Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 445 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 445); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 12. Juli 1982 445 (3) Zur Anleitung und Unterstützung der LPG bei der Gestaltung ihrer genossenschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage der Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen sowie anderer Rechtsvorschriften unterbreiten die Staatsorgane insbesondere staatliche Empfehlungen, mit denen sie fortgeschrittene Erfahrungen der Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln. Staatliche Empfehlungen sind von den Vorständen der LPG zum Anlaß zu nehmen, die Verwirklichung der empfohlenen Maßnahmen entsprechend den konkreten Bedingungen der LPG zu organisieren und die erforderlichen Entscheidungen durch die Leitungsorgane der LPG herbeizuführen. §8 Statut der LPG (f) Die Genossenschaftsbauern beschließen auf der Grundlage des Musterstatuts das Statut ihrer LPG. Das Statut ist in Verbindung mit diesem Gesetz und den anderen Rechtsvorschriften die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der LPG und die Gestaltung der genossenschaftlichen Verhältnisse sowie der kooperativen Beziehungen. Entscheidungen über das Statut obliegen ausschließlich der Vollversammlung der LPG. (2) Das Statut der LPG und Änderungen des Statuts werden mit der Registrierung ü rch den Rat des Kreises wirksam. §9 Rechtsfähigkeit der LPG (1) Mit der Registrierung der LPG und ihres Statuts wird die LPG rechtsfähig und juristische Person. (2) Bei einem Zusammenschluß von LPG oder anderen Formen der Neubildung von LPG entsteht deren Rechtsfähigkeit mit der Registrierung der neuen LPG und .ihres Statuts. Mit der Registrierung gehen alle Rechte und Pflichten der beteiligten LPG auf die neue LPG über. 2. Abschnitt Die Kooperationsbeziehungen der LPG Grundsätze § 10 (1) Die Kooperation ist eine Grundvoraussetzung für die weitere politische, ökonomische und soziale Entwicklung jeder LPG und für die Ausschöpfung aller Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums. Sie eröffnet ständig neue Möglichkeiten, um in der sozialistischen Landwirtschaft mehr, besser und billiger zu produzieren, den einheitlichen landwirtschaftlichen Reproduktionsprozeß planmäßig und mit hohem Nutzen für die LPG und die Gesellschaft zu gestalten, die Einführung industriemäßiger Methoden der landwirtschaftlichen Produktion schrittweise fortzusetzen sowie insgesamt die gesellschaftliche Entwicklung auf dem Lande aktiv zu fördern. (2) Die LPG tragen eine hohe Verantwortung für die planmäßige Entwicklung und Vertiefung ihrer Kooperationsbeziehungen. Sie sind dazu berechtigt, mit anderen LPG, mit volkseigenen Gütern, mit weiteren sozialistischen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, mit sozialistischen Betrieben des Handels und mit anderen sozialistischen Betrieben und Einrichtungen (nachfolgend Kooperationspartner genannt) schrittweise entsprechend den konkreten Bedingungen langfristige und stabile Beziehungen zur gemeinsamen Lösung ökonomischer und sozialer Aufgaben herzustellen und dazu Kooperationsräte zu schaffen, Kooperationen und kooperative Einrichtungen zu bilden, sich an Kooperationsverbänden und Vereinigungen zu beteiligen sowie weitere Formen der Kooperation zu entwickeln. (3) Die staatlichen Organe und Einrichtungen fördern im Rahmen ihrer Aufgabenstellung allseitig die Bildung und Entwicklung effektiver Kooperationsbeziehungen der LPG und legen diese Beziehungen ihrer Leitungs- und Planungstätigkeit zugrunde. §11 , (1) Die Kooperation wird durch die LPG und ihre Koope- ] rationspartner freiwillig und nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils aller Kooperationspartner organisiert. Über die Gestaltung der Kooperationsbeziehungen der LPG entscheiden die Genossenschaftsbauern in den Vollversammlungen ihrer LPG. Bei allen Formen der Kooperation behalten die LPG ihre ökonomische und juristische Selbständigkeit. Genossenschaftsbauern, die im Aufträge ihrer LPG in anderen LPG, in volkseigenen Gütern und kooperativen Einrichtungen oder in anderen sozialistischen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft tätig sind, werden alle Rechte aus der Mitgliedschaft durch ihre LPG gewährleistet, sofern diese nicht von den LPG, den volkseigenen Gütern, den kooperativen Einrichtungen oder den anderen sozialistischen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft übernommen werden, in denen die delegierten Genossenschaftsbauern tätig sind. (2) Die LPG und ihre Kooperationspartner, schaffen sich zur Leitung und Planung der Kooperation gemeinsame Organe und delegieren in diese ihre Bevollmächtigten. Festlegungen über die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Organe bedürfen der Zustimmung aller Kooperationspartner. Die Bevollmächtigten haben in den Vollversammlungen ihrer LPG regelmäßig über die Durchführung der kooperativen Arbeit und die Entwicklung der kooperativen Beziehungen zu informieren und über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen. Die Vorstände der LPG organisieren die Durchsetzung gemeinsam beratener und beschlossener Maßnahmen in den LPG oder unterbreiten diese, soweit das die Kooperationsvereinbarung vorsieht, der Vollversammlung zur Entscheidung. §12 Kooperationsräte (1) Die LPG sind berechtigt und verpflichtet, durch eine aktive Arbeit in den Kooperationsräten das effektive Zusammenwirken aller Kooperationspartner, einschließlich ihrer Brigaden und Abteilungen der Pflanzen- und Tierproduktion, im einheitlichen Reproduktionsprozeß zu gewährleisten und in ihren Kooperationen gemeinsam die Verantwortung für die Pflanzen- und Tierproduktion und deren im Territorium aufeinander abgestimmte Planung und Bilanzierung wahrzunehmen. Sie gewährleisten durch die Tätigkeit der Kooperationsräte die komplexe sozialistische Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, die Kontinuität in der ökonomischen Entwicklung aller Kooperationspartner, die ständig bessere Nutzung des Arbeitsvermögens in der Kooperation sowie eine enge Zusammenarbeit beim gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Kapazitäten für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und für gemeinsame Maßnahmen zur Rationalisierung und Rekonstruktion. (2) Die Kooperationsräte sind gewählte demokratische Organe aus Vertretern der miteinander kooperierenden LPG, volkseigenen Güter und anderen sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe. Über die Tätigkeit von Kommissionen und Aktivs beziehen sie weitere Genossenschaftsbauern und Arbeiter in ihre Arbeit ein. Im Kooperationsrat sind alle Partner gleichberechtigt. Beschlüsse werden einstimmig gefaßt. (3) Die LPG, volkseigenen Güter und anderen sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe können den Kooperationsräten Rechte und Pflichten zur eigenverantwortlichen Durchführung gemeinsamer Maßnahmen der Leitung und Planung de6 einheitlichen Reproduktionsprozesses in den Kooperationen sowie zur Nutzung gemeinsamer Fonds übertragen. Die Kooperationsräte sind den LPG, volkseigenen Gütern und anderen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben für die zweckdienliche Ausübung dieser Rechte und Pflichten rechenschaftspflichtig. §13 Kooperative Einrichtungen (1) Kooperative Einrichtungen sind gemeinsame Betriebe oder Einrichtungen, die von LPG und ihren Kooperations-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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