arbeiter aus Produktionsbrigaden mitarbeiten und der politisch und fachlich erfahrenste LPG-Vorsitzende an der Spitze des Rates steht. Insbesondere kommt es darauf an, mehr Planmäßigkeit in der Arbeit zu erreichen, die Kommissionstätigkeit zu verbessern und Leitungskader der Kooperationspartner in die Erarbeitung von Analysen und Leistungsvergleichen sowie in die wissenschaftliche Vorbereitung von Entscheidungen fest einzubeziehen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert die Gestaltung fester, dem gegenseitigen Vorteil dienender ökonomischer Beziehungen in der Produktion, bei der Reproduktion des Arbeitsvermögens und der materiellen Fonds sowie auf sozialem Gebiet. Jeder Partner muß dabei sein Bestes geben und die gemeinsam erarbeiteten und abgestimmten Ertrags-, Lei-stungs- und Aufwandsnormative gewissenhaft erfüllen. Keiner darf auf Kosten des anderen leben. Keiner darf aber auch den anderen zurücklassen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bildung gemeinsamer Fonds für die gegenseitige Hilfe und Unterstützung bei Investitions- und Rekonstruktionsvorhaben einschließlich eines gemeinsamen Reservefonds zur Überwindung unverschuldeter finanzieller Ausfälle von großer Wirksamkeit. Bei der Zuführung zu diesen Fonds gehen wir von den ökonomischen Möglichkeiten der einzelnen Kooperationspartner aus und bilden sie planmäßig. Wir haben uns in den vergangenen Jahren kooperative Einrichtungen, wie Agrochemische Zentren, Zwischenbetriebliche Bauorganisationen, Meliorationsgenossenschaften, Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen bzw. Zwischenbetriebliche Einrichtungen der Tierproduktion geschaffen, um gemeinsam bestimmte Produktionsaufgaben effektiver zu lösen sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern. Uns geht es vor allem darum, daß unsere LPG mit ihren kooperativen Einrichtungen, die über beachtliche Produktionskapazitäten verfügen, noch rationeller Zusammenwirken. Aufgabe aller Bevollmächtigtenversammlungen und Vorstände muß es sein, über die Grundfragen der Tätigkeit und den Plan dieser kooperativen Einrichtungen demokratisch zu beraten und zu entscheiden. Das bedeutet in erster Linie, daß der Einsatz der Fonds und des Arbeitsvermögens- der kooperativen Einrichtungen konsequent auf die Erfüllung der Planaufgaben, die Vervollkommnung der Produktionsgrundlagen und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen konzentriert wird. Wir werden diese Einrichtungen auch planmäßig für die Bewältigung von Arbeitsspitzen einsetzen. Das verbinden wir;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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