Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 429

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 429 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 429); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 1. Juli 1982 429 (4) Dem Kultur- und Sozialfonds können entsprechend den Rechtsvorschriften Überschüsse aus dem Verkauf von Handelsware sowie Überschüsse aus betrieblichen Betreuungseinrichtungen zugeführt werden. (5) Die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds ist als Bestandteil des Betriebsplanes nach Verwendungspositionen unter Berücksichtigung des Einsatzes der Mittel des Leistungsfonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu planen. Soweit von einer Maßnahme die Interessen des Territoriums berührt werden, hat eine Abstimmung mit den zuständigen örtlichen Räten zu erfolgen, um rationelle Lösungen im Territorium zu sichern. (6) Am Jahresende nicht verbrauchte Mittel des Kultur-und Sozialfonds sind ins Folgejahr übertragbar. §5 Kultur- und Sozialfonds auf Großbaustellen (1) Auf Großbaustellen ist ein Kultur- und Sozialfonds der am Investitionsvorhaben beteiligten Betriebe zu bilden. Diesem einheitlichen Fonds führen die beteiligten Betriebe einen Teil ihres Kultur- und Sozialfonds zu. (2) Einzelheiten über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds auf Großbaustellen werden gemeinsam durch den Minister für Bauwesen und den Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau in Übereinstimmung mit den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane sowie den Zentralvorständen der zuständigen Gewerkschaften geregelt. §6 Verantwortung, Kontrolle und Rechenschaftslegung (1) Der Direktor des Betriebes ist für die Bildung, Verwendung des Kultur- und Sozialfonds entsprechend dieser Verordnung verantwortlich. Er hat über die Verwendung dieser Mittel vor der Betriebsgewerkschaftsleitung und Gewerkschaftsmitgliederversammlung bzw. Vertrauensleutevollversammlung entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches Rechenschaft abzulegen. (2) Die Generaldirektoren der Kombinate haben die Kontrolle über die Bildung sowie effektive und ordnungsgemäße Verwendung des Kultur- und Sozialfonds in den Betrieben zu gewährleisten und die Feststellungen zum Gegenstand der Rechenschaftslegungen der Direktoren der Betriebe zu machen. Sie haben über die Ergebnisse der Kontrolle und Rechenschaftslegungen regelmäßig vor dem Gewerkschaftsaktiv und Kollektiv der BGL-Vorsitzenden zu berichten. (3) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke haben die ordnungsgemäße Verwendung des Kultur- und Sozialfonds zu kontrollieren und in die Rechenschaftslegungen einzubeziehen. (4) Der Hauptbuchhalter des Betriebes hat in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kontrollorganen regelmäßig die Kontrolle über die effektive und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel auszuüben. (5) Bei Verstößen gegen diese Verordnung sind die Verantwortlichen entsprechend den Rechtsvorschriften zur Verantwortung zu ziehen. Schlußbestimmungen §7. Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne in Übereinstimmung mit den zuständigen Ministem und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane sowie mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. l l Z. Z. gilt die Anordnung vom 28. März 1972 über die Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Betreuung der Werktätigen Finanzierung der betrieblichen Betreuung (GBl. II Nr. 20 S. 225). §8 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die §§ 12 bis 14 der Verordnung vom 12. Januar 1972 über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe (GBl. II Nr. 5 S. 49) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 21. Mai 1973 (GBl. I Nr. 30 S. 293); der § 7 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1972 zur Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe (GBl. II Nr. 34 S. 379); die Vierte Durchführungsbestimmung vom 28. Juni 1979 zur Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe (GBl. I Nr. 21 S. 197). Berlin, den 3. Juni 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne B ey reu t h e r Anordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe vom 11. Juni 1982 I. Geltungsbereich und Grundsätze §1 (1) Diese Anordnung gilt für a) alle volkseigenen Betriebe (im folgenden Betriebe genannt), b) Ministerien, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe hinsichtlich ihrer Leitungs- und Kontrollfunktion. (2) Betriebe können zur Erhöhung des Interesses der Betriebskollektive an der Senkung des Produktionsverbrauchs, der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse bei Einhaltung bzw. Erfüllung der in dieser Anordnung festgelegten Kriterien einen Leistungsfonds bilden, wenn sie über die staatliche Aufgabe bzw. staatliche Planauflage hinaus Nettogewinn planen und erwirtschaften. (3) Die Mittel des Leistungsfonds sind auf der Grundlage des Planes und bilanzierter materieller Fonds für Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu verwenden. II. Planung und Bildung des Leistungsfonds in Produktionsbetrieben §2 Einsparung von staatlich kontingentierten Energieträgern (1) Zur Stimulierung der Einsparung von staatlich kontingentierten Energieträgern können Zuführungen zum Leistungsfonds für die Unterschreitung der staatlichen Kontin-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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