Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 434

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 434 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 434); 434 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 1. Juli 1982 läge 2 erhoben, sofern die Ausfuhr zum Verbleib des Kulturgutes im Ausland erfolgt. Sie sind als Gebührenvorschuß, von dem die Prüfung des Antrages abhängig ist, bei der Antragstellung zu entrichten. (2) Auslagen (wie Kosten für notwendige Gutachten) sind mit der Verwaltungsgebühr nicht abgegolten. (3) Zahlungsverpflichteter ist der Antragsteller. Erfolgt jedoch die Antragstellung im Interesse eines Empfängers, der seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat, ist dieser unter Beachtung der devisenrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik zahlungspflichtig. (4) Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der Wertangabe bei Antragstellung. Ergibt sich bei der Prüfung des Antrages ein anderer als der angegebene Wert, sind die Bestimmungen über die Nachforderung und Erstattung von Verwaltungsgebühren anzuwenden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für das Beschwerdeverfahren, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird. (6) Der Minister für Kultur kann in Ausnahmefällen auf Antrag die Ermäßigung oder den Erlaß der Gebühren verfügen. §8 Wirkung der Genehmigung (1) Eine Ausfuhrgenehmigung für geschütztes Kulturgut, das zugleich anderen die Ausfuhr regelnden Bestimmungen unterliegt3, wird erst mit Vorliegen aller danach erforderlichen Genehmigungen rechtswirksam. Das gleiche gilt für eine U nbedenklichkeitsbescheinigung. (2) Eine unter Auflagen erteilte Genehmigung ist nur mit dem Nachweis über die Erfüllung der Auflagen rechtswirk-sam. (3) Die Ausfuhrgenehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Ausfuhr im Sinne völkerrechtlicher Verträge2 3. (4) Eine gemäß den Absätzen 1 und 2 rechtswirksam gewordene Ausfuhrgenehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung berechtigt zur Ausfuhr des darin bezeichneten Kulturgutes innerhalb 1 Jahres nach ihrer Erteilung. Danach verliert sie ihre Wirksamkeit. (5) Die Ausfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar. Das gilt auch für die Erben. (6) Die Ausfuhrgenehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der Ausfuhr den zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik unaufgefordert vorzuweisen. §9 Delegierung der Genehmigungsbefugnis (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane können im Einvernehmen mit dem Minister für Kultur für ihren Verantwortungsbereich besondere Regelungen für die Ausfuhr von geschütztem Kulturgut treffen. (2) Die zentralen Leitungen der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen sind befugt, für geschütztes Kulturgut, das ihrer Verfügungsbefugnis unterliegt, nach den Grundsätzen des Gesetzes und dieser Durchführungsbestimmung und im Rahmen der Aufgaben und Ziele ihrer Organisation die Ausfuhr zu genehmigen sowie im Einvernehmen mit dem Minister für Kultur besondere Festlegungen für das Verfahren hierfür zu treffen. Über weitere Delegierungen entscheidet der Minister für Kultur auf Ersuchen. (3) Über umfangreiche oder, besonders bedeutsame Vorhaben gemäß den Absätzen 1 und 2 ist der Minister für Kultur zu informieren. §10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft Berlin, den 3. Mai 1982 Der Minister für Kultur Hoffmann Anlage 1 zu § 4 vorstehender Dritter Durchführungsbestimmung Muster einer Ausfuhrgenehmigung/Unbedenklichkeitsbescheinigung Rat des Kreises/Bezirkesl Datum Abteilung Kultur Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Kulturi Ausfuhrgenehmigung/Unbedenklichkeitsbescheinigung1 (Name und Wohnsitz bzw. Sitz des Antragstellers) ist berechtigt, folgendes Kulturgut als geschütztes/nichtgeschütz-tesi Kulturgut aus der Deutschen Demokratischen Republik nach (Bestimmungsland, Bestimmungsort, Empfänger) zum Zweck des Verbleibs/der vorübergehenden Nutzung1 oder 2 auszuführen. 1. (genaue Bezeichnung und Beschreibung des Kulturgutes mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen, nach einzelnen Stücken gesondert, soweit vorhanden unter An-/ gäbe der Registrier nummern). 2. 3. 4. 5. Die Ausfuhr unterliegt keinen/folgendeni Auflagen: Datum Siegel Unterschrift 1 Nichtzutreffendes entfällt bzw. ist zu streichen. 2 Genauen Zweck der Ausfuhr angeben. Anlage 2 zu § 7 vorstehender Dritter Durchführungsbestimmung Gebührensätze: Die Verwaltungsgebühren betragen a) bei Werten bis zu 10 000 M: - 3% vom Wert, jedoch mindestens 50 M; für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einheitlich 10 M, b) bei Werten von mehr als 10 000 M bis zu 500 000 M: 2'% vom Wert, jedoch mindestens 300 M, c) bei Werten von mehr als 500 000 M: 1 % vom Wert, jedoch mindestens 10 000 M.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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