Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 430

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 430 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 430); 430 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 1. Juli 1982 gente für Energieträger erfolgen. Die Zuführungen betragen 50 % der Einsparungen in Mark gegenüber den Kosten, die der Jahressumme der Quartalskontingente für Energieträger entsprechen. Für den Teil dieser Einsparungen, für den Kontingentrückgaben vor Beginn des jeweiligen Quartals erfolgen, können zusätzlich 10 % der Einsparungen dem Leistungsfonds zugeführt werden. (2) Bei Überschreitung von Kontingenten einzelner Energieträger sind die dadurch entstandenen Mehrkosten von den Einsparungen bei den übrigen Energieträgern abzusetzen. §3 Senkung des Verbrauchs von Grundmaterial (1) Zur Stimulierung eines niedrigen Verbrauchs von Grundmaterial können Zuführungen zum Leistungsfonds in Höhe von 10 M je Arbeiter und Angestellten (VbE Ist-Jahresdurchschnitt) bei Einhaltung der staatlichen Planauflage „Grundmaterialkosten je 100 M Warenproduktion“! vorgenommen werden. (2) Werden die „Grundmaterialkosten je 100 M Warenproduktion“ gegenüber der staatlichen Planauflage unterschritten, können für jedes Prozent der Unterschreitung 10 M je Arbeiter und Angestellten (VbE Ist-Jahresdurchschnitt) dem Leistungsfonds zugeführt werden. Diese Zuführungen dürfen 50 % des Wertes des eingesparten Grundmaterials nicht überschreiten. (3) Für die vom Bilanzorgan bestätigte bzw. revisionsfähig nachweisbare Rückgabe von Bilanzanteilen für Importmateria} aus dem NSW können die Betriebe über die Zuführungen gemäß den Absätzen 1 und 2 hinaus bis zu 10% des durch Itn-portablösung bzw. reduzierten Materialeinsatz je Erzeugniseinheit eingesparten Betrages dem Leistungsfonds zusätzlich zuführen. Die Höhe des von den Betrieben anzuwendenden Prozentsatzes ist durch den Generaldirektor des Kombinates oder den Leiter des übergeordneten Organs nach Bestätigung durch den zuständigen Minister differenziert festzulegen. Für diese Zuführungen ist Bedingung, daß die staatliche Planauflage „Grundmaterialkosten je 100 M Warenproduktion“ mindestens eingehalten wird. §4 Steigerung der Arbeitsproduktivität (1) Zur Stimulierung der Steigerung der Arbeitsproduktivität können Zuführungen zum Leistungsfonds für die Überbietung und Übererfüllung der staatlichen Aufgabe bzw. staatlichen Planauflage „Arbeitsproduktivität“ vorgenommen werden. Die Höhe der Zuführungen ist abhängig vom Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Die Berechnung der Zuführungen ist nach Ziff. 1 der Anlage vorzunehmen. (2) Für die Zuführung zum Leistungsfonds aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität gemäß Abs. 1 ist Bedingung, daß die staatliche Planauflage „Kosten je 100 M Warenproduktion“ nicht überschritten wird. §5 Verbesserung der Qualität (l) Zur Stimulierung einer hohen Qualität der Erzeugnisse können Zuführungen zum Leistungsfonds in Höhe von maximal 25 % der Preiszuschläge für Erzeugnisse mit dem Gütezeichen „Q“ und der Zusatzgewinne für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse erfolgen. Die Berechnung ist nach Ziff. 2 der Anlage vorzunehmen. Die Höhe des von den Betrieben anzuwendenden Prozentsatzes ist durch den Generaldirektor des Kombinates oder den Leiter des übergeordneten Organs nach Bestätigung durch den zuständigen Minister differenziert festzulegen. 1 Im Bereich des Ministeriums für Kohle und Energie gelten für diese Kennziffer die bestätigten zweigspezifischen Regelungen. (2) Die Zuführungen gemäß Abs. 1 sind an die Bedingung gebunden, daß die staatlichen Planauflagen „Industrielle Warenproduktion zu IAF“ mit Gütezeichen „Q“ ; mit Gütezeichen „1“ ; mit Attestierungszeichen unter Beachtung der Festlegung in Ziff, 3 der Anlage mindestens erfüllt werden (3) Zur Stimulierung einer hohen Qualität der Produktion in Betrieben, deren Erzeugnisse nicht der Güteklassifizierung unterliegen, haben die zuständigen Minister mit Zustimmung des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, des Leiters des Amtes für Preise und des Ministers der Finanzen spezifische Zuführungskriterien festzulegen. Senkung der Kosten für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen Zur Stimulierung einer hohen Qualität der Produktion können Zuführungen zum Leistungsfonds bis zu 10 % der aus der „Senkung der Kosten für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen in Mark je 1 000 M industrielle Warenproduktion zu BP“ gegenüber dem Vorjahr erreichten Kosteneinsparung erfolgen.' Basis für die Berechnung der Einsparung sind die tatsächlichen Kosten für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen in Mark je 1 000 M industrielle Warenproduktion des Vorjahres, höchstens jedoch die dafür im Vorjahr erteilte staatliche Planauflage. Die Höhe des von den Betrieben anzuwendenden Prozentsatzes ist durch den Generaldirektor des Kombinates oder den Leiter des übergeordneten Organs nach Bestätigung durch den zuständigen Minister differenziert festzulegen. §7 Spezielle Regelungen (1) Die Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirt-schaft, Verkehrswesen, Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie für Handel und Versorgung haben in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für die ihnen unterstellten Produktionsbetriebe spezifische Zuführungskriterien zum Leistungsfonds der Betriebe festzulegen. (2) Die Industrieminister legen in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission spezifische Zuführungskriterien für die ihnen unterstellten Anlagenbaubetriebe fest. §8 Finanzierung der Zuführungen zum Leistungsfonds (1) Die Zuführungen zum Leistungsfonds sind von den Betrieben aus Nettogewinn zu finanzieren, der über die staatliche Aufgabe bzw. staatliche Planauflage hinaus erwirtschaftet wird. Dazu ist überbotener und überplanmäßig erwirtschafteter Nettogewinn entsprechend den Rechtsvorschriften1 2 einzusetzen. (2) Die Zuführungen zum Leistungsfonds dürfen nicht zu Lasten der Nettogewinnabführung an den Staat erfolgen. Sie sind in der Höhe vorzunehmen, wie die Zuführungskriterien gemäß §§ 2 bis 7 am Jahresende tatsächlich erfüllt wurden, höchstens jedoch 300 M je Arbeiter und Angestellten (VbE Ist-Jahresdurchschnitt). Die zuständigen Minister können in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen, dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Bundesvor- 2 Anordnung vom 28. Januar 1982 über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft (GBl. I Nr. 5 S. 113);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie Maßnahmen der Linie insbesondere der Art und Weise der Organisierung der Inneren Sicherheit und Ordnung, des bestehenden Dienstregimes und so weiter Aufklärung des offiziellen Zusammenwirkens mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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